- Verkehr
Gesetz zur Ermöglichung der digitalen Fluggastabfertigung
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6129
Was ändert sich?
Fluggäste können sich am Flughafen künftig freiwillig digital abfertigen lassen: Fluggesellschaften dürfen dafür den Chip von Pass oder Personalausweis auslesen. Die übliche Abfertigung mit Bordkarte bleibt weiter möglich.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, AfD, SPD · dagegen: Grüne, Linke
Verkündet am 22. Juli 2026 im BGBl I 2026, 213. In Kraft seit 23. Juli 2026
Worum geht es?
Vereinfachung und Beschleunigung der Abfertigungsprozesse an Flughäfen für Passagiere der EWR-Staaten sowie der Schweiz auf freiwilliger Basis und Erschwerung der Nutzung gefälschter Pass- und Ausweisdokumente: Ermöglichung des Auslesens und Verarbeitens personenbezogener Daten aus der maschinenlesbaren Zone und dem Chip des Passes oder Personalausweises durch die Luftfahrtunternehmen; …
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Einfügung § 19e Luftverkehrsgesetz, § 86b Aufenthaltsgesetz und § 18 Freizügigkeitsgesetz/EU sowie Änderung § 18 Passgesetz und § 20 Personalausweisgesetz Bezug: Vereinbarungen im Koalitionsvertrag zur Digitalpolitik und zum Bürokratierückbau Kabinettsbeschluss vom 5. November 2025 zum Bürokratierückbau Digitalstrategie der Bundesregierung im Bereich der Mobilität Beschlussempfehlung des Ausschusses: Ausweitung des Verfahrens auf alle drittstaatsangehörigen Inhaber tauglicher Pässe oder Passersatzpapiere; Änderung § 86b Aufenthaltsgesetz
Wer ist betroffen?
- Privat reisende FluggästeEntlastung
Wer sich digital abfertigen lässt, spart rund eine Minute, weil Bordkartenkontrollen beim Check-in, bei der Gepäckaufgabe, an der Sicherheitskontrolle und vor dem Einsteigen entfallen.
Zu tun: Pass oder Personalausweis mit Chip zum Auslesen bereitstellen
Laut Entwurf 65.280.000 Betroffene
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„Durch die Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung an Flugplätzen für Fluggäste mit Zielen innerhalb oder außerhalb des Schengenraums entfallen an verschiedenen Stellen händische Kontrollen der Flugscheine und Reisedokumente (insbesondere Entfall der Bordkartenkontrolle beim Check-In, bei der Gepäckaufgabe, bei der Zugangskontrolle zum Sicherheitsbereich sowie vor dem Einsteigen in das Luftfahrzeug).“
- Fluggäste, die weiterhin die übliche Abfertigung wollenBetroffen, ohne Kostenfolge
Wer die digitale Abfertigung nicht nutzen möchte, kann sich weiterhin wie bisher am Schalter abfertigen lassen.
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„Zudem wird sichergestellt, dass dem Fluggast auch weiterhin die Möglichkeit bleibt, sich für die reguläre Fluggastabfertigung zu entscheiden.“
- Geschäftlich ReisendeEntlastung
Auch bei Dienstreisen entfallen händische Kontrollen, was pro Flug etwa eine Minute spart.
Laut Entwurf 16.320.000 Betroffene
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„81,6 Mio. Fluggäste mit digitaler Fluggastabfertigung * 0,2 = 16,32 Mio. geschäftlich reisende Fluggäste mit digitaler Fluggastabfertigung“
- Reisende aus Drittstaaten mit Pass oder Passersatzpapier mit ChipEntlastung
Auch sie können die digitale Fluggastabfertigung freiwillig nutzen, wenn ihr Pass einen Chip hat.
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„Das Verfahren soll allen drittstaatsangehörigen Inhaberinnen und Inhabern tauglicher, also mit einem Chip ausgestatteter Pässe oder Passersatzpapiere auf freiwilliger Basis offenstehen.“
- Reisende aus EU-Staaten, Island, Liechtenstein, Norwegen und der SchweizEntlastung
Ihre Pässe und Personalausweise dürfen ebenfalls für die digitale Fluggastabfertigung ausgelesen werden.
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„Folgeänderungen im Aufenthaltsgesetz und im Freizügigkeitsgesetz/EU ermöglichen das Auslesen der Daten auch aus Pässen und Personalausweisen der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, von Island, Liechtenstein und Norwegen sowie der Schweiz, die diese an Staatsangehörigen ausgestellt haben.“
- Beschäftigte an FlughäfenEntlastung
Händische Kontrollen von Bordkarten und Reisedokumenten entfallen an mehreren Stellen, was die Beschäftigten entlastet.
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„Zudem entlaste man die Beschäftigten an den Flughäfen und sorge für eine Stärkung des Luftfahrtstandortes.“
- Fluggesellschaften und FlugplatzbetreiberEntlastung und Belastung
Sie dürfen Ausweisdaten für die digitale Abfertigung auslesen und sparen jährlich rund 63 Millionen Euro Bürokratiekosten, müssen aber einmalig rund 884.000 Euro in die Technik investieren.
Zu tun: technische Infrastruktur an den Flugplätzen anpassen und ergänzen
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„Für die Umsetzung der mit den gesetzlichen Änderungen einhergehenden Möglichkeit der digitalen Fluggastabfertigung sind an den relevanten Flugplätzen durch die Flugplatzbetreiber in Zusammenarbeit mit den Luftfahrtunternehmen verschiedene technische Anpassungen notwendig.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das geplante Regelungsvorhaben der Bundesregierung werden Bürgerinnen und Bürger um 1 088 000 Stunden jährlich entlastet. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft verringern sich die Bürokratiekosten um 62,995 Millionen Euro jährlich. …
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Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von 884 000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen 62,995 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ergibt sich keine Änderung des Erfüllungsaufwands.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26. Mai 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 269/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6129
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6697
- Bundestag: 2. Lesung26. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/87
- Bundestag: 3. Lesung26. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/87
- Bundesrat: 2. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Im Bundesgesetzblatt verkündet22. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Christoph Ploß · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10685C
- Otto Strauß · MdB, AfD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10686B
- Anja Troff-Schaffarzyk · MdB, SPD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10687B
- Jeanne Dillschneider · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10688A
- Agnes Conrad · MdB, DIE LINKE26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10688D
- Günter Baumgartner · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10689B