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Gesetz zur Änderung des Rechts der Wohn- und Geschäftsraummiete
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6807
Was ändert sich?
Wer möbliert vermietet, muss künftig vor Vertragsschluss angeben, wie hoch der Möblierungszuschlag ist. In angespannten Wohnlagen zählt eine Indexmieterhöhung über 3 Prozent nur noch zur Hälfte. Wer Mietschulden nachzahlt, kann einmalig auch eine ordentliche Kündigung abwenden.
Ab wann: Regeln zu möblierter Vermietung und zur Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch ab dem ersten Tag des vierten Kalendermonats nach der Verkündung; alle übrigen Änderungen am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Mieterinnen und Mieter möblierter WohnungenEntlastung
Vermieter müssen vor Vertragsschluss sagen, wie hoch der Möblierungszuschlag ist; fehlt die Auskunft, gilt die Wohnung für die zulässige Miethöhe als unmöbliert vermietet.
Zu tun: zu viel gezahlte Miete zurückverlangen
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„Für Mietende wird es dadurch unter anderem erleichtert, gegebenenfalls zu viel gezahlte Miete zurückzuverlangen.“
- Mieterinnen und Mieter mit IndexmietvertragEntlastung
Steigt der Preisindex um mehr als 3 Prozent, darf davon nur die Hälfte auf die Miete aufgeschlagen werden.
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„Oberhalb einer Indexänderung von 3 Prozent, soll diese nur noch hälftig berücksichtigt werden können.“
- Mieterinnen und Mieter mit MietrückstandEntlastung
Wer die offenen Mietforderungen vollständig nachzahlt, kann damit einmalig auch eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs abwenden und in der Wohnung bleiben.
Zu tun: Mietschulden innerhalb der Schonfrist vollständig nachzahlen
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„Daher werden die mieterschützenden Regelungen, die für die außerordentliche fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gelten, insbesondere die sogenannte Schonfrist, einmalig auf die ordentliche Kündigung übertragen.“
- Menschen, die eine Wohnung nur vorübergehend mietenEntlastung
Bei Mietverträgen über mehr als sechs Monate gelten die Mieterschutzvorschriften wieder, von denen die Vermietung zum vorübergehenden Gebrauch bisher ausgenommen war.
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„Die Ausnahmen nach § 549 Absatz 2 Nummer 1 BGB von den dort genannten Mieterschutzvorschriften sollen grundsätzlich nur noch bei Vermietungen über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten gelten.“
- Vermieterinnen und Vermieter möblierter WohnungenEntlastung und Belastung
Sie dürfen nur einen am Zeitwert der Möbel gemessenen angemessenen Zuschlag verlangen und müssen ihn vor Vertragsschluss mitteilen, können ihn aber pauschal als Prozentsatz der Nettokaltmiete berechnen.
Zu tun: Möblierungszuschlag ermitteln und vor Vertragsschluss angeben
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„Den Mietparteien wird zudem eine einfache Möglichkeit zur pauschalen Bestimmung des Möblierungszuschlags zur Verfügung gestellt, indem dieser anhand eines Prozentsatzes der Nettokaltmiete berechnet werden kann.“
- Private Kleinvermieterinnen und Kleinvermieter, die modernisierenEntlastung
Das vereinfachte Verfahren zur Mieterhöhung nach einer Modernisierung kann künftig bis zu Kosten von 20 000 Euro statt 10 000 Euro genutzt werden.
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„Anwendungsbereich ausgeweitet und die Wertgrenze von derzeit 10 000 Euro auf 20 000 Euro angehoben werden.“
- Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung verkauft wirdEntlastung
Der Mietvertrag läuft auch dann weiter, wenn die Wohnung an einen Miteigentümer geht oder im Rahmen einer Erbauseinandersetzung übertragen wird.
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„In § 566 BGB wird die Einschränkung gestrichen, dass der Erwerber ein „Dritter“ sein muss, um auch den Erwerb zwischen Miteigentümern oder Erbauseinandersetzungen zu erfassen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Die Rechtsänderungen werden voraussichtlich keine Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes, der Länder und der Gemeinden haben.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ergibt sich eine geringfügige Reduzierung des Erfüllungsaufwands um etwa 250 Stunden jährlich. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Soweit weitere Kosten beziffert werden können, liegen die einmaligen Kosten wie auch die jährlichen Kosten unter 100 000 Euro. Dem stehen Ersparnisse von insgesamt knapp 5 Millionen Euro jährlich gegenüber. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. …
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Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 265/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6807
- Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10986A
- Thomas Fetsch · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10986D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10987C
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10988B
- Caren Lay · MdB, DIE LINKE9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10989B
- Hakan Demir · MdB, SPD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10990A
- Rainer Galla · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10990D
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10991B