- Staat, Politik und Europa
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 54 - Einführung der Direktwahl des Bundespräsidenten)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/5423
Was ändert sich?
Der Bundespräsident soll künftig direkt vom Volk gewählt werden statt von der Bundesversammlung. Gewählt ist, wer die Mehrheit der gültigen Stimmen bekommt; sonst gibt es eine Stichwahl zwischen den zwei Bestplatzierten.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Wahlberechtigte Bürgerinnen und BürgerBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie können den Bundespräsidenten künftig selbst wählen und Kandidaten vorschlagen; Aufwand entsteht ihnen dadurch nach dem Entwurf nicht.
Zu tun: An der Direktwahl teilnehmen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Den Bürgern entsteht durch die Einführung der Möglichkeit, sich an der Direktwahl des Bundespräsidenten zu beteiligen, kein Erfüllungsaufwand.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Durchführung einer Direktwahl wird voraussichtlich Verwaltungskosten verursachen, die in ihrem Umfang mit Kosten vergleichbar sind, die auch bei einer Bundestagswahl anfallen. Weitere Kosten könnten zudem durch die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Erstattung von Unkosten zugunsten von Wahlbewerbern entstehen. …
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Zur Wahrung des Grundsatzes der Chancengleichheit müsste dieser finanzielle Ausgleichsanspruch sowohl politischen Parteien, wie auch parteilosen Bewerbern zustehen (vgl. BVerfGE 41, 399).
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Den Bürgern entsteht durch die Einführung der Möglichkeit, sich an der Direktwahl des Bundespräsidenten zu beteiligen, kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist nicht zu erwarten. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die Durchführung einer Direktwahl wird für die Verwaltung voraussichtlich einen Erfüllungsaufwand verursachen, der vergleichbar ist mit dem Erfüllungsaufwand, der auch bei einer Bundestagswahl entsteht.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. April 2026 · BT-Drs. 21/5423