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Fünftes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6809
Was ändert sich?
Größere Schlachtbetriebe müssen künftig das Entladen, Betäuben und Schlachten der Tiere per Video aufzeichnen, die Aufnahmen 30 Schlachttage lang speichern und den Behörden täglich zum Abruf bereitstellen.
Ab wann: am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgtKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Sicherstellung des Tierschutzes in Schlachteinrichtungen durch Einführung verpflichtender Videoaufzeichnungen für tierschutzsensible Handlungen, Ausnahmen für Schlachthöfe ohne Tierschutzbeauftragten, redaktionelle Änderungen; Änderung versch. §§ Tierschutzgesetz; Verordnungsermächtigung, Bekanntmachungserlaubnis
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Kleinere SchlachtbetriebeBetroffen, ohne Kostenfolge
Sie sind von der Videoüberwachungspflicht grundsätzlich ausgenommen, die Behörde kann sie aber in begründeten Fällen einzeln anordnen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die verpflichtende Videoüberwachung gilt nur für Schlachteinrichtungen ab einer bestimmten Größe.“
- Betreiber von Schlachteinrichtungen ab einer bestimmten GrößeBelastung
Sie müssen Vorgänge wie Entladen, Betäuben und Entbluten per Video aufzeichnen, die Aufnahmen 30 Schlachttage speichern und der Behörde arbeitstäglich zum Abruf bereitstellen – rund 1.000 Euro einmalig und 740 Euro pro Jahr je Betrieb.
Zu tun: Videoüberwachungssystem mit Speicherfunktion installieren und Aufzeichnungen bereitstellen
Laut Entwurf 232 Betroffene
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Betreiber von Schlachteinrichtungen werden verpflichtet, tierschutzsensible Vorgänge per Video aufzuzeichnen und diese Videoaufzeichnung den zuständigen Behörden bereitzustellen.“
- Beschäftigte in SchlachtbetriebenBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihre Arbeitsschritte vom Entladen der Tiere bis zu den ersten Schlachtarbeiten werden per Video aufgezeichnet.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Videoaufzeichnungen müssen, soweit zutreffend, die folgenden Prozessschritte abbilden: Entladen aus den Transportmitteln, Zuführung in den Ruhe-/Wartebereich, Ruhen/Warten, Zuführung zur Betäubung, Aufhängen vor der Betäubung, Betäubung, Aufhängen nach der Betäubung, Zuführung zur Entblutung, Setzen des Entblutungsschnitts, Entblutung und die sogenannten ersten weiteren Schlachtarbeiten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es ergeben sich keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Bürgerinnen und Bürgern entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ergibt sich eine Änderung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von geschätzt rund 172 000 Euro für Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …
Mehr lesenWeniger
Zusätzlich entsteht ein einmaliger Aufwand von rund 232 000 Euro, welcher der Kategorie Anschaffung oder Nachrüstung von Maschinen, Anlagen, Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen zuzuordnen ist. Der laufende Erfüllungsaufwand der Wirtschaft stellt ein „In“ nach der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Eine Entlastung im Laufe der Legislaturperiode wird angestrebt. Die Belange mittelständischer Unternehmen wurden berücksichtigt. Die verpflichtende Videoüberwachung gilt nur für Schlachteinrichtungen ab einer bestimmten Größe. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung der Länder (inklusive Kommunen) ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 257 000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand der Länder (inklusive Kommunen) beträgt rund 64 000 Euro. Der laufende Erfüllungsaufwand der Verwaltung stellt ein „In“ nach der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. Eine Entlastung im Laufe der Legislaturperiode wird angestrebt.
- Weitere Kosten
Es ergeben sich keine weiteren Kosten für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft oder die Verwaltung. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 1. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 252/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht1. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6809
- Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Alois Rainer · Bundesmin., Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11049C
- Dario Seifert · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11050A
- Jens Behrens · MdB, SPD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11051B
- Dr. Zoe Mayer · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11052A
- Ina Latendorf · MdB, DIE LINKE9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11053A
- Anna Aeikens · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 11053C