- Recht und Justiz
Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 19)
Eingereicht von: Die Linke · BT-Drs. 21/6104
Was ändert sich?
Ins Grundgesetz soll ein neues Grundrecht aufgenommen werden: Jeder Mensch hat das Recht, sich in rechtlichen Angelegenheiten unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen – vor Gericht und außergerichtlich.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Linke, GrüneDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die rechtliche Hilfe suchenEntlastung
Jeder Mensch bekommt das im Grundgesetz verankerte Recht, sich in allen rechtlichen Angelegenheiten – vor Gericht wie außergerichtlich – unabhängiger anwaltlicher Hilfe zu bedienen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Verankerung stärkt unmittelbar Rechtsuchende und mittelbar – über die Berufsfreiheit des Artikel 12 Absatz 1 GG – die Unabhängigkeit und Funktionsfähigkeit der anwaltlichen Berufsträgerinnen und -träger.“
- Menschen ohne Geld oder juristische VorkenntnisseEntlastung
Der Zugang zu anwaltlicher Hilfe soll auch dann gesichert sein, wenn jemand wenig Einkommen oder keine juristischen Vorkenntnisse hat, etwa beim Entzug existenzsichernder Sozialleistungen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die grundgesetzliche Verankerung eines Rechts auf unabhängigen anwaltlichen Beistand würde in solchen Fällen sicherstellen, dass effektiver Rechtsschutz unabhängig von Einkommen und rechtlichen Vorkenntnissen gewährleistet ist.“
- Rechtsanwältinnen und RechtsanwälteEntlastungindirekt
Ihre berufliche Unabhängigkeit gegenüber staatlichen Eingriffen wird mittelbar über die Berufsfreiheit verfassungsrechtlich gestärkt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Damit wird ein umfassendes Grundrecht geschaffen, das alle rechtlichen Angelegenheiten umfasst, einschließlich zivilrechtlicher Streitigkeiten, Verwaltungsverfahren und außergerichtlicher Beratung, den qualifizierten anwaltlichen Beistand in seiner traditionellen und von der Rechtsprechung geschützten Ausprägung sichert und die Unabhängigkeit der Anwaltschaft gegenüber staatlichen Eingriffen verfassungsrechtlich stärkt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Grundgesetzänderung ergeben sich keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Ein Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger ist nicht zu erwarten. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Ein Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft ist nicht zu erwarten. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch das Gesetz werden keine Informationspflichten eingeführt oder abgeschafft. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand für die Verwaltung ist von der einfachgesetzlichen Ausgestaltung abhängig.
- Weitere Kosten
Durch das Gesetz entstehen der Wirtschaft keine Kosten, da sie nicht von den Regelungen betroffen ist. Auswirkungen auf die Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht21. Mai 2026 · BT-Drs. 21/6104
- Bundestag: 1. Lesung26. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/87
Im Bundestag gesagt
15 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Clara Bünger · MdB, DIE LINKE26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10669B
- Alexander Throm · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10670B
- Dr. Gottfried Curio · MdB, AfD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10671C
- Sebastian Fiedler · MdB, SPD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10673C
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10674C
- Dr. Cornell-Anette Babendererde · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10675C
- Jochen Haug · MdB, AfD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10676D
- Carmen Wegge · MdB, SPD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10677C
- Marlene Schönberger · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10678B
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10679B
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10680A
- Dr. Christian Wirth · MdB, AfD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10681D
- Helge Lindh · MdB, SPD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10682B
- Stephan Brandner · MdB, AfD26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10683B
- Heiko Hain · MdB, CDU/CSU26. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/87, S. 10684A