- Sicherheit und Verteidigung
- Digitales und Forschung
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2847 über horizontale Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen (Cyberresilienz-Verordnung)
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6134
Was ändert sich?
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik wird zuständig dafür, zu überprüfen, ob Produkte mit digitalen Elementen die EU-Cybersicherheitsregeln einhalten. Es unterstützt Firmen dabei und kann bei Verstößen Bußgelder verhängen.
Ab wann: Teile am Tag nach der Verkündung, weitere Teile am 11. Juni 2026 und am 11. September 2026, der Rest am 11. Dezember 2027KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Hersteller von Produkten mit digitalen ElementenEntlastung und Belastung
Sie können innovative Produkte vor dem Verkauf in einer kontrollierten Prüfumgebung des BSI testen und müssen bei Verstößen mit Bußgeldverfahren des BSI rechnen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„In dem Reallabor können Hersteller innovative Produkte vor Inverkehrbringen in einer kontrollierten Prüfumgebung testen.“
- Kleine und mittlere Unternehmen, die von den EU-Cybersicherheitsanforderungen betroffen sindEntlastung
Sie erhalten vom BSI Sensibilisierungs- und Schulungsmaßnahmen, um die Cybersicherheitsanforderungen zu erfüllen.
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„Das BSI soll zukünftig gemäß § 67 Satz 2 Nummer 1 BSIG-E insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der betroffenen Wirtschaftsakteure bei der Erfüllung der Anforderungen der Verordnung (EU) 2024/2847 unterstützen.“
- Konformitätsbewertungsstellen (Prüfstellen für Produkte)Betroffen, ohne Kostenfolge
Sie werden vom BSI notifiziert und in Ausnahmefällen auch ohne Akkreditierung bewertet und überwacht.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das BSI soll zukünftig gemäß § 66 Abs. 3 BSIG-E auch Konformitätsbewertungsstellen in Ausnahmefällen ohne Akkreditierung bewerten und überwachen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch das gestaffelte Wirksamwerden der Verpflichtungen aus der Verordnung (EU) 2024/2847 kommen auf das BSI aufgrund dieses Gesetzes laufend neue Fachaufgaben hinzu. Außerdem werden jedes Jahr neue Produkte mit digitalen Elementen in den Verkehr gebracht, wodurch die Anzahl der Produkte, die das BSI als Marktüberwachungsbehörde auf ihre Konformität hin überprüft, stetig ansteigt. …
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Aus diesem Grund werden die Haushaltsausgaben für das BSI bis 2029 sukzessive ansteigen. Der Personalmehrbedarf beim BSI für die Wahrnehmung der nach diesem Gesetz zugewiesenen Aufgaben beläuft sich bis zum Jahr 2029 dauerhaft auf insgesamt 141 Planstellen/Stellen. Davon entfallen 68 Stellen auf die Wertigkeit des höheren Dienstes, 54 Stellen auf die Wertigkeit des gehobenen Dienstes und 19 Stellen auf die Wertigkeit des mittleren Dienstes. Zusätzlich entstehen einmalige Sachkosten in Höhe von 10 Millionen Euro. Diese entstehen insbesondere für die Einrichtung eines Reallabors. Laufende jährliche Sachkosten in Höhe von 8,1 Millionen Euro entstehen insbesondere für die Beauftragung externer Dienstleister, die im Rahmen der Marktüberwachung tätig werden sollen. Der Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln sowie an Planstellen und Stellen für BSI soll im Einzelplan 06 ausgeglichen werden.
- Erfüllungsaufwand
Die Verpflichtungen für die Wirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger ergeben sich aus der unmittelbar geltenden Verordnung (EU) 2024/2847. Mit diesem Durchführungsgesetz werden keine neuen Verpflichtungen geschaffen, sondern lediglich die zuständigen Behörden benannt und deren Zusammenarbeit geregelt. …
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Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft ergibt sich daher aus diesem Gesetz nicht. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Siehe Ausführungen unter Abschnitt E. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Siehe Ausführungen unter Abschnitt E. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch die gesetzliche Änderung ein laufender Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 20,5 Millionen Euro und ein einmaliger Erfüllungsaufwand in Höhe von ca. 10 Millionen Euro auf Ebene der Bundesverwaltung.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 26.05.2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 260/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht26. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6134
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniela Ludwig · Parl. Staatssekr., Bundesministerium des Innern11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10130B
- Steffen Janich · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10130D
- Christina Stumpp · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10182B
- Johannes Schätzl · MdB, SPD11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10182D
- Jeanne Dillschneider · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10183C
- Jan Köstering · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10184A