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Drittes Gesetz zur Änderung des Vereinsgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6805
Was ändert sich?
Angaben zu Ausländervereinen und ausländischen Vereinen sowie Daten ihrer Vorstände und teils Mitglieder dürfen künftig in einem zentralen Register beim Bundesverwaltungsamt gespeichert und an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden.
Ab wann: Am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Vorstände und teils Mitglieder von Ausländervereinen und ausländischen VereinenBelastung
Ihre persönlichen Daten dürfen künftig im zentralen Ausländervereinsregister gespeichert und bei Bedarf an Sicherheitsbehörden weitergegeben werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Vorständen und gegebenenfalls Mitgliedern von Ausländervereinen und ausländischen Vereinen sowie sonstiger Angaben zu diesen Vereinen dient der präventiven Gefahrenabwehr.“
- Ausländervereine und ausländische Vereine mit Einrichtungen in DeutschlandBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihre Mitteilungs- und Auskunftspflichten gegenüber den Vereinsbehörden der Länder stehen künftig im Vereinsgesetz, die gemeldeten Angaben landen in einem zentralen Register.
Zu tun: Angaben an die Vereinsbehörde des Landes mitteilen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Übertragung des Pflichtenkatalogs in das Vereinsgesetz folgt dem datenschutzrechtlichen Erfordernis, für die Datenverarbeitung eine gesetzliche Grundlage zu schaffen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Änderung des Vereinsgesetzes entsteht im Bundesverwaltungsamt aufgrund der zu erwartenden intensiveren Nutzung des Ausländervereinsregisters ein jährlicher Mehraufwand von 206 000 Euro für zwei Planstellen (im gehobenen Dienst). Der Bedarf an Sach- und Personalmitteln sowie Planstellen und Stellen ist finanziell im Einzelplan 06 auszugleichen.
- Erfüllungsaufwand
Tabellarische Zusammenfassung E.1 Bürgerinnen und Bürger Veränderung des jährlichen Zeitaufwands (in Stunden): 0 Veränderung des jährlichen Sachaufwands (in Tsd. Euro): 0 Einmaliger Zeitaufwand (in Stunden): 0 Einmaliger Sachaufwand (in Tsd. Euro): 0 E.2 Wirtschaft …
Mehr lesenWeniger
Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 0 davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten (in Tsd. Euro): 0 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 0 E.3 Verwaltung Veränderung des jährlichen Erfüllungsaufwands (in Tsd. Euro): 427 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 54 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 373 Einmaliger Erfüllungsaufwand (in Tsd. Euro): 1 128 davon auf Bundesebene (in Tsd. Euro): 54 davon auf Landesebene (in Tsd. Euro): 1 074 E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger verändert sich der Erfüllungsaufwand nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Veränderung des Erfüllungsaufwands der Wirtschaft ist vernachlässigbar gering. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es ist damit zu rechnen, dass insbesondere bei den Sicherheitsbehörden durch die erwartete intensivierte Nutzung der Informationen aus dem Ausländervereinsregister ein erhöhter Verwaltungsaufwand entsteht. Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 427 000 Euro, davon entfallen 54 000 Euro auf den Bund und 373 000 Euro auf die Länder (inklusive Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 1,13 Millionen Euro, davon entfallen 54 000 Euro auf den Bund und 1,07 Millionen Euro auf die Länder (inklusive Kommunen).
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 257/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6805
- Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniela Ludwig · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11017A
- Ulrich von Zons · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11017D
- Dr. Irene Mihalic · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11018D
- Heiko Hain · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11019C
- Caroline Bosbach · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11020B
- Johannes Schätzl · MdB, SPD9. Juli 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/89, S. 11073B
- Ferat Koçak · MdB, DIE LINKE9. Juli 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/89, S. 11074B