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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Beschlossen

Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht

Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/6002

Was ändert sich?

Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) fallen weg. Außerdem steigt der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2027 auf 280 Prozent.

Ab wann: Grundsätzlich 1. September 2026; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, ein Teil am 1. Januar 2027; die Steuerfreiheit für Sportprämien der Länder rückwirkend ab 1. Januar 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

In Kraft
Stand: In Kraft, Stufe 5 von 5

Beratungsstand laut DIP: Verkündet

Ausschuss
dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke

Verkündet am 2. Juli 2026 im BGBl I 2026, 197. In Kraft seit 1. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)

Worum geht es?

Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen sowie der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; …

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Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs zur Vermeidung zweifacher Besteuerung sowie Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer; Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 40/26 (GESTA D031) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Steuerbefreiung für Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe oder vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen oder unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder an Athleten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen; Folgeänderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - + 155 + 155 + 155 + 155 Bund - . . . . Länder - + 2 + 2 + 2 + 2 Gemeinden - + 153 + 153 + 153 + 153 Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - + 140 + 155 + 155 + 155 Bund - . …

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. . . Länder - . + 2 + 2 + 2 Gemeinden - + 140 + 153 + 153 + 153 * Wirkung im Veranlagungsjahr Durch die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und die dazugehörigen Folgeänderungen werden keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Aufhebung der Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe reduziert sich der jährliche Aufwand der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 10 100 Stunden und 10 736 000 Euro Sachkosten. Der laufende Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger unterliegt der „One in, one out“-Regel. …

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Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 10 736 000 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich 12 670 550 Euro. Größtenteils entsteht die Entlastung durch die Aufhebung des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 12 670 550 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten erhöhen sich um 100 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 908 100 Euro. Dieser entfällt vollständig auf die Länder (inklusive Kommunen). Der laufende Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der „One in, one out“- Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 908 100 Euro.

Weitere Kosten

Durch die Erhöhung der Gebühren für die Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen werden neu gegründeten Lohnsteuerhilfevereinen Mehrausgaben entstehen, die gemessen an den durchschnittlich pro Jahr anzuerkennenden Lohnsteuerhilfevereinen jährlich insgesamt etwa 9 600 Euro betragen.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6002 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6002
  2. Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
  3. Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6392
  4. Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  5. Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
  6. Bundesrat: Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
  7. Im Bundesgesetzblatt verkündet2. Juli 2026

Im Bundestag gesagt

12 Reden an 2 Sitzungstagen.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.