- Wirtschaft und Handel
Gesetz zur Änderung des Preisangabenrechts zur Sanktionierung von Verstößen gegen nationale und europäische Regelungen über Preisangaben
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5873
Was ändert sich?
Wer an öffentlichen Ladesäulen für Elektroautos falsche oder unvollständige Preise angibt, kann künftig mit einem Bußgeld von bis zu 100.000 Euro belegt werden. Die Preisbehörden der Länder können solche Verstöße dann als Ordnungswidrigkeit ahnden.
Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD · dagegen: Linke · Enthaltung: AfD, Grüne
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Umsetzung europäischer Vorgaben in der Alternative Fuels Infrastructure Regulation (AFIR) zur Sicherstellung der Überwachung der Preistransparenz beim Laden von Elektrofahrzeugen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten: Ermöglichung …
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der Ahndung von AFIR-Verstößen von Betreibern von Ladepunkten und Mobilitätsdienstleistern als Ordnungswidrigkeit durch die Preisbehörden der Länder und Schaffung entsprechender Bußgeldvorschriften, Neuregelung des Bußgeldblanketts für Verstöße gegen nationale Preisangaben, Festsetzung der Bußgelddrohung bei unionsrechtlichen und national geregelten Tatbeständen auf bis zu 100.000 Euro, redaktionelle Änderungen, Folgeänderung; Änderung §§ 1, 2 und 3 Preisangabengesetz, § 3 Wirtschaftsstrafgesetz 1954 sowie § 20 Preisangabenverordnung Bezug: Verordnung (EU) 2023/1804 vom 13. September 2023 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/94/EU (ABl. L 234, 22.09.2023, S. 1)
Wer ist betroffen?
- Fahrerinnen und Fahrer von Elektroautos, die öffentlich ladenEntlastungindirekt
Sie sollen an öffentlich zugänglichen Ladepunkten verlässlichere Preisangaben vorfinden, weil Verstöße künftig mit Bußgeld geahndet werden können.
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„Es ist davon auszugehen, dass der Gesetzentwurf das Verbraucherschutzniveau im Bereich der Preisangaben im Bereich des Ladens von Strom an öffentlich zugänglichen Ladepunkten grundsätzlich erhöhen wird.“
- Betreiber von öffentlich zugänglichen LadepunktenBelastung
Bei Verstößen gegen die Vorgaben zu Preisangaben an Ladepunkten droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„In § 3 Absatz 2 PAngG-E sollen außerdem Bußgeldvorschriften zur Bewehrung von Verstößen gegen Artikel 5 AFIR geschaffen werden.“
- Mobilitätsdienstleister (Anbieter von Ladekarten und Lade-Apps)Belastung
Auch sie müssen die EU-Vorgaben zu Preisangaben einhalten und können bei Verstößen mit bis zu 100.000 Euro Bußgeld belegt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Nach Artikel 5 Absatz 6 Satz 1 AFIR haben die Mitgliedstaaten sicherzustellen, dass ihre Behörden die Einhaltung des Artikels 5 Absatz 3 und 5 AFIR durch die Betreiber von Ladepunkten und Mobilitätsdienstleister überwachen.“
- Unternehmen, die Waren und Dienstleistungen mit Preisen anbietenBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Bußgeldregeln für Verstöße gegen die Preisangabenverordnung stehen künftig im Preisangabengesetz statt im Wirtschaftsstrafgesetz.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus sollen die Bußgeldvorschriften zur Ahndung von Verstößen gegen Regelungen der PAngV künftig insgesamt im Preisrecht normiert sein, um die Rechtsanwendung zu erleichtern.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürgern entsteht durch den Entwurf kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Gesetzentwurf bewirkt keinen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Auf Bundesebene entsteht kein neuer Erfüllungsaufwand. Die für das Preisangabenrecht zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Länder und Kommunen müssen sich einmalig über die geänderte Rechtslage informieren und diese beim Vollzug der Regelungen zu Preisangaben beachten. Es wird davon ausgegangen, dass dies keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand der Verwaltung generiert, der nicht bereits durch die bestehenden Aufgaben, die reguläre Aufgabenerfüllung und das normale Dienstgeschäft abgedeckt ist.
- Weitere Kosten
Es entstehen keine sonstigen Kosten für die Wirtschaft oder Kosten für soziale Sicherungssysteme. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind durch den Entwurf nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. …
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Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 185/26
- Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5873
- Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6995
- Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
- Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
Im Bundestag gesagt
5 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Günter Baumgartner · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9672A
- Adam Balten · MdB, AfD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9673A
- Julian Joswig · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9674B
- Jens Peick · MdB, SPD21. Mai 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/80, S. 9700D
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE21. Mai 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/80, S. 9701B