Zum Inhalt
Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7561

Was ändert sich?

Bei Menschen mit rechtlicher Betreuung darf eine ärztliche Zwangsbehandlung künftig ausnahmsweise auch außerhalb eines Krankenhauses erfolgen, wenn die Klinik ihnen erheblich schaden würde. In Unterbringungsverfahren wird immer ein Verfahrenspfleger bestellt.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Für die Umsetzung der Neuregelung sind keine zusätzlichen Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Ob und in welchem Umfang die mit dem Entwurf eröffnete Möglichkeit einer außerhalb eines Krankenhausaufenthalts durchgeführten Zwangsbehandlung zu einem Anstieg von Verfahren zur Genehmigung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen und damit zu Kosten im justiziellen Bereich führen wird, kann auf der Basis der derzeit zur Verfügung stehenden Daten nicht hinreichend verlässlich geschätzt werden. …

Mehr lesen

Nach aktueller Einschätzung ist – bei konsequenter Anwendung des ultima-ratio-Gebots – angesichts der zu erwartenden geringen Fallzahlen jedenfalls nicht von einer erheblichen Steigerung der Verfahren zur Genehmigung von ärztlichen Zwangsmaßnahmen auszugehen. Auch die im Entwurf vorgesehenen Änderungen im Bereich der Verfahrenspflegschaft in Unterbringungssachen bringen keinen nennenswerten Mehraufwand bei den Betreuungsgerichten mit sich. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind nicht ersichtlich. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7561 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 329/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. August 2026 · BT-Drs. 21/7561
  4. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

7 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.