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Gesetz zur Neuregelung des Rechts der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7558
Was ändert sich?
Das Recht der Rechtshilfe zwischen Deutschland und anderen Staaten wird neu geordnet. Wer ausgeliefert werden soll, kann künftig verlangen, vom Oberlandesgericht mündlich angehört zu werden, und bekommt neue Möglichkeiten, die Entscheidung überprüfen zu lassen.
Ab wann: Am ersten Tag des siebten Monats nach der Verkündung; einzelne Vorschriften am 1. Februar 2027, eine Vorschrift am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Konstitutive Neufassung Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung versch. §§ von 19 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen; Aufhebung Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen alte Fassung; Verordnungsermächtigung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen, deren Auslieferung ins Ausland verlangt wirdEntlastung
Sie können verlangen, vom Oberlandesgericht mindestens einmal mündlich angehört zu werden, und können gegen die Zulässigkeitsentscheidung vorgehen.
Zu tun: Anhörung verlangen, erneute Entscheidung oder Vorlage einer Rechtsfrage an den Bundesgerichtshof beantragen
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„Die betroffene Person soll daher in jedem Fall verlangen können, zumindest einmalig auch von dem zuständigen Oberlandesgericht mündlich angehört zu werden.“
- Vorläufig festgenommene Personen im AuslieferungsverfahrenEntlastung
Bei offensichtlich unzulässiger Auslieferung ordnet das Amtsgericht die Freilassung an; ein Festhalten darf höchstens 21 Tage dauern.
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„So soll gesetzlich klargestellt werden, dass das Amtsgericht, dem eine vorläufig festgenommene Person aufgrund einer Ausschreibung vorgeführt wird, in Fällen offensichtlicher Unzulässigkeit die Freilassung anordnet.“
- Menschen, die in einem anderen EU-Staat als Flüchtling anerkannt sindBetroffen, ohne Kostenfolge
Für ihre Auslieferung gelten neue Regeln, die die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs umsetzen.
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„Außerdem sind neue Regelungen zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung über die Auslieferung von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat als Flüchtling anerkannt wurden (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2024 in der Rechtssache C-352/22 (Generalstaatsanwaltschaft Hamm, ECLI:EU:C:2024:521), sowie über die Auslieferung Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten zur Strafverfolgung“
- Staatsangehörige anderer EU-StaatenBetroffen, ohne Kostenfolge
Für ihre Auslieferung zur Strafverfolgung und zur Strafvollstreckung gelten neue Regeln nach der EuGH-Rechtsprechung.
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„Außerdem sind neue Regelungen zur Umsetzung der EuGH-Rechtsprechung über die Auslieferung von Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat als Flüchtling anerkannt wurden (EuGH, Urteil vom 18. Juni 2024 in der Rechtssache C-352/22 (Generalstaatsanwaltschaft Hamm, ECLI:EU:C:2024:521), sowie über die Auslieferung Staatsangehöriger anderer Mitgliedstaaten zur Strafverfolgung“
- Von Rechtshilfemaßnahmen Betroffene, etwa bei Durchsuchung oder BeschlagnahmeEntlastung und Belastung
Alle Gerichte, die über die Maßnahme entscheiden, prüfen künftig auch die Zulässigkeit der Rechtshilfe; Regeln zu Durchsuchung, Beschlagnahme und Herausgabe von Beweismitteln werden an die Technik angepasst.
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„Zukünftig sollen damit alle Gerichte, die in Bezug auf die Vornahmehandlungen entweder im Rahmen von Richtervorbehalten oder Rechtsbehelfen eingebunden werden, über die Zulässigkeit der Rechtshilfe entscheiden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Haushalt des Bundes ergibt sich in Folge der Änderungen im Rechtsbehelfsrecht ein geschätzter Mehrbedarf für Personalausgaben für den Bundesgerichtshof in Höhe von 142 000 Euro und für den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof in Höhe von 100 000 Euro. …
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Zudem werden die Neuregelungen voraussichtlich beim Bundesamt für Justiz Mehrausgaben für Personal in Höhe von ca. 107 000 Euro zur Folge haben. Ein etwaiger Mehrbedarf an Sach- und Personalmitteln soll finanziell und stellenmäßig im jeweiligen Einzelplan ausgeglichen werden. Für die Haushalte der Länder wird voraussichtlich ab dem Jahr 2027 ein bundesweiter jährlicher Mehrbedarf für Personalausgaben bei den Oberlandesgerichten im Bundesgebiet in Höhe von ca. 588 000 Euro (für vier R2 Richterstellen) und bei den Generalstaatsanwaltschaften in Höhe von ca. 441 000 Euro (für drei R2 Stellen) geschätzt. Auswirkungen auf die Haushalte der Gemeinden ergeben sich nicht. Die Länder weisen zudem allgemein, jedoch ohne konkrete Zahlen oder Angaben, darauf hin, dass insbesondere für die mündliche Anhörung zusätzliche Kosten, zum Beispiel für Dolmetscherinnen und Dolmetscher sowie Zeitaufwand für den Wachtmeisterbereich zu erwarten sind.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Gesetz verursacht keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Das Gesetz verursacht keinen zusätzlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung des Bundes entsteht im Bereich des Bundesamts für Justiz (BfJ) ein geringfügiger jährlicher Erfüllungsaufwand. Für die Landesverwaltungen ist der zu erwartende geringfügige Erfüllungsaufwand mangels konkreter Angaben seitens der Länder nicht bezifferbar.
- Weitere Kosten
Im Bereich der Bundesjustiz ergibt sich ein Mehraufwand von 242 008 Euro jährlich ab dem Jahr 2027. Die Länder werden durch die vorgesehene Änderung des IRG im justiziellen Kernbereich mit Mehrkosten in Höhe von geschätzt 1,03 Mio. Euro belastet. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER …
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Berlin, 12. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 326/26
- Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. August 2026 · BT-Drs. 21/7558
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
Im Bundestag gesagt
7 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11967D
- Rainer Galla · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11968B
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11968D
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12015A
- Carmen Wegge · MdB, SPD24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12015C
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12015D
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12016C