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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur unionsrechtskonformen Präzisierung des Begriffs der Kundenanlage im Energiewirtschaftsgesetz

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/5135

Was ändert sich?

Stromanlagen auf privaten Arealen wie Campingplätzen, Marinas oder Gewerbeparks bleiben von den Pflichten für Stromnetze befreit. Anlagen, die tatsächlich wie ein Verteilernetz funktionieren, fallen künftig eindeutig unter die Netzregulierung.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Beseitigung von Rechtsunsicherheiten durch eine EU-rechtskonforme Präzisierung der Definition der Kundenanlage im nationalen Recht: systematische Abgrenzung einer Kundenanlage von Energieanlagen mit Merkmalen eines Elektrizitätsverteilernetzes und den damit einhergehenden netzregulatorischen Pflichten; …

Mehr lesen

Änderung § 3 Energiewirtschaftsgesetz, Folgeänderungen in 3 Rechtsverordnungen Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 28. November 2024 zur Auslegung der EU-Richtlinie zum Elektrizitätsbinnenmarkt (2019/944) (Rechtssache C-293/23) Richtlinie (EU) 2019/944 vom 05. Juni 2019 mit gemeinsamen Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 2012/27/EU (ABl. L 158, 14.06.2019, S. 125) ; Verordnung (EU) 2019/943 vom 5. Juni 2019 über den Elektrizitätsbinnenmarkt (ABl. L 138, 14.06.2019, S. 54) ; Richtlinie 2014/94/EU vom 22. Oktober 2014 über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe (ABl. L 307, 28.10.2014, S. 1)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Im Gegenteil entsteht eine Entlastung für Betreiber interner Versorgungssysteme. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürger Durch das Gesetz entsteht für Bürger kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

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Für Wirtschaftsakteure entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch das Gesetz entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5135 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht31. März 2026 · BT-Drs. 21/5135
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96