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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5873

Was ändert sich?

Wer an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos falsche oder unvollständige Preise angibt, kann künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Die Preisbehörden der Länder können solche Verstöße dann als Ordnungswidrigkeit ahnden.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Umsetzung europäischer Vorgaben in der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zur Sicherstellung der Überwachung der Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Ermöglichung …

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der Ahndung von AFIR-Verstößen von Betreibern von Ladepunkten und Mobilitätsdienstleistern als Ordnungswidrigkeit durch die Preisbehörden der Länder und Schaffung entsprechender Bußgeldvorschriften, Neuregelung des Bußgeldblanketts für Verstöße gegen nationale Preisangaben, Festsetzung der Bußgelddrohung bei unionsrechtlichen und national geregelten Tatbeständen auf bis zu 100.000 Euro, redaktionelle Änderungen, Folgeänderung; Änderung §§ 1, 2 und 3 Preisangabengesetz, § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 sowie § 20 Preisangabenverordnung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch den Entwurf kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Gesetzentwurf bewirkt keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Bundesebene entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand. Die für das Preisangabenrecht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und Kommunen müssen sich einmalig über die geänderte Rechtslage informieren und diese beim Vollzug der Regelungen zu Preisangaben beachten. Es wird davon ausgegangen, dass dies keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand der Verwaltung generiert, der nicht bereits durch die bestehenden Aufgaben, die reguläre Aufgabenerfüllung und das normale Dienstgeschäft abgedeckt ist.

Weitere Kosten

Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft oder Kosten für soziale Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch den Entwurf nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. …

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Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5873 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 185/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5873
  4. Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6995
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068

Im Bundestag gesagt

5 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.