- Steuern und Finanzen
Neuntes Gesetz zur Änderung von Vorschriften im Steuerberatungsrecht sowie im Steuerrecht
Eingereicht von: CDU/CSU, SPD · BT-Drs. 21/6002
Was ändert sich?
Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig auch Mitglieder mit höheren Nebeneinkünften beraten – die bisherigen Grenzen von 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) fallen weg. Außerdem steigt der Mindest-Hebesatz der Gewerbesteuer ab 2027 auf 280 Prozent.
Ab wann: Grundsätzlich 1. September 2026; einzelne Teile am Tag nach der Verkündung, ein Teil am 1. Januar 2027; die Steuerfreiheit für Sportprämien der Länder rückwirkend ab 1. Januar 2026KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
In KraftBeratungsstand laut DIP: Verkündet
- Ausschuss
- dafür: CDU/CSU, SPD, Grüne · dagegen: AfD · Enthaltung: Linke
Verkündet am 2. Juli 2026 im BGBl I 2026, 197. In Kraft seit 1. Januar 2026 (einzelne Teile zu anderen Terminen)
Worum geht es?
Neuregelung zur Systematisierung der Befugnisse zur beschränkten geschäftsmäßigen sowie der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen einschließlich "Tax Law Clinics" an oder im Umfeld von Hochschulen, Modernisierung der Vorschriften über Lohnsteuerhilfevereine, Wegfall des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberatern; …
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Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes, Umkehr des Besteuerungsvorrangs zur Vermeidung zweifacher Besteuerung sowie Weitergeltung der Steuervergünstigungen für Personengesellschaften bei der Grunderwerbsteuer; Änderung von 8 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen sowie Folgeänderungen in 4 Gesetzen Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 40/26 (GESTA D031) in geänderter Fassung Beschlussempfehlung des Ausschusses: Steuerbefreiung für Prämienzahlungen der Stiftung Deutsche Sporthilfe oder vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen oder unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder an Athleten für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen; Folgeänderungen; Änderung eines weiteren Gesetzes
Wer ist betroffen?
- Steuerpflichtige mit höheren Nebeneinkünften, etwa aus VermietungEntlastung
Sie dürfen sich künftig auch dann von einem Lohnsteuerhilfeverein bei der Einkommensteuer helfen lassen, wenn ihre Nebeneinkünfte über 18.000 Euro (36.000 Euro bei Zusammenveranlagung) liegen.
Laut Entwurf 35.500 Betroffene · Entlastung 528 € je Fall und Jahr
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„Abweichend von den bislang in § 4 Nummer 11 Buchstabe c StBerG vorgesehenen Beschränkungen verzichtet die vorgeschlagene Neufassung auf die Aufnahme von Betragsgrenzen und erweitert insoweit die Beratungsbefugnis von Lohnsteuerhilfevereinen.“
- Neue Mitglieder von LohnsteuerhilfevereinenBelastung
Wer statt eines Steuerberaters einen Lohnsteuerhilfeverein wählt, zahlt dort einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von im Beispiel 229 Euro.
Laut Entwurf 35.500 Betroffene · Belastung 229 € je Fall und Jahr
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„Geht man von einem durchschnittlichen jährlichen Haushaltsbruttoeinkommen (siehe lfd. Nr. 1.1) von etwa 63 500 Euro aus, beträgt der jährliche Mitgliedschaftsbeitrag beim Vereinigten Lohnsteuerhilfe e. V., dem größten deutschen Lohnsteuerhilfeverein, 229 Euro.“
- Steuerpflichtige mit ausländischen KapitaleinkünftenEntlastung
Sie können ihre Bank beauftragen, die für die Anrechnung ausländischer Quellensteuer nötige Ansässigkeitsbescheinigung zu beantragen, und sparen so rund 6 Minuten und 1,20 Euro Porto pro Fall.
Zu tun: Vollmacht an das Kreditinstitut ausstellen
Laut Entwurf 101.000 Betroffene · Entlastung 1 € je Fall und Jahr
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„Künftig sollen sie ihr dafür bevollmächtigtes Kreditinstitut mit der Beantragung beauftragen können.“
- Studierende und Ehrenamtliche, die kostenlos bei Steuersachen helfenEntlastung
An oder im Umfeld von Hochschulen darf unter Anleitung einer qualifizierten Person kostenlose Hilfe in Steuersachen geleistet werden.
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„Durch die Neuregelung der unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen nach § 6 StBerG sollen auch „Tax Law Clinics“ an oder im Umfeld von Hochschulen zulässig werden, bei denen zu Ausbildungszwecken unter Anleitung einer besonders qualifizierten Person altruistische Hilfeleistung in Steuersachen angeboten wird.“
- Steuerberaterinnen und SteuerberaterEntlastung und Belastung
Weitere Beratungsstellen müssen nicht mehr von einer eigenen Leitung geführt werden, zugleich können Mandate an Lohnsteuerhilfevereine abwandern.
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„Das Leitungserfordernis soll aufgrund digitaler Kommunikationsmöglichkeiten entfallen.“
- Lohnsteuerhilfevereine und ihre MitarbeitendenEntlastung und Belastung
Vereine müssen künftig im Vereinsregister eingetragen sein, dürfen die Kurzbezeichnung „LStHV“ im Namen führen und müssen Mitarbeitende in Textform zur Verschwiegenheit verpflichten.
Zu tun: Eintragung ins Vereinsregister, Belehrung der Mitarbeitenden in Textform
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„Voraussetzung für die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein soll deshalb künftig die Eintragung in das Vereinsregister sein.“
- Unternehmen in Gemeinden mit niedrigem Gewerbesteuer-HebesatzBelastung
In Gemeinden mit sehr niedrigem Hebesatz steigt die Gewerbesteuer, weil der Mindesthebesatz auf 280 Prozent angehoben wird.
