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Gesetz zur Einführung einer IP-Adressspeicherung und Weiterentwicklung der Befugnisse zur Datenerhebung im Strafverfahren
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6581
Was ändert sich?
Internetanbieter müssen künftig drei Monate lang speichern, welche IP-Adresse wann an welchen Anschluss vergeben wurde. Polizei und Staatsanwaltschaft können darüber leichter herausfinden, wem ein Anschluss gehört.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Alle Menschen mit Internetanschluss in DeutschlandBelastung
Für jeden Internetanschluss wird drei Monate lang gespeichert, welche IP-Adresse wann vergeben war, damit Behörden den Anschlussinhaber ermitteln können.
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„Die Speicherpflicht betrifft zwar alle Nutzer von Internetzugangsdiensten in Deutschland.“
- Menschen, gegen die wegen einer Straftat ermittelt wirdBelastung
Behörden können anhand von IP-Adresse, Zeitstempel und Portnummer beim Anbieter abfragen, wer hinter einem Anschluss steckt, und bei Straftaten von erheblicher Bedeutung wieder eine Funkzellenabfrage durchführen.
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„Dadurch können Strafverfolgungsbehörden und andere berechtigte Stellen anhand eines Zeitstempels, einer IP-Adresse und gegebenenfalls einer Portnummer die Bestandsdaten beim Internetzugangsdiensteanbieter abfragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.“
- Anbieter von Internetzugängen und TelekommunikationsdienstenBelastung
Sie müssen IP-Adressen und Portnummern drei Monate speichern, auf Anordnung Verkehrsdaten sichern und erhalten je Bestandsdatenauskunft nur noch 15 statt 45 Euro Entschädigung.
Zu tun: Speicherung, Sicherung und Übermittlung der Daten einrichten
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„Die Folgeänderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) und in der Telekommunikations- Überwachungsverordnung (TKÜV) dienen dazu, die aus der neuen Sicherungsanordnung folgenden Speicherungs-, Übermittlungs- und Löschungspflichten für die Anbieter von Telekommunikationsdiensten zu regeln.“
- Kundinnen und Kunden von Telefon- und InternetdienstenBetroffen, ohne Kostenfolgeindirekt
Auf die Preise für Telekommunikationsdienste soll sich das Gesetz laut Entwurf nicht auswirken.
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„Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau für Telekommunikationsdienste, sind im Übrigen nicht zu erwarten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Im Haushalt des Bundes entstehen durch die Neuregelungen folgende Bedarfe: Im Haushalt des Bundesministeriums des Innern, Einzelplan 06, entstehen beim Bundesamt für Verfassungsschutz zusätzliche Personal- und Sachkosten. Für notwendige technische Anpassungen entstehen voraussichtlich im Haushaltsjahr 2027 rund 254 000 Euro einmalige Sachkosten. …
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Für den laufenden Betrieb werden ab 2027 zusätzliche Sachkosten in Höhe von 177 000 Euro erwartet. Die erforderlichen technischen Anpassungen sind nach derzeitigen Schätzungen mit einem zusätzlichen Bedarf von vier (Plan-)Stellen (1 A14, 1 A12, 1 A11, 1 E9a) verbunden. Die zusätzlichen Personalkosten betragen 372 000 Euro. Im Haushalt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, Einzelplan 07, werden beim Bundesgerichtshof und bei dem Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof ab dem Jahr 2027 minimale zusätzliche Sachkosten für Sicherungsanordnungen entstehen, die nach aktuellen Prognosen deutlich unter 1 000 Euro pro Jahr liegen werden. Im Haushalt des Bundesministeriums der Finanzen, Einzelplan 08, werden bei den Behörden der Zollverwaltung voraussichtlich keine zusätzlichen Personaloder Sachkosten entstehen. Der zuvor dargestellte Mehrbedarf sowie etwaiger sonstiger Mehrbedarf soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, Einzelplan 09, besteht bei der Bundesnetzagentur ab dem Haushaltsjahr 2027 geschätzt ein zusätzlicher Personalbedarf in Höhe von 26 Planstellen für die Fachaufgaben (1 A16, 1 A15, 1 A14, 1 A13gZ, 3 A13g, 5 A12, 5 A11, 1 A10, 1 A9mZ, 2 A9m, 3 A8, 1 A7, 1 A6m) mit jährlichen Personaleinzelkosten in Höhe von insgesamt 2,376 Mio. Euro, Sacheinzelkosten in Höhe von 891 000 Euro sowie Gemeinkosten in Höhe von 960 000 Euro. Für die zusätzlichen Querschnittsaufgaben sind weitere 7,8 Stellen erforderlich (jeweils 0,3 A16, A15, A14 und A13gZ, 0,9 A13g, jeweils 1,5 A12 und A11, jeweils 0,3 A10 und A9mZ, 0,6 A9m, 0,9 A8 und jeweils 0,3 A7 und A6m). Die zusätzlichen Personal- und Sachkosten für die Querschnittsaufgaben sind in den Gemeinkosten enthalten. Hinzu kommen ab dem Haushaltsjahr 2027 jährliche laufende Sachkosten in Höhe von 5 000 Euro sowie im Jahr 2027 einmalige Sachkosten in Höhe von 25 000 Euro für die Erweiterung einer bestehenden Laboranlage. Im Haushalt des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie sind zusätzliche Einnahmen infolge zusätzlicher Bußgeldverfahren zu erwarten. Die Höhe der Einnahme hängt von der Anzahl der Verfahren und der Schwere der Verstöße ab und lässt sich nicht prognostizieren. Der stellenmäßige Mehrbedarf soll im Einzelplan 09 ausgeglichen werden. Der finanzielle Mehrbedarf soll in den jeweiligen Einzelplänen ausgeglichen werden. Für die Haushalte der Länder ist mit Minderbedarfen in Höhe von insgesamt 1,429 Mio. Euro zu rechnen. Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden sind nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Die Regelungen zur IP-Adressspeicherung und Einführung einer Sicherungsanordnung für Verkehrsdaten betreffen den justiziellen Kernbereich. Es ist davon auszugehen, dass die Auswirkungen sowohl für den Bund als auch für die Länder überwiegend kostenneutral sind. …
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Für die Wirtschaft entstehen weitere Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau für Telekommunikationsdienste, sind im Übrigen nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 19. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 263/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6581
- Bundestag: 1. Lesung24. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/85
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10361A
- Ulrich von Zons · MdB, AfD24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10361C
- Dr. Günter Krings · MdB, CDU/CSU24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10362C
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10363C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10364D
- Anne König · MdB, CDU/CSU24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10365C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10366A
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU24. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/85, S. 10367B