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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes und anderer straßenverkehrsrechtlicher Gesetze

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7404

Was ändert sich?

Wer den Führerschein macht, muss den Ausbildungsnachweis nicht mehr unterschreiben. Fahrschulen müssen keine eigenen Theorie-Unterrichtsräume und Lehrmittel mehr vorhalten und melden ihre Preise künftig an ein Transparenzportal. Die Regeln gelten ab 1. Juli 2027.

Ab wann: 1. Juli 2027; Artikel 1 Nummer 1 erst am 26. November 2029KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Maßnahmen zur Modernisierung und Entbürokratisierung der Fahrschulausbildung, zur Reduzierung der Kosten für den Führerscheinerwerb, zur Optimierung von Verwaltungsverfahren im Fahrlehrerrecht sowie zur europarechtskonformen Umsetzung der Regelungen zur Berufsausübung von Fahrlehrern aus anderen EU-Ländern, u.a. …

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Streichung von Nachweis- und Dokumentationspflichten für Fahrschüler und Fahrschulen, Ermöglichung des Wissenserwerbs zur Vorbereitung auf die theoretische Fahrerlaubnisprüfung vollständig digital außerhalb der Fahrschule, Entfall der Überwachung der Anbieter von verkehrspsychologischen Fahreignungsseminaren durch die zuständigen Behörden, befristete Erprobung des Erwerbs von Fahrpraxis unter Anleitung im Rahmen der fahrpraktischen Ausbildung der Klasse B, Etablierung eines eigenständigen Qualifikationsprofils eines amtlich anerkannten Fahrerlaubnisprüfers; redaktionelle Anpassungen und Änderungen, Klarstellungen, Folgeänderungen; Einfügung, Änderung und Aufhebung zahlreicher §§ Fahrlehrergesetz, Einfügung § 2e und Änderung §§ 2, 4a und 50 Straßenverkehrsgesetz sowie zahlreicher §§ Kraftfahrsachverständigengesetz; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie 2005/36/EG vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (Abl. L 255, 30.09.2005, S. 22)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf die Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Haushalte.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Die konkret bezifferbare jährliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands für Bürgerinnen und Bürger im Zusammenhang mit den Regelungen dieses Gesetzes beträgt ca. 74 500 Stunden aufgrund des Wegfalls der Unterschriftspflicht für den Ausbildungsnachweis in der Fahrschulausbildung. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der konkret bezifferbare einmalige Erfüllungsaufwand, der im Zusammenhang mit den Regelungen dieses Gesetzes für die Wirtschaft entsteht, beläuft sich auf ca. 70 000 Euro. Dieser Aufwand entsteht durch die Umstellung der Darstellung der Unterrichtsentgelte durch die Fahrschulen (bisher Aushang in den Geschäftsstellen, zukünftig Meldung an das Transparenzportal) und steht damit vollständig im Zusammenhang mit der Umsetzung von Informationspflichten. Die konkret bezifferbare jährliche Reduzierung des Erfüllungsaufwands, der im Zusammenhang mit den Regelungen dieses Gesetzes für die Wirtschaft entsteht, beläuft sich insgesamt auf ca. 73,526 Millionen Euro. Diese Entlastung entsteht vorrangig durch den Wegfall der Pflicht, Unterrichtsräume (ca. 57,361 Mio. Euro Einsparungen bei Fahrschulen) sowie Lehrmittel (ca. 2,271 Mio. Euro Einsparungen) für den Theorieunterricht vorzuhalten, und die Verlängerung des Turnus für regelmäßige Fortbildungen für Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie (ca. 49 500 Euro Ersparnis). Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Die Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands, der im Zusammenhang mit der Umsetzung von Informationspflichten entsteht, kann nicht konkret aufgerechnet werden. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Die konkret bezifferbare Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwands, der im Zusammenhang mit den Regelungen dieses Gesetzes für die nach Landesrecht zuständige Behörde entsteht, beträgt ca. 10 000 Euro und entsteht vorrangig im Zusammenhang mit der Verlängerung des Turnus für regelmäßige Fortbildungen für Inhaber einer Seminarerlaubnis Verkehrspsychologie.

Weitere Kosten

Durch die Digitalisierung und den Abbau bürokratischer Anforderungen wird insgesamt eine Senkung der Kosten für den Erwerb einer Fahrerlaubnis erwartet. Weitere wesentliche Auswirkungen auf Verbraucherinnen und Verbraucher, das Preisniveau oder soziale Sicherungssysteme sind nicht zu erwarten. …

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Fahrschulen als kleine und mittlere Unternehmen werden unmittelbar betroffen. Einer möglichen Verringerung einzelner Einnahmen steht jedoch eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Dokumentationsaufwands gegenüber, sodass keine erheblichen zusätzlichen Belastungen für die Wirtschaft entstehen. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7404 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 330/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht29. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7404
  4. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

6 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.