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Gesetz zur Änderung des Strafrechts - Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt sowie zur Änderung der Zustellungspauschalen und Gebühren im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und in den Justizkostengesetzen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6133
Was ändert sich?
Wer Umweltstraftaten begeht, muss mit härteren Strafen rechnen – auch der Versuch wird strafbar. Zugleich werden Bußgeld- und Gerichtsverfahren teurer: Zustellungen kosten 2 Euro mehr, die Mindestgebühr im Bußgeldverfahren 5 Euro mehr.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Umsetzung von EU-Regelungen zum Umweltstrafrecht: Ausgestaltung von Straftatbeständen als potenzielle Gefährdungsdelikte (Eignungsdelikte), Anpassung des Straftatbestands der Luftverunreinigung, Freisetzung von "Energie" (z.B. …
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in Form von Geräuschen, Erschütterungen, nichtionisierende Strahlen, etc.) als neue Tathandlung, Aufnahme des Ökosystems als strafrechtlich geschütztes Umweltmedium, Einführung einer qualifizierten Straftat im Falle katastrophaler Auswirkungen auf die Umwelt, Zulassung der Telekommunikationsüberwachung als Ermittlungsmaßnahme bei schweren Umweltstraftaten, Regelungen zur Sanktionshöhe und zur Strafzumessung, insb. Anhebung der Höchstbeträge für Geldbußen gegen Unternehmen; Anpassung der Zustellungspauschale sowie Anhebung der Mindest- und Höchstbeträge im Bußgeldverfahren; Änderung versch. §§ von 11 Gesetzen und 7 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 6 Gesetzen und 13 Rechtsverordnungen Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1203 über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt und zur Ersetzung der Richtlinien 2008/99/EG und 2009/123/EG (ABl. L, 2024/1203, 30.04.2024)
Wer ist betroffen?
- Menschen, die einen Bußgeldbescheid erhaltenBelastung
Bei einem Bußgeldbescheid der Verwaltungsbehörde steigen die Mindestgebühr um 5 Euro und die Zustellungspauschale um 2 Euro.
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„Durch die Anhebung der Zustellungspauschale in § 107 Absatz 3 Nummer 2 OWiG, der Mindest- und Höchstbeträge nach § 107 Absatz 1 Satz 3 OWiG und der Gebühr nach § 107 Absatz 2 OWiG entstehen Mehrausgaben in Höhe von jährlich ca. 48,15 Millionen Euro.“
- Fahrzeughalterinnen und -halter bei VerkehrsverstößenBelastung
Auch bei Bescheiden im Rahmen der sogenannten Halterhaftung wird die um 4 Euro erhöhte Gebühr sowie die um 2 Euro erhöhte Zustellungspauschale fällig.
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„Laut der Jahresstatistik 2024 des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wurden im Jahr 2024 mit 11 681 Bescheiden Gebühren im Rahmen der sog. „Halterhaftung“ erhoben (§ 107 Absatz 2 OWiG i. V. m. § 25a StVG).“
- Menschen, die ein Gericht in Anspruch nehmenBelastung
Für jede Zustellung mit Zustellungsurkunde werden 2 Euro mehr in Rechnung gestellt; insgesamt rund 3 Millionen Euro im Jahr für Bürger und Wirtschaft.
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„Soweit sie Gerichte in Anspruch nehmen und ihnen Zustellungen in Rechnung gestellt werden, entstehen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft Mehrausgaben in Höhe von jährlich ca. 3 Millionen Euro.“
- Unternehmen in Bußgeld- und GerichtsverfahrenBelastung
Auf die Wirtschaft entfallen von den höheren Gebühren und Zustellungspauschalen rund 12,04 Millionen Euro im Jahr.
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„Davon entfallen auf Bürgerinnen und Bürger ca. 36,11 Millionen Euro (ca. 75 Prozent) und auf die Wirtschaft ca. 12,04 Millionen Euro (ca. 25 Prozent).“
- Personen und Betriebe, die gegen Umweltvorschriften verstoßenBelastung
Bei vielen Umweltdelikten drohen höhere Strafen, und schon der Versuch kann bestraft werden.
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„So muss für die meisten der vorhandenen Tatbestände eine Versuchsstrafbarkeit eingeführt werden, auch ist in vielen Fällen die Anhebung des Strafmaßes erforderlich.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Erhöhung der Zustellungspauschalen um jeweils 2 Euro führt bei den Ländern und Gemeinden zu Mehreinnahmen von ca. 17,15 Millionen Euro pro Jahr. Die Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge nach § 107 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 OWiG (für die in Bußgeldverfahren der Verwaltungsbehörde zu erhebende Gebühr) führt zu Mehreinnahmen bei den Ländern und Gemeinden von jährlich ca. …
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33,55 Millionen Euro. Beim Bund kommt es zu geschätzten jährlichen Mehreinnahmen von ca. 184 000 Euro (Erhöhung der Zustellungspauschalen) und von weiteren ca. 261 000 Euro (Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge nach § 107 Absatz 1 Satz 3 OWiG). Den durch die Anpassung der Zustellungspauschalen bedingten Mehreinnahmen stehen Mehrbelastungen der Justiz- und Verwaltungsbehörden durch die Erhöhung der Entgelte der Deutschen Post AG etwa in gleicher Höhe gegenüber. Die Mehreinnahmen der Länder, Gemeinden und des Bundes infolge der Gebührenanhebung in § 107 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 OWiG sollen die in den vergangenen Jahren entsprechend gestiegenen Verfahrenskosten abdecken. Die Änderungen der Gebührentatbestände des § 107 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 2 OWiG führen zu keinen Mehrausgaben für die Verwaltungsbehörden.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger entsteht oder entfällt kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, entstehen durch dieses Gesetz voraussichtlich keine Kosten. …
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Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung werden keine Informationspflichten eingeführt, vereinfacht oder abgeschafft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die vorgeschlagene Erhöhung der Gebühren und Zustellungspauschalen in § 107 OWiG und den Justizkostengesetzen und die dadurch notwendige Anpassung der verwendeten Fachanwendungen bei den Gerichten und Bußgeldbehörden entsteht kein zusätzlicher einmaliger Erfüllungsaufwand, da in der Regel solche Anpassungen durch bestehende Wartungs- und Supportverträge abgedeckt werden.
- Weitere Kosten
Die Änderung des deutschen Strafrechts kann in geringem Ausmaß zu einer stärkeren Arbeitsbelastung der Strafverfolgungsbehörden und der Gerichte führen. Soweit sie Gerichte in Anspruch nehmen und ihnen Zustellungen in Rechnung gestellt werden, entstehen Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft Mehrausgaben in Höhe von jährlich ca. …
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3 Millionen Euro. Durch die Anhebung der Zustellungspauschale in § 107 Absatz 3 Nummer 2 OWiG, der Mindest- und Höchstbeträge nach § 107 Absatz 1 Satz 3 OWiG und der Gebühr nach § 107 Absatz 2 OWiG entstehen Mehrausgaben in Höhe von jährlich ca. 48,15 Millionen Euro. Davon entfallen auf Bürgerinnen und Bürger ca. 36,11 Millionen Euro (ca. 75 Prozent) und auf die Wirtschaft ca. 12,04 Millionen Euro (ca. 25 Prozent). Sonstige Kosten für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet, ebenso wenig Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 266/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6133
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10145A
- Fabian Jacobi · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10145B
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10146B
- Dr. Fabian Fahl · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10147A
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10191C
- Lukas Benner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10192B