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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/5321

Was ändert sich?

Benzin und Diesel werden vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 billiger: Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent je Liter, mit Umsatzsteuer rund 17 Cent brutto je Liter – sofern die Senkung an der Tankstelle weitergegeben wird.

Ab wann: 1. Mai 2026; die reduzierten Steuersätze gelten bis zum 30. Juni 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke

Verkündet am 29. April 2026 im BGBl I 2026, 116. In Kraft seit 1. Mai 2026

Worum geht es?

Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zur Ermöglichung einer Preissenkung und damit Entlastung für Bürger und Wirtschaft sowie zeitweisen Dämpfung des kurzfristig eingetretenen Preisschocks; …

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Änderung § 68 Energiesteuergesetz und § 109a Energiesteuer-Durchführungsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung betr. Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2026 einmalige Ausgaben in Höhe von 153.000 Euro. Die Mehraufwände an Sachkosten werden finanziell im Einzelplan 08 ausgeglichen. Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze für die Kraftstoffe Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1,45 Mrd. …

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Euro zur Folge. Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch durch die Endkunden vorgelagert. Daher können sich weitere Steuermindereinnahmen durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger aus. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig rund 146.000 Euro, insbesondere durch den vorübergehend geänderten Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der Entlastungsanträge. …

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Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Zollverwaltung entsteht aufgrund der temporären Senkung der Energiesteuersätze weder ein einmaliger noch ein jährlicher Personalaufwand. Ferner entsteht für die Zollverwaltung einmaliger Sachaufwand für die Umstellung von Formularen in Höhe von 153.000 Euro. Jährlicher Sachaufwand entsteht aufgrund der temporären Senkung der Steuersätze nicht.

Weitere Kosten

Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes. Durch das Gesetz sollen …

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die Endpreise für die im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe Diesel und Benzin an der Tankstelle sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise zeitweise abgefedert werden.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5321 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht14. April 2026 · BT-Drs. 21/5321
  2. Bundestag: 1. Lesung16. April 2026 · BT-PlPr. 21/71
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5546
  4. Bundesrat: Durchgang24. April 2026 · BR-PlPr. 1064
  5. Bundestag: 2. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
  6. Bundestag: 3. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet29. April 2026

Namentliche Abstimmung am 24. April 2026

Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe · angenommen

Stimmen nach Fraktion
FraktionJaNeinEnth.Fehlt
CDU/CSU201016
AfD1360014
SPD113007
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN07609
Die Linke05707
fraktionslos1101
Alle Stimmen und Abweichler ansehenQuelle: abgeordnetenwatch.de (CC0). Bei Abstimmungen per Handzeichen gibt es keine Einzelergebnisse.

Im Bundestag gesagt

29 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.