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Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - digitale Ermittlungsmaßnahmen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6806
Was ändert sich?
Polizei und Staatsanwaltschaft dürfen künftig Gesichts- und andere biometrische Daten aus Strafverfahren automatisch mit öffentlich im Internet zugänglichen Daten abgleichen und Polizeidaten aus verschiedenen Verfahren auf einer Analyseplattform zusammen auswerten.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Schaffung von Ermächtigungsgrundlagen für den automatisierten Abgleich biometrischer Daten aus einem Strafverfahren mit öffentlich zugänglichen Daten aus dem Internet sowie zur verfahrensübergreifenden Datenanalyse mittels automatisierter Anwendungen zur Datenverarbeitung; …
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Einfügung §§ 98d und 98e sowie Änderung § 101 Strafprozessordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Februar 2023 zur Nutzung von Analyseplattformen zur Gefahrenabwehr (1 BvR 1547/19, 1 BvR 2634/20)
Wer ist betroffen?
- Beschuldigte in StrafverfahrenBelastung
Ihre biometrischen Daten dürfen automatisiert mit im Internet öffentlich zugänglichen Daten abgeglichen werden, um die Identität oder den Aufenthaltsort zu ermitteln.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zweck der Maßnahme kann die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten oder eines Zeugen sein.“
- Zeuginnen und Zeugen in StrafverfahrenBelastung
Auch ihre biometrischen Daten dürfen automatisiert mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgeglichen werden, um sie zu identifizieren oder ihren Aufenthaltsort zu ermitteln.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Zweck der Maßnahme kann die Erforschung des Sachverhalts, die Identitätsfeststellung oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts des Beschuldigten oder eines Zeugen sein.“
- Personen, nach denen für ein Strafverfahren gefahndet wird, und Personen, deren Daten bei der Polizei gespeichert sindBelastung
Rechtmäßig bei der Polizei gespeicherte personenbezogene Daten dürfen auf einer Analyseplattform zusammengeführt und automatisiert weiterverarbeitet werden, um Straftaten aufzuklären oder Aufenthaltsorte zu ermitteln.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„§ 98e StPO-E regelt die Befugnis der Strafverfolgungsbehörden, zur Aufklärung einer Straftat oder zur Ermittlung des Aufenthalts einer Person, nach der für die Zwecke des Strafverfahrens gefahndet wird, in Datei- und Informationssystemen der Polizei rechtmäßig gespeicherte und für eine polizeiliche Analyseplattform zusammengeführte, personenbezogene Daten mittels einer automatisierten Anwendung zur Datenverarbeitung weiter zu verarbeiten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es entstehen in den Haushalten des Bundes und der Gemeinden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand. In den Haushalten der Länder entsteht voraussichtlich ein Mehrbedarf an Stellen, Personal- und Sachkosten. Sämtliche Länder gaben an, die Mehrbedarfe nicht belastbar schätzen zu können.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Für die Strafverfolgungsbehörden der Länder eröffnen die neuen Befugnisse die Möglichkeit, die technischen Voraussetzungen für den biometrischen Internetabgleich und die automatisierte Datenanalyse einzuführen und diese Maßnahmen anzuwenden. In diesem Fall ist von einem Mehraufwand auszugehen, der von den Ländern derzeit noch nicht beziffert werden konnte. …
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Dieser entsteht aufgrund der Notwendigkeit der Softwarebeschaffung, Weiterentwicklung und des Weiterbetriebes sowie durch weitere sächliche und personelle Aufwände, wie etwa für Schulungen des mit den Maßnahmen beauftragten Personals. Bei Ländern, die heute schon im Bereich der Gefahrenabwehr Software für eine automatisierte Datenanalyse einsetzen, ist zu erwarten, dass keine neue Software angeschafft, aber vorhandene an die Vorgaben der Nutzung für die Strafverfolgung anzupassen ist. Auf der anderen Seite ist von kostenrelevanten Effektivitätsgewinnen auszugehen, denn es ist zu erwarten, dass durch die Anwendung der Maßnahmen aufwendigere alternative, händische Ermittlungsmaßnahmen in konkreten Ermittlungsverfahren vermieden werden können. In welcher Höhe sich Einsparpotentiale realisieren lassen, konnte von den Ländern ebenfalls nicht belastbar geschätzt werden. Für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof, das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei sind infolge der neuen strafprozessualen Befugnisse keine zusätzlichen Kosten zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 264/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6806
- Bundestag: 1. Lesung8. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/88
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10820B
- Fabian Jacobi · MdB, AfD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10821A
- Christoph de Vries · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10821D
- Dr. Konstantin von Notz · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10822C
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10823C
- Johannes Schätzl · MdB, SPD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10824A
- Steffen Janich · MdB, AfD8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10824D
- Frederik Bouffier · MdB, CDU/CSU8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10825B
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU8. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/88, S. 10826B