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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Vom Bundestag beschlossen

Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6497

Was ändert sich?

Deutschland stimmt einem internationalen Abkommen zu, nach dem Steuerbehörden verschiedener Staaten automatisch die Mindeststeuer-Berichte großer Unternehmensgruppen austauschen. Für Bürger und Unternehmen entstehen dadurch keine neuen Pflichten.

Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten; der Austausch zwischen zwei Staaten beginnt erst, wenn beide alle Voraussetzungen erfüllt haben.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Bundesrat
Stand: Bundesrat, Stufe 4 von 5

Beratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
Chance
sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zustimmung zu der am 19. September 2025 in Paris unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch der von Unternehmensgruppen bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereichten Mindeststeuer-Berichte …

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(GloBE-Informationen) zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen, damit Gewährleistung des behördlichen Zugang zu den Informationen unter Vermeidung multipler Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe und Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch die Mehrseitige Vereinbarung kein Erfüllungsaufwand, da diese lediglich den zwischenstaatlichen Austausch der GloBE-Informationen regelt, an dem ausschließlich die zuständigen Behörden beteiligt sind. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch den zwischenstaatlichen Austausch der GloBE-Informationen Erfüllungsaufwand. Dieser wurde bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397) beziffert. Durch das vorliegende Vertragsgesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung entsteht darüber hinaus kein weiterer Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Mehrseitige Vereinbarung keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Mehrseitige Vereinbarung nicht zu erwarten. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6497 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 271/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6497
  4. Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  5. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6960
  6. Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
  7. Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068