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Gesetz zur Aussetzung des Anpassungsverfahrens gemäß §11 Absatz 4 des Abgeordnetengesetzes für das Jahr 2026 (Anpassungsverfahrensaussetzungsgesetz 2026)
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/6004
Was ändert sich?
Die Diäten der Bundestagsabgeordneten werden 2026 nicht erhöht. Die automatische Anpassung, die zum 1. Juli 2026 ein Plus von 497 Euro im Monat gebracht hätte, wird für dieses Jahr ausgesetzt; der Mechanismus selbst bleibt bestehen.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; betroffen ist die Anpassung zum 1. Juli 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
LesungenBeratungsstand laut DIP: Beschlussempfehlung liegt vor
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne, Linke
- Chance
- sehr hochIm Ausschuss stimmten CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne und Linke dafür – zusammen 627 von 630 Sitzen, eine Mehrheit im Bundestag.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Mitglieder des BundestagesBelastung
Ihre Entschädigung wird 2026 nicht angepasst; die vorgesehene Erhöhung von 497 Euro im Monat entfällt.
Belastung 5.964 € je Fall und Jahr
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Mit Blick auf den zu erwartenden Kaufkraftverlust und die bereits angespannte Haushaltslage soll eine Anpassung der Abgeordnetenentschädigung für das Jahr 2026 nicht vorgenommen werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es werden Einsparungen erzielt.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6004
- Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung3. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6851