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- Steuern und Finanzen
Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz)
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/5321
Was ändert sich?
Benzin und Diesel werden vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 billiger: Die Energiesteuer sinkt um 14,04 Cent je Liter, mit Umsatzsteuer rund 17 Cent brutto je Liter – sofern die Senkung an der Tankstelle weitergegeben wird.
Ab wann: 1. Mai 2026; die reduzierten Steuersätze gelten bis zum 30. Juni 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 29. April 2026 im BGBl I 2026, 116. In Kraft seit 1. Mai 2026
Worum geht es?
Vom 1. Mai bis 30. Juni 2026 befristete Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin um jeweils 14,04 Cent je Liter zur Ermöglichung einer Preissenkung und damit Entlastung für Bürger und Wirtschaft sowie zeitweisen Dämpfung des kurzfristig eingetretenen Preisschocks; …
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Änderung § 68 Energiesteuergesetz und § 109a Energiesteuer-Durchführungsverordnung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Änderung betr. Bemessung der Entlastungssätze während der Gültigkeit der reduzierten Steuersätze
Wer ist betroffen?
- Pendlerinnen und PendlerEntlastungindirekt
Wer auf das Auto angewiesen ist, soll durch die günstigeren Spritpreise besonders entlastet werden.
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„Der Tankrabatt sei zudem zielgerichtet, da er insbesondere diejenigen erreiche, die auf ihr Auto angewiesen seien, insbesondere Pendler, Spediteure, Pflegekräfte, Handwerker sowie Familien im ländlichen Raum.“
- Autofahrerinnen und Autofahrer beim TankenEntlastungindirekt
Benzin und Diesel sollen an der Tankstelle um bis zu rund 17 Cent brutto je Liter billiger werden.
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„Durch das Gesetz sollen die Endpreise für die im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe Diesel und Benzin an der Tankstelle sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise zeitweise abgefedert werden.“
- Verbraucherinnen und Verbraucher allgemeinEntlastungindirekt
Verbraucher und Wirtschaft werden bei den Kraftstoffpreisen zusammen um rund 1,6 Milliarden Euro entlastet.
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„Dadurch werden die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie die Wirtschaft bei den Preisen für Kraftstoffe um rund 1,6 Mrd. Euro entlastet.“
- Familien im ländlichen RaumEntlastungindirekt
Familien auf dem Land, die viel mit dem Auto fahren, profitieren von den niedrigeren Kraftstoffpreisen.
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„Der Tankrabatt sei zudem zielgerichtet, da er insbesondere diejenigen erreiche, die auf ihr Auto angewiesen seien, insbesondere Pendler, Spediteure, Pflegekräfte, Handwerker sowie Familien im ländlichen Raum.“
- Beschäftigte und Betriebe in Handwerk und BauEntlastungindirekt
Handwerksbetriebe zahlen für Diesel und Benzin vorübergehend weniger.
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„Zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche werden die Kraftstoffpreise durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente befristet um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert.“
- Beschäftigte und Betriebe in Verkehr und LogistikEntlastungindirekt
Speditionen und Logistikbetriebe werden bei den Kraftstoffkosten vorübergehend entlastet.
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„Zur kurzfristigen Abfederung der Belastungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft, insbesondere im Handwerk und in der Logistikbranche werden die Kraftstoffpreise durch Senkung der Energiesteuersätze für Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente befristet um jeweils 14,04 Cent je Liter reduziert.“
- Unternehmen, die Steueranmeldungen und Entlastungsanträge für Energiesteuer abgebenBelastung
Für die vorübergehend geänderten Steuersätze entsteht einmalig rund 146.000 Euro zusätzlicher Aufwand bei Steueranmeldungen und Entlastungsanträgen.
