- Sicherheit und Verteidigung
- Digitales und Forschung
Gesetz zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6132
Was ändert sich?
Bundeskriminalamt und Bundespolizei dürfen künftig bereits gespeicherte Polizeidaten automatisiert auswerten, Fotos gesuchter Personen mit öffentlich zugänglichen Internetdaten biometrisch abgleichen und IT-Systeme mit Daten testen und trainieren.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Von der Polizei gesuchte oder beobachtete PersonenBelastung
Ein Lichtbild einer gesuchten Person darf mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abgeglichen werden, um sie zu identifizieren oder zu lokalisieren.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Befugnis erlaubt es, biometrische Daten – zum Beispiel das Lichtbild einer gesuchten Person – mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet abzugleichen.“
- Personen, deren Daten bereits bei der Polizei gespeichert sindBelastung
Bereits rechtmäßig erhobene Polizeidaten dürfen automatisiert ausgewertet werden, um Verbindungen zwischen Taten, Personen und Orten zu finden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mittels der Analyse bereits rechtmäßig erhobener polizeilicher Daten ist es möglich, Verbindungen zwischen Taten, Personen, Orten sowie an deren Anknüpfungspunkten zu finden.“
- Asylsuchende und andere Personen im AsylverfahrenBelastung
Die Regeln zum biometrischen Abgleich mit Internetdaten im Asylgesetz werden an die neuen Polizeibefugnisse angeglichen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zudem erfolgt eine Angleichung der Regelung zum biometrischen Internetabgleich im Asylgesetz an die gegenständlichen Vorschriften.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Aufbau und die Entwicklung einer technischen Umgebung für die automatisierte Datenanalyse entsteht ein einmaliger finanzieller Umstellungsaufwand im Jahr 2027 in Höhe von 20.700.000 Mio. Euro und im Jahr 2028 von 20.000.000 Mio. Euro sowie ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf für Lizenz-, Betriebs-, Wartungs- und Pflegekosten der technischen Umgebung in Höhe von 20.700.000 Euro im Jahr 2027 der bis zum Jahr 2030 auf 27.000.000 Euro ansteigt. …
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Beim Bundeskriminalamt entsteht durch die Umsetzung dieses Gesetzes für die Datenanalyse und den biometrischen Internetabgleich ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf ab dem Jahr 2027 in Höhe von ca. 7.600.000 Euro, der sich bis zum Jahr 2030 auf jährlich ca. 4.050.000 Euro reduziert. Zudem entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 7.620.000 Euro für 56 Stellen (22 Stellen im höheren Dienst – hD, 34 Stellen im gehobenen Dienst –gD). Bei der Bundespolizei entsteht ein jährlicher finanzieller Mehrbedarf für Betrieb bzw. Speicherung der Daten sowie Wartung und Pflege der technischen Infrastrukturen und Anwendungen von zunächst 2.662.000 Euro im Jahr 2027 in den folgenden Jahren aufsteigend auf jährlich 5.450.000 Euro. Zudem entsteht ein Mehrbedarf in Höhe von 4.793.000 Euro für 36 Stellen (11 hD, 25 gD). Die Ausgaben für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lassen sich derzeit nicht beziffern. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie an Planstellen und Stellen für Bundeskriminalamt und Bundespolizei ist Gegenstand künftiger Haushaltsaufstellungsverfahren.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Es entstehen keine weiteren Kosten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 258/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6132
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: 1. Lesung8. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/88
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10820B
- Fabian Jacobi · MdB, AfD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10821A
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10821D
- Dr. Konstantin von Notz · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10822C
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10823C
- Johannes Schätzl · MdB, SPD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10824A
- Steffen Janich · MdB, AfD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10824D
- Frederik Bouffier · MdB, CDU/CSU8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10825B
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10826B