- Recht und Justiz
Gesetz zur Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Hessen · BT-Drs. 21/7733
Was ändert sich?
Wer öffentlich das Existenzrecht des Staates Israel leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, macht sich künftig strafbar. Kritik am Handeln der israelischen Regierung bleibt erlaubt, ebenso Kunst und Wissenschaft.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die sich öffentlich zum Nahostkonflikt äußern, etwa auf DemonstrationenBelastung
Wer öffentlich das Existenzrecht Israels leugnet oder zu dessen Beseitigung aufruft, kann künftig strafrechtlich verfolgt werden.
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„Der Entwurf sieht daher die Strafbewehrung der Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und des Aufrufs zur Beseitigung des Staates Israel vor.“
- Menschen, die gegen den Krieg demonstrieren oder das Handeln der israelischen Regierung kritisierenBetroffen, ohne Kostenfolge
Kritik an Handlungen der israelischen Regierung und staatstheoretische Überlegungen zum Nahost-Konflikt bleiben straffrei.
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„Der Tatbestand ist so gefasst, dass er die spezifischen Gefahren des Leugnungsverhaltens in Richtung auf Leib und Leben von Jüdinnen und Juden abbildet, jedoch staatstheoretische Überlegungen für eine künftige Befriedung des Nahost- Konflikts jenseits der Existenz eines eigenständigen jüdischen Staates oder Kritik an Handlungen der israelischen Regierung oder staatlicher Akteure tatbestandlich nicht erfasst.“
- Jüdinnen und Juden sowie in Deutschland lebende IsraelisEntlastung
Äußerungen, die das Existenzrecht Israels leugnen und Hass gegen Jüdinnen und Juden schüren, werden künftig bestraft.
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„Sie entfaltet zugleich Wirkungen in Richtung auf die Achtung von Jüdinnen und Juden als gleichberechtigte Mitglieder von Gesellschaften und befördert damit Ausgrenzung und Gewalt.“
- Künstlerinnen, Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und WissenschaftlerBetroffen, ohne Kostenfolge
Handlungen, die der Kunst- oder Wissenschaftsfreiheit dienen, sind von der Strafbarkeit ausgenommen, soweit deren verfassungsrechtlicher Schutz reicht.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Über diese Verweisung sind Handlungen, die der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit dienen, ausgenommen, soweit der verfassungsrechtlich gebotene Schutz der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit reicht und nicht andere Verfassungsgüter, insbesondere Grundrechte Dritter, Vorrang genießen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine. Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, …
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hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht23. April 2026 · BR-Drs. 227/26
- Bundesrat: Sitzung8. Mai 2026 · BR-PlPr. 1065
- Bundesrat: Sitzung10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. August 2026 · BT-Drs. 21/7733