Zu tun: Steueranmeldungen und Entlastungsanträge mit den geänderten Sätzen erstellen
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„Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig rund 146.000 Euro, insbesondere durch den vorübergehend geänderten Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der Entlastungsanträge.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Dem Bund (Zollverwaltung) entstehen durch das Gesetz im Kalenderjahr 2026 einmalige Ausgaben in Höhe von 153.000 Euro. Die Mehraufwände an Sachkosten werden finanziell im Einzelplan 08 ausgeglichen. Die temporäre Senkung der Energiesteuersätze für die Kraftstoffe Diesel und Benzin und deren steuerlich gleichgestellte Äquivalente hat Steuermindereinnahmen für den Bundeshaushalt in Höhe von 1,45 Mrd. …
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Euro zur Folge. Die Steuerentstehung erfolgt zum Zeitpunkt der Entnahme aus dem Steuerlager und ist damit dem Verbrauch durch die Endkunden vorgelagert. Daher können sich weitere Steuermindereinnahmen durch Effekte der Bevorratung zum Auslaufen der reduzierten Steuersätze ergeben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Gesetzentwurf wirkt sich nicht auf den Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger aus. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der Wirtschaft entsteht durch die temporäre Änderung der Energiesteuersätze Erfüllungsaufwand in Höhe von einmalig rund 146.000 Euro, insbesondere durch den vorübergehend geänderten Zeitaufwand für die Abgabe der Steueranmeldungen sowie der Entlastungsanträge. …
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Bürokratiekosten aus Informationspflichten entstehen nicht. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Zollverwaltung entsteht aufgrund der temporären Senkung der Energiesteuersätze weder ein einmaliger noch ein jährlicher Personalaufwand. Ferner entsteht für die Zollverwaltung einmaliger Sachaufwand für die Umstellung von Formularen in Höhe von 153.000 Euro. Jährlicher Sachaufwand entsteht aufgrund der temporären Senkung der Steuersätze nicht.
- Weitere Kosten
Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind zu erwarten und Zweck des Gesetzes. Durch das Gesetz sollen …
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die Endpreise für die im Straßenverkehr verwendeten Kraftstoffe Diesel und Benzin an der Tankstelle sinken und die Belastung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Wirtschaft durch die zuletzt stark gestiegenen Energiepreise zeitweise abgefedert werden.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht14. April 2026 · BT-Drs. 21/5321
- Bundestag: 1. Lesung16. April 2026 · BT-PlPr. 21/71
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung22. April 2026 · BT-Drs. 21/5546
- Bundesrat: Durchgang24. April 2026 · BR-PlPr. 1064
- Bundestag: 2. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
- Bundestag: 3. Lesung24. April 2026 · BT-PlPr. 21/75
- Im Bundesgesetzblatt verkündet29. April 2026
Namentliche Abstimmung am 24. April 2026
Temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe · angenommen
| Fraktion | Ja | Nein | Enth. | Fehlt |
|---|---|---|---|---|
| CDU/CSU | 201 | 0 | 1 | 6 |
| AfD | 136 | 0 | 0 | 14 |
| SPD | 113 | 0 | 0 | 7 |
| BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN | 0 | 76 | 0 | 9 |
| Die Linke | 0 | 57 | 0 | 7 |
| fraktionslos | 1 | 1 | 0 | 1 |
Im Bundestag gesagt
29 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Wiebke Esdar · MdB, SPD16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8518B
- Kay Gottschalk · MdB, AfD16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8519B
- Dr. Mathias Middelberg · MdB, CDU/CSU16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8520D
- Katharina Dröge · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8521D
- Heidi Reichinnek · MdB, DIE LINKE16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8524B
- Michael Schrodi · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Finanzen16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8525D
- Iris Nieland · MdB, AfD16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8526D
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8527C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8529B
- Michael Thews · MdB, SPD16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8530A
- Christian Douglas · MdB, AfD16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8531B
- Georg Günther · MdB, CDU/CSU16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8532B
- Stefan Seidler · MdB, fraktionslos16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8533A
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU16. April 2026 · Plenarprotokoll 21/71, S. 8533C
- Michael Thews · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8962B
- Kay Gottschalk · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8963B
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8964C
- Andreas Audretsch · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8965C
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8966C
- Jens Behrens · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8967B
- Jörn König · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8968A
- Dr. Stefan Korbach · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8969A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8969D
- Christian Görke · MdB, DIE LINKE24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8970B
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8971A
- Iris Nieland · MdB, AfD24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8973B
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8974A
- Lisa Badum · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8975B
- Fritz Güntzler · MdB, CDU/CSU24. April 2026 · Plenarprotokoll 21/75, S. 8975D