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Gesetz zur Änderung des Pflanzenschutzgesetzes
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/5481
Was ändert sich?
Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe, die in der EU wegen Gesundheits- oder Umweltgefahren nicht zugelassen sind, dürfen künftig nicht mehr aus Deutschland in Länder außerhalb der EU ausgeführt werden.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Ausfuhrverbot von in der EU verbotenen Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen in Drittstaaten aufgrund gesundheits- oder umweltschädlicher Eigenschaften, Veröffentlichung der betroffenen Pflanzenschutzmittel durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit; Änderung § 25 Pflanzenschutzgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Unternehmen, die Pflanzenschutzmittel herstellen und exportierenBelastung
Sie dürfen Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe, die in der EU nicht zugelassen sind, nicht mehr aus Deutschland in Länder außerhalb der EU ausführen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Deutsche Unternehmen exportieren aufgrund wirtschaftlicher Interessen Pestizide, die in der EU wegen ihrer Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit von Menschen längst verboten sind.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es werden keine relevanten Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand der Verwaltung erwartet.
- Weitere Kosten
Keine. 2 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Reduktion der Risiken und des Einsatzes von Pestiziden – Ziele und Initiativen der Bundesregierung zu Pflanzenschutzmitteln“ auf Bundestagsdrucksache 21/3270
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. April 2026 · BT-Drs. 21/5481
- Bundestag: 1. Lesung23. April 2026 · BT-PlPr. 21/74