- Recht und Justiz
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Konsensbasiertes Sexualstrafrecht - Verbesserung des Schutzes vor sexueller Misshandlung und Vergewaltigung
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/5480
Was ändert sich?
Sex ohne Zustimmung soll künftig strafbar sein: Statt eines erkennbar entgegenstehenden Willens („Nein heißt Nein“) muss eine freiwillige Zustimmung vorliegen. Auch wer grob achtlos übersieht, dass keine Zustimmung vorliegt, macht sich strafbar.
Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Betroffene von sexuellen ÜbergriffenEntlastung
Sie müssen ihren entgegenstehenden Willen nicht mehr erkennbar äußern; Schweigen oder Passivität gelten nicht als Zustimmung, die Verantwortung liegt bei der handelnden Person.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die aktuell bestehende Äußerungsobliegenheit würde der betroffenen Person genommen und die Verantwortung auf die Tatperson verschoben werden.“
- Menschen, die sexuelle Handlungen vornehmenBelastung
Wer sich nicht hinreichend versichert, dass eine Zustimmung vorliegt, kann sich strafbar machen – auch dann, wenn er das Fehlen der Zustimmung nur grob achtlos verkennt.
Zu tun: Sich vor sexuellen Handlungen der Zustimmung der anderen Person versichern
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Verhalten des Täters ist dann strafbar, wenn er sich nicht in hinreichender Weise des tatsächlichen Vorliegens des Einverständnisses versichert hat.“
- Menschen mit Krankheit oder Behinderung, die die Willensbildung einschränktEntlastung
Die bisherige Ungleichbehandlung entfällt, weil die Zustimmungslösung künftig für alle Personen gilt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Durch die Einführung einer „Nur Ja heißt Ja“-Lösung für alle Personen würde eine solche Ungleichbehandlung nicht mehr vorliegen.“
- Menschen, die unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenEntlastung
Auch bei rauschbedingt eingeschränkter Willensbildung greift künftig die Zustimmungslösung, die bisher für diese Fälle nicht galt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Diejenigen Personen, deren eingeschränkte Willensbildungsfähigkeit auf Intoxikation beruhen, etwa durch Rauschmittel wie Alkohol oder andere Drogen, werden von dem Qualifikationstatbestand des § 177 Absatz 4 StGB nicht erfasst.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine.
- Weitere Kosten
Durch die Erweiterung der bestehenden Strafvorschrift können den Länderhaushalten geringfügige Verfahrens- und Vollzugskosten entstehen, deren genaue Höhe sich derzeit nicht näher beziffern lässt, die aber wegen des insgesamt geringen Umfangs der Erweiterungen nicht erheblich sein dürften.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. April 2026 · BT-Drs. 21/5480
- Bundestag: 1. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74
Im Bundestag gesagt
14 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8854C
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8855C
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8856D
- Dr. Johannes Fechner · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8858C
- Kathrin Gebel · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8859D
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8860C
- Rainer Galla · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8862A
- Jasmina Hostert · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8863A
- Ulle Schauws · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8864A
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8864C
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8865B
- Fabian Jacobi · MdB, AfD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8867A
- Carmen Wegge · MdB, SPD23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8867C
- Johannes Wiegelmann · MdB, CDU/CSU23. April 2026 · Plenarprotokoll 21/74, S. 8868C