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Siebzehntes Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7403
Was ändert sich?
Der Fluglärmschutz im zivilen Luftverkehr wird gestärkt: Die Einhaltung von Betriebsbeschränkungen an Flugplätzen wird stärker durchgesetzt, örtliche Fluglärmkommissionen werden bei neuen Flugverfahren besser informiert und beteiligt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Maßnahmen zur Stärkung des Fluglärmschutzes im zivilen Luftverkehr: Schaffung von Anreizen für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster durch eine diesbez. Differenzierung der Flughafenentgelte, Ermöglichung von Bußgeldverfahren …
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unmittelbar gegen Luftfahrtunternehmen bei Verstößen gegen die Betriebsbeschränkungszeiten an Flugplätzen, Schaffung von Rechtssicherheit für zivile Luftrettungsdienste durch deren ausdrückliche Nennung als Ausnahme von Betriebsbeschränkungen, Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte der örtlichen Fluglärmkommissionen bei der Planung und Festlegung von Flugverfahren, rechtsförmliche Anpassungen, redaktionelle Änderungen, Folgeänderungen; Einfügung § 74 sowie Änderung §§ 10a, 19b, 25, 32b und 58 Luftverkehrsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis
Wer ist betroffen?
- Menschen im Umland von FlugplätzenEntlastung
Der Schutz vor Fluglärm wird gestärkt, unter anderem durch eine bessere Einhaltung der Betriebsbeschränkungen an Flugplätzen.
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„Mit den Änderungen soll insbesondere der Fluglärmschutz gestärkt werden.“
- Örtliche FluglärmkommissionenEntlastung
Sie werden bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland stärker informiert und beteiligt.
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„Zudem sollen die Informations- und Beteiligungsregelungen für die örtlichen Fluglärmkommissionen bei Planung und Umsetzung neuer oder geänderter Flugverfahren im Flugplatzumland ergänzt sowie Anreize für die Nutzung lärmarmer Flugzeugmuster gesetzt werden.“
- Fluggesellschaften und FlugplatzbetreiberBelastung
Für die Wirtschaft entstehen jährlich rund 7.000 Euro zusätzlicher Aufwand, vor allem durch neue Informationspflichten; zugleich gibt es Anreize, lärmarme Flugzeugmuster einzusetzen.
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„Davon entfallen 7 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine. Der durch die Umsetzung ggf. entstehende Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln im Bereich des Bundes ist finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan auszugleichen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Durch das geplante Regelungsvorhaben der Bundesregierung kommt es bei Bürgerinnen und Bürgern zu keiner Änderung des Erfüllungsaufwands. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft steigt der Erfüllungsaufwand geringfügig um jährlich 7 000 Euro. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen 7 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung ändert sich der jährliche Erfüllungsaufwand der Länder um 2 000 Euro.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 29. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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