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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zum Auskunftsrecht der Medien gegenüber Bundesbehörden (Medienauskunftsgesetz)

Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/5694

Was ändert sich?

Journalistinnen und Journalisten bekommen erstmals ein ausdrückliches Gesetz, das ihnen Auskünfte von Bundesbehörden zusichert. Das gilt für Presse, Rundfunk und digitale Angebote mit Redaktion – Behörden dürfen Auskunft nur aus bestimmten Gründen verweigern.

Ab wann: Am Tag nach der Verkündung des Gesetzes.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Erhöhung der Rechtssicherheit durch Schaffung einer einfachgesetzlichen Grundlage für den Auskunftsanspruch aller journalistisch-redaktionell gestalteten Medien gegenüber Bundesbehörden als Bestandteil der verfassungsrechtlich gebotenen Pressefreiheit Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 19/4572 (GESTA 19. WP B033) in geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

Keiner. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/5694 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht4. Mai 2026 · BT-Drs. 21/5694
  2. Bundestag: 1. Lesung7. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/77