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Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und des Asylgesetzes (Massenmigrationsbewältigungsgesetz)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/5476
Was ändert sich?
Landesregierungen sollen künftig zusätzlich begründen müssen, wie sich die Zuweisung von Asylsuchenden auf den Wohnungsmarkt auswirkt, bevor sie die Mietpreisbremse für ein Gebiet festlegen. Städte und Gemeinden sollen ein Vetorecht gegen Zuweisungen erhalten.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Asylsuchende, die einer Kommune zugewiesen werden sollenBelastung
Gemeinden sollen einer Zuweisung von Asylantragstellern widersprechen können.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Um zu verhindern, dass die Zahl der Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt weiter steigt, soll § 45 AsylG um ein kommunales Vetorecht gegen die Zwangszuweisung von Asylantragstellern ergänzt werden.“
- Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem WohnungsmarktWirkung unklarindirekt
Ob die Mietpreisbremse in einem Gebiet gilt, hängt künftig auch davon ab, ob die Landesregierung die zusätzliche Begründung zu Zuweisungen von Asylsuchenden liefert.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Vorschrift des § 556d Absatz 2 BGB zur sog. „Mietpreisbremse“ soll dahingehend geändert werden, dass ein zusätzliches Begründungserfordernis für die Landesregierungen aufgenommen wird, wenn für ein Gebiet ein „angespannter Wohnungsmarkt“ festgestellt werden soll.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es ist mit einem gewissen Verwaltungsaufwand für die vorgesehenen Kompensationsmaßnahmen zu rechnen, der schwer zu beziffern ist.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. April 2026 · BT-Drs. 21/5476
- Bundestag: 1. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Marc Bernhard · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8825A
- Detlef Seif · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8826A
- Karoline Otte · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8828B
- Hakan Demir · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8829A
- Caren Lay · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8830B
- Siegfried Walch · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8831B
- Tobias Matthias Peterka · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8833C
- Hendrik Bollmann · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8834C
- Hanna Steinmüller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8835C
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8836B
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8837B
- Bastian Treuheit · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8839C
- Mayra Vriesema · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8840A
- Ulrich von Zons · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8840D