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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Gesetz zur Modernisierung des Verpflichtungsgesetzes und zur Änderung des Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetzes

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6509

Was ändert sich?

Menschen, die für Behörden arbeiten und förmlich auf Verschwiegenheit verpflichtet werden müssen, können das künftig auch per Video erledigen statt vor Ort. Zusätzlich wird eine Regel zu grenzüberschreitenden Ermittlungen der EU-Staatsanwaltschaft gestrichen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · dagegen: AfD

Verkündet am 2. Oktober 2026 im BGBl I 2026, 285. In Kraft seit 3. Oktober 2026

Worum geht es?

Ermöglichung der förmlichen Verpflichtung nicht beamteter Personen im Wege der Echtzeit-Videokommunikation in geeigneten Fällen als Alternative zur Präsenzverpflichtung, Aufnahme und Übermittlung der Niederschrift als elektronisches Dokument; …

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Umsetzung europäischer Rechtsprechung zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft bei grenzüberschreitenden Ermittlungsmaßnahmen, Korrektur eines Redaktionsversehens; Änderung § 1 und Aufhebung § 3 Verpflichtungsgesetz sowie Änderung §§ 3 und 4 Europäische-Staatsanwaltschaft-Gesetz Bezug: Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 21. Dezember 2023 zum Verfahrensrecht der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA) (C-281/22) Verordnung (EU) 2017/1939 vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283, 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 554/24 (GESTA 20. WP C126)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung und die Änderung des EUStAG entsteht für die Bürgerinnen und Bürger kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft …

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Für die Wirtschaft entsteht durch die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Auch durch die Änderung des EUStAG entsteht für die Wirtschaft kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für Bund, Länder und Kommunen hat die Neuregelung des Verfahrens der förmlichen Verpflichtung keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand zur Folge. Zum einen hat die Neuregelung keine Auswirkungen auf die Anzahl der vorzunehmenden Verpflichtungen. Zum anderen handelt es sich bei der neu eingeführten Bild- und Tonübertragung lediglich um eine zusätzliche Verfahrensoption, von der die zuständigen öffentlichen Stellen nach eigenem Ermessen Gebrauch machen können. Soweit die für die Verpflichtung zuständigen Stellen von der neu eingeführten Verfahrensoption der zeitgleichen Bild- und Tonübertragung Gebrauch machen, entfallen Kosten für die Wahrnehmung von Präsenzterminen, die bisher in der Regel von der Verwaltung erstattet und damit von ihr getragen werden. Insoweit wird von einer geschätzten jährlichen Gesamtentlastung der Verwaltung im unteren sechsstelligen Bereich (rund 113 000 Euro) ausgegangen. Soweit der Entwurf der Änderung des EUStAG dient, entsteht für die Verwaltung kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6509 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 261/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6509
  4. Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6985
  6. Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  8. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068
  9. Im Bundesgesetzblatt verkündet2. Oktober 2026

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.