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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Drittes Gesetz zur Änderung des Seelotsgesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6498

Was ändert sich?

Das Verkehrsministerium legt künftig selbst per Verordnung fest, wie hoch die Ausbildungsabgabe ist, die junge Seelotsinnen und Seelotsen von ihrem Lotsgeld abgeben müssen. Außerdem müssen Bewerberinnen und Bewerber künftig ein Führungszeugnis vorlegen.

Ab wann: Eine Regelung am Tag nach der Verkündung, die übrigen Teile einen Monat nach der Verkündung; eine Änderung am 1. Januar 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verabschiedet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der Seelotsausbildung und zur Optimierung des Auswahlverfahrens: Überführung des Finanzierungsverfahrens aus der Selbstverwaltung der Lotsenbrüderschaften in den …

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Regelungsbereich des Bundesministeriums für Verkehr, Anpassungen des Verfahrens zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit der Seelotsenanwärter, Präzisierung des Begriffs der "gesundheitlichen Eignung"; Erweiterung der Rechte und Befugnisse der Aufsichtsbehörde gegenüber dem seeärztlichen Dienst und den Brüderschaften, Anpassung der Definition des Seelotsen, Versorgung von Seelotsinnen im Falle einer Schwangerschaft, rechtsförmliche und redaktionelle Änderungen und Anpassungen, Folgeänderungen; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ Seelotsgesetz, Folgeänderung in 1 Rechtsverordnung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht ein geringer zusätzlicher Zeitaufwand wegen des erforderlichen Antrags auf Ausstellung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei der Aufsichtsbehörde. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

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Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 1 000 Euro, die vollständig auf den Bund entfallen. Der Mehraufwand entsteht infolge der Pflicht für die Berufsgenossenschaft, bestimmte Daten aus dem Seelotseignungsverzeichnis an die Aufsichtsbehörde zu übermitteln.

Weitere Kosten

Die Erteilung eines Führungszeugnisses ist nach Nummer 1130 der Anlage zu § 4 Absatz 1 des Gesetzes über Kosten in Angelegenheiten der Justizverwaltung (JVKostG) grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt 13 Euro. Sie wird bei der Antragstellung erhoben. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6498 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 267/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6498
  4. Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung23. September 2026 · BT-Drs. 21/8163
  6. Bundestag: 2. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
  7. Bundestag: 3. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96