- Verkehr
Zweites Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsunfallstatistikgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6558
Was ändert sich?
Bei Verkehrsunfällen wird künftig auch der von der Polizei ermittelte THC-Wert in die amtliche Unfallstatistik aufgenommen. Außerdem dürfen die Statistischen Landesämter Einzeldaten zu Unfällen an die Autobahn GmbH des Bundes weitergeben.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · Enthaltung: Grüne, Linke
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Aufnahme von im Rahmen der polizeilichen Unfallaufnahme ermittelten THC-Werten in die Straßenverkehrsunfallstatistik zur Ermöglichung einer Evaluierung der Auswirkungen des legalisierten Cannabiskonsums auf die Straßenverkehrssicherheit, …
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Übermittlung von Einzeldaten zu relevanten Merkmalen der Straßenverkehrsunfallstatistik an die Autobahn GmbH des Bundes durch die Statistischen Landesämter sowie Regelung der Verarbeitung und Nutzung der Daten; Änderung §§ 2 und 5 Straßenverkehrsunfallstatistikgesetz
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund entstehen ein jährlicher Mehraufwand für Personalausgaben in Höhe von 25 743 Euro sowie ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 13 115 Euro. Der jährliche Mehrbedarf und der einmalige Umstellungsaufwand werden im Einzelplan 12 finanziell ausgeglichen, soweit sie nicht durch entsprechende Einsparungen im Bereich der Unfallstatistik gedeckt werden können. …
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Den Ländern entstehen ein jährlicher Mehraufwand an Personalkosten in Höhe von 11 532 Euro sowie Sachkosten in Höhe von 100 Euro. Zudem entsteht ein einmaliger Mehraufwand an Personalkosten in Höhe von 12 303 Euro.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für die Bürgerinnen und Bürger ergibt sich kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Es entsteht kein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für den Bund entstehen jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 23 000 Euro und einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 11 000 Euro. …
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Soweit der Erfüllungsaufwand nachweislich haushaltswirksam wird, wird er durch den Einzelplan 12 ausgeglichen werden. Bei den Ländern fallen jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von 9 000 Euro sowie einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 10 000 Euro an. Bei den Kommunen ergibt sich kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Für die Wirtschaft entstehen keine zusätzlichen Kosten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 18. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 268/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht18. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6558
- Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6991
- Bundestag: 2. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
- Bundestag: 3. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068