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„Anhebung des Gewerbesteuer-Mindesthebesatzes auf 280 % ab 2027“
- Käuferinnen und Käufer von Anteilen an grundbesitzenden GesellschaftenEntlastung
Eine doppelte Grunderwerbsteuer bei zeitlich getrenntem Vertragsabschluss und Anteilsübergang wird vermieden, und die Anzeigefrist beträgt einen Monat.
Zu tun: Anzeige beim Finanzamt
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„Bei dem Erwerb von Anteilen an grundbesitzenden Gesellschaften kann es zu einer zweifachen Besteuerung desselben Lebenssachverhalts kommen, wenn das Verpflichtungsgeschäft, das sogenannte Signing, und der Übergang der Anteile, das sogenannte Closing, zeitlich auseinanderfallen und nicht fristgerecht und in allen Teilen vollständig angezeigt waren.“
- Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Olympia- oder Paralympics-PlatzierungEntlastung
Prämien der Sporthilfen der Länder für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen bleiben steuerfrei.
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„Durch die Änderung sollen auch Prämienzahlungen vergleichbarer gemeinnütziger Organisationen der Länder oder Leistungen unmittelbar aus Haushaltsmitteln der Länder, die für Platzierungen bei Olympischen oder Paralympischen Spielen gewährt werden, steuerfrei gestellt werden.“
- Land- und Forstwirte in BeratungsvereinenBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Beratungsbefugnis der Vereine von Land- und Forstwirten wird in einer eigenen Vorschrift geregelt und bleibt inhaltlich weitgehend gleich.
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„Die Befugnis der Vereine von Land- und Forstwirten soll ebenfalls in einer eigenständigen Vorschrift geregelt werden.“
- Speditionen und ZollvertreterBetroffen, ohne Kostenfolge
Ihre Befugnis zur Hilfe bei Eingangsabgaben und Verbrauchsteuern bleibt erhalten, darf aber nur unter bestimmten Mindestvoraussetzungen ausgeübt werden.
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„Diese auf eine Spezialmaterie beschränkten Befugnisse sollen durch den neuen § 4d StBerG-E beibehalten werden, da sie der Vereinfachung der Abläufe bei der Zollverwaltung bezüglich der verschiedenen Zollverfahren sowie der Erhebung von Einfuhrabgaben dienen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
(Steuermehr- und -mindereinnahmen (-) in Mio. Euro) Gebietskörperschaft volle Jahreswirkung* 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - + 155 + 155 + 155 + 155 Bund - . . . . Länder - + 2 + 2 + 2 + 2 Gemeinden - + 153 + 153 + 153 + 153 Kassenjahr 2026 2027 2028 2029 2030 Insgesamt - + 140 + 155 + 155 + 155 Bund - . …
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. . . Länder - . + 2 + 2 + 2 Gemeinden - + 140 + 153 + 153 + 153 * Wirkung im Veranlagungsjahr Durch die Änderungen des Steuerberatungsgesetzes und die dazugehörigen Folgeänderungen werden keine Auswirkungen auf das Steueraufkommen erwartet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch die Aufhebung der Betragsgrenzen im Zusammenhang mit der Lohnsteuerhilfe reduziert sich der jährliche Aufwand der Bürgerinnen und Bürger um insgesamt 10 100 Stunden und 10 736 000 Euro Sachkosten. Der laufende Erfüllungsaufwand der Bürgerinnen und Bürger unterliegt der „One in, one out“-Regel. …
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Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 10 736 000 Euro. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um voraussichtlich 12 670 550 Euro. Größtenteils entsteht die Entlastung durch die Aufhebung des Leitererfordernisses bei weiteren Beratungsstellen von Steuerberaterinnen und Steuerberatern. Der laufende Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft unterliegt vollständig der „One in, one out“-Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 12 670 550 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten erhöhen sich um 100 000 Euro. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um etwa 908 100 Euro. Dieser entfällt vollständig auf die Länder (inklusive Kommunen). Der laufende Erfüllungsaufwand der Verwaltung unterliegt der „One in, one out“- Regel. Damit ergibt sich insgesamt ein „Out“ in Höhe von 908 100 Euro.
- Weitere Kosten
Durch die Erhöhung der Gebühren für die Anerkennung von Lohnsteuerhilfevereinen werden neu gegründeten Lohnsteuerhilfevereinen Mehrausgaben entstehen, die gemessen an den durchschnittlich pro Jahr anzuerkennenden Lohnsteuerhilfevereinen jährlich insgesamt etwa 9 600 Euro betragen.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht19. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6002
- Bundestag: 1. Lesung21. Mai 2026 · BT-PlPr. 21/80
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung10. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6392
- Bundestag: 2. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: 3. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundesrat: Durchgang12. Juni 2026 · BR-PlPr. 1066
- Im Bundesgesetzblatt verkündet2. Juli 2026
Im Bundestag gesagt
12 Reden an 2 Sitzungstagen.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9677D
- Torben Braga · MdB, AfD21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9678C
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9679D
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE21. Mai 2026 · Plenarprotokoll 21/80, S. 9680C
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU21. Mai 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/80, S. 9703B
- Jens Behrens · MdB, SPD21. Mai 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/80, S. 9704B
- Frauke Heiligenstadt · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10110B
- Torben Braga · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10111A
- Dr. Matthias Hiller · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10177D
- Mechthilde Wittmann · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10178C
- Katharina Beck · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10179A
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/83, S. 10180A