- Familie, Bildung und Gesellschaft
Gesetz zu dem Abkommen vom 29. Juli 2025 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das Deutsch-Französische Abitur
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/5878
Was ändert sich?
Deutschland und Frankreich ersetzen ihr altes Abkommen von 2002 über die Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur durch ein neues Abkommen von 2025. Damit werden auch die neuen Schulen in Hamburg und Straßburg einbezogen.
Ab wann: Das Abkommen tritt einen Monat nach der späteren der beiden Mitteilungen beider Staaten über den Abschluss ihrer innerstaatlichen Verfahren in Kraft; ein festes Datum nennt der Text nicht.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
Verkündet am 17. Juli 2026 im BGBl II 2026, 140. In Kraft seit 18. Juli 2026
Worum geht es?
Zustimmung zu dem am 29. Juli 2025 in Paris unterzeichneten Abkommen: Konsolidierung sowie Weiterentwicklung der Deutsch-Französischen Gymnasien; Anforderungen des Deutsch-Französischen Abiturs für den Schulabschluss, Anerkennung …
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der Abschlussurkunde als allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, Sicherstellung der pädagogischen Kohärenz durch Koordinierungsausschuss, Bestellung und Entsendung der Schulleiter, Schiedsklausel, Laufzeit und schrittweise Anwendung des Abkommens
Wer ist betroffen?
- Schülerinnen und Schüler an Deutsch-Französischen Gymnasien und ihre ElternBetroffen, ohne Kostenfolge
Für den Besuch der Deutsch-Französischen Gymnasien und das gemeinsame Abitur gelten neue, an das reformierte französische Baccalauréat angepasste Regeln; auch die neuen Schulen in Hamburg und Straßburg sind erfasst.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Abkommen von 2025 regelt die rechtlichen und organisato- Deutscher Bundestag 21. Wahlperiode 11.05.2026 Drucksache 21/5878 rischen Grundlagen der Deutsch-Französischen Gymnasien und des gemeinsamen Abiturs.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es kommt zu keinen Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz hat gegenüber der Rechtslage nach den derzeit geltenden Übereinkünften zu den Deutsch-Französischen Gymnasien und dem Deutsch-Französischen Abitur keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. …
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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Gesetz hat gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Das Gesetz hat gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage keine Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand für die Verwaltung.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 11. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht27. März 2026 · BR-Drs. 187/26
- Bundesrat: 1. Durchgang8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht11. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5878
- Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung11. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6415
- Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet17. Juli 2026