- Steuern und Finanzen
Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 15. Januar 2025 zwischen den zuständigen Behörden über den Austausch von GloBE-Informationen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6497
Was ändert sich?
Deutschland stimmt einem internationalen Abkommen zu, nach dem Steuerbehörden verschiedener Staaten automatisch die Mindeststeuer-Berichte großer Unternehmensgruppen austauschen. Für Bürger und Unternehmen entstehen dadurch keine neuen Pflichten.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten; der Austausch zwischen zwei Staaten beginnt erst, wenn beide alle Voraussetzungen erfüllt haben.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
BundesratBeratungsstand laut DIP: Bundesrat hat Vermittlungsausschuss nicht angerufen
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke · Enthaltung: AfD
- Chance
- sehr hochDer Bundestag hat zugestimmt. Der Bundesrat kann nur Einspruch einlegen, den der Bundestag überstimmen kann.
Worum geht es?
Zustimmung zu der am 19. September 2025 in Paris unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung über den automatischen Austausch der von Unternehmensgruppen bei den zuständigen Behörden der Steuerhoheitsgebiete eingereichten Mindeststeuer-Berichte …
Mehr lesenWeniger
(GloBE-Informationen) zwischen den beteiligten Finanzverwaltungen, damit Gewährleistung des behördlichen Zugang zu den Informationen unter Vermeidung multipler Abgabeverpflichtungen mehrerer steuerpflichtiger Einheiten einer Unternehmensgruppe und Berücksichtigung umfangreicher datenschutzrechtlicher Vorgaben
Wer ist betroffen?
- Große Unternehmensgruppen, die Mindeststeuer-Berichte abgebenEntlastung
Der Mindeststeuer-Bericht kann zentral an einer Stelle eingereicht werden, statt in jedem Land, in dem eine Geschäftseinheit liegt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Um ein möglichst effizientes und verwaltungsarmes Verfahren zu gewährleisten, ist der Mindest steuer-Bericht nicht in jedem Steuer - hoheitsgebiet, in dem eine Geschäftseinheit der Unternehmensgruppe belegen ist, abzugeben.“
- Kleine und mittelständische UnternehmenBetroffen, ohne Kostenfolge
Es entstehen keine direkten sonstigen Kosten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Mehrseitige Vereinbarung keine direkten sonstigen Kosten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Der Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch die Mehrseitige Vereinbarung kein Erfüllungsaufwand, da diese lediglich den zwischenstaatlichen Austausch der GloBE-Informationen regelt, an dem ausschließlich die zuständigen Behörden beteiligt sind. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch den zwischenstaatlichen Austausch der GloBE-Informationen Erfüllungsaufwand. Dieser wurde bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2523 des Rates zur Gewährleistung einer globalen Mindestbesteuerung und weiterer Begleitmaßnahmen vom 21. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 397) beziffert. Durch das vorliegende Vertragsgesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung entsteht darüber hinaus kein weiterer Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Mehrseitige Vereinbarung keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Mehrseitige Vereinbarung nicht zu erwarten. …
Mehr lesenWeniger
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 15. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht1. Mai 2026 · BR-Drs. 271/26
- Bundesrat: 1. Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht15. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6497
- Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung8. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6960
- Bundestag: 2. Lesung und Schlussabstimmung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
- Bundesrat: 2. Durchgang25. September 2026 · BR-PlPr. 1068