- Familie, Bildung und Gesellschaft
- Verkehr
Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6498
Was ändert sich?
Das Verkehrsministerium legt künftig selbst per Verordnung fest, wie hoch die Ausbildungsabgabe ist, die junge Seelotsinnen und Seelotsen von ihrem Lotsgeld abgeben müssen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber künftig ein Führungszeugnis vorlegen.
Ab wann: Eine Regelung am Tag nach der Verkündung, die übrigen Teile einen Monat nach der Verkündung; eine Änderung am 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Verabschiedet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Maßnahmen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Seelotsausbildung und zur Optimierung des Auswahlverfahrens: Überführung des Finanzierungsverfahrens aus der Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften in den …
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Regelungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Anpassungen des Verfahrens zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Seelotsenanwärter, Präzisierung des Begriffs der "gesundheitlichen Eignung"; Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem seeärztlichen Dienst und den Brüderschaften, Anpassung der Definition des Seelotsen, Versorgung von Seelotsinnen im Falle einer Schwangerschaft, rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ Seelotsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung
Wer ist betroffen?
- Seelotsenanwärterinnen und SeelotsenanwärterBetroffen, ohne Kostenfolge
Regeln, die bisher nur für fertige Seelotsinnen und Seelotsen galten, gelten künftig auch für sie.
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„Bestimmte Vorschriften, die bisher nur für Seelotsinnen und Seelotsen galten, gelten zukünftig auch für Seelotsenanwärterinnen und Seelotsenanwärter.“
- Bewerberinnen und Bewerber um eine Zulassung als Seelotsenanwärterin oder -anwärterBelastung
Sie müssen ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Behörde beantragen; das kostet 13 Euro und rund 4 Stunden Zeit.
Zu tun: Führungszeugnis beantragen und bei der Aufsichtsbehörde vorlegen
Laut Entwurf 50 Betroffene
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„§ 9b Absatz 2: Pflicht für Antragsteller nach § 8 Absatz 1, ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen:“
- Seelotsinnen und Seelotsen, die eine Ausbildungsabgabe zahlenEntlastung und Belastung
Verfahren und Höhe der Abgabe, die vom Lotsgeld einbehalten wird, legt künftig das Bundesministerium für Verkehr selbst fest statt die Brüderschaften.
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„Zukünftig soll deshalb das Bundesministerium für Verkehr das Verfahren und die Höhe der Ausbildungsabgabe unmittelbar selbst regeln.“
- Seelotsinnen und Seelotsen bei ärztlichen UntersuchungenBelastung
Der seeärztliche Dienst muss die Eignungsentscheidung sofort der Aufsichtsbehörde melden und auf deren Verlangen eine zusätzliche Untersuchung anordnen.
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„Um den Informationsfluss zwischen dem seeärztlichen Dienst und der Aufsichtsbehörde zu verbessern, wird der seeärztliche Dienst daher verpflichtet, die Entscheidung über die Eignung des untersuchten Seelotsen oder der untersuchten Seelotsin unverzüglich der Aufsichtsbehörde mitzuteilen.“
- Schwangere SeelotsinnenEntlastung
Die Lotsenbrüderschaften müssen künftig für eine ausreichende Versorgung im Fall einer Schwangerschaft sorgen.
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„Zudem werden die Lotsenbrüderschaften verpflichtet, Maßnahmen für eine ausreichende Versorgung im Falle einer Schwangerschaft einer Seelotsin zu treffen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand wegen des erforderlichen Antrags auf Ausstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …
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Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1 000 Euro, die vollständig auf den Bund entfallen. Der Mehraufwand entsteht infolge der Pflicht für die Berufsgenossenschaft, bestimmte Daten aus dem Seelotseignungsverzeichnis an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.
- Weitere Kosten
Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist nach Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG) grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Sie wird bei der Antragstellung erhoben. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 267/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6498
- Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8163
- Bundestag: 2. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
- Bundestag: 3. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96