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Gesetz zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch klare Regelung des Freistellungs- und Entgeltfortzahlungsanspruchs bei Erkrankung der Kinder
Eingereicht von: Die Linke · BT-Drs. 21/5570
Was ändert sich?
Wer wegen eines kranken Kindes nicht arbeiten kann, bekommt künftig zuerst vom Arbeitgeber das Gehalt weitergezahlt – in den ersten sieben Tagen. Das Kinderkrankengeld der Krankenkasse ist danach nicht mehr auf 10 bzw. 20 Tage begrenzt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Linke, GrüneDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Freistellung von der Arbeitsleistung im Krankheitsfalle eines Kindes als gesetzlicher Ausschluss der Leistungspflicht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, Entfristung des Krankengeldanspruchs gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen; …
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Einfügung § 3b Entgeltfortzahlungsgesetz, Änderung § 45 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 2 Aufwendungsausgleichsgesetz Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/22496 (GESTA 19. WP I016)
Wer ist betroffen?
- Berufstätige Eltern mit erkrankten KindernEntlastung
Statt nur Kinderkrankengeld gibt es bei Betreuung eines kranken Kindes in den ersten sieben Tagen weiter das Arbeitsentgelt vom Arbeitgeber.
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„Sowohl der Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung selbst wie auch die finanzielle Absicherung der Betreuung erkrankter Kinder werden im EntgFG eigenständig geregelt.“
- AlleinerziehendeEntlastung
Die bisherige Grenze von 20 Kinderkrankengeld-Tagen entfällt, und in den ersten sieben Tagen zahlt der Arbeitgeber das Entgelt weiter.
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„Diese Regelungslücke trifft insbesondere Alleinerziehende und Beschäftigte im Niedriglohnsektor hart, da für sie der Rückfall auf das niedrigere Krankengeld oft existenzielle Einschnitte bedeutet.“
- Beschäftigte mit niedrigem EinkommenEntlastung
Der Einkommensverlust durch den Rückfall auf das niedrigere Kinderkrankengeld entfällt in den ersten sieben Tagen.
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„Diese Regelungslücke trifft insbesondere Alleinerziehende und Beschäftigte im Niedriglohnsektor hart, da für sie der Rückfall auf das niedrigere Krankengeld oft existenzielle Einschnitte bedeutet.“
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer allgemeinEntlastung
Der Freistellungsanspruch bei Erkrankung des Kindes kann nicht mehr über Arbeits- oder Tarifvertrag ausgeschlossen werden, sondern ist gesetzlich geregelt.
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„Der Anspruch auf Freistellung wird dabei als gesetzlicher Ausschlusstatbestand der Pflicht zur Arbeitsleistung geregelt, die finanzielle Absicherung erfolgt zweistufig und unter Einbeziehung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber“
- Arbeitgeber und Betriebe mit BeschäftigtenBelastung
Betriebe müssen bei Erkrankung eines Kindes ihrer Beschäftigten das Entgelt weiterzahlen; dazu kommt geringer, nicht bezifferbarer Aufwand.
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„Geringer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, kann nicht beziffert werden.“
- Gesetzlich KrankenversicherteWirkung unklarindirekt
Für die Krankenkassen können durch das unbefristete Kinderkrankengeld nicht bezifferbare Mehrkosten, aber auch Einsparungen entstehen.
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„Daher können bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch diese Regelung auch nicht bezifferbare Einsparungen auftreten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Eine Aussage zu den Kosten lässt sich jedenfalls aufgrund der Einbeziehung der Arbeitgeber einerseits, der Entfristung des Anspruches andererseits sowie im Hinblick darauf, dass klares und transparentes Recht häufiger in Anspruch genommen wird, nicht treffen. Der Gesetzentwurf dient der Umsetzung des verfassungsrechtlichen Auftrages und Schutzgebotes aus Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) i. …
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V. m. Artikel 20 Absatz 1, Artikel 28 Absatz 1 GG (Sozialstaatsprinzip), so dass Überlegungen zu damit verbundenen Kosten sekundär sind.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Geringer Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, kann nicht beziffert werden. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Für die gesetzliche Krankenversicherung könnten dadurch nicht bezifferbare Mehrkosten entstehen, da die Zahl der Tage für den Bezug von Krankengeld wegen Erkrankung eines Kindes nicht mehr auf zehn bzw. 20 Tage bei Alleinerziehenden begrenzt ist. Dies ist jedoch …
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nicht zu erwarten, da in den ersten sieben Tagen einer Erkrankung eines Kindes die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber greift und die meisten Erkrankungsfälle bei Kindern nur wenige Tage dauern. Daher können bei der gesetzlichen Krankenversicherung durch diese Regelung auch nicht bezifferbare Einsparungen auftreten.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht23. April 2026 · BT-Drs. 21/5570
- Bundestag: 1. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Mandy Eißing · MdB, DIE LINKE7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9242D
- Sandra Carstensen · MdB, CDU/CSU7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9243B
- Dr. Anna Rathert · MdB, AfD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9244C
- Jan Dieren · MdB, SPD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9245C
- Johannes Wagner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9246D
- Peter Aumer · MdB, CDU/CSU7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9247C
- Angela Rudzka · MdB, AfD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9248D
- Daniela Rump · MdB, SPD7. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/77, S. 9249B