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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7560

Was ändert sich?

Wer bei einer Vergewaltigung oder einem Raub K.-o.-Tropfen oder andere gefährliche Stoffe einsetzt, wird künftig härter bestraft: Es gilt dann eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe statt bisher drei Jahren.

Ab wann: am ersten Tag des Quartals nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Einbeziehung gefährlicher Mittel in die Qualifikationstatbestände des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs zur Anwendung des erhöhten Strafrahmens (Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren) auch bei Verabreichung narkotisierender Substanzen; …

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Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2024 zur Verwendung von K.O.-Tropfen nicht als Verwendung im Sinne eines "gefährlichen Werkzeugs" (5 StR 382/244)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Es werden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand erwartet.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es sind keine Entlastungen oder Mehraufwände für die Verwaltung zu erwarten.

Weitere Kosten

Weitere Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet, ebenso wenig Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau. Im justiziellen Kernbereich ist weder mit Einsparungen noch mit Mehrkosten bei den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten der Länder zu rechnen. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7560 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 325/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. August 2026 · BT-Drs. 21/7560
  4. Bundestag: 1. Lesung23. September 2026 · BT-PlPr. 21/95

Im Bundestag gesagt

9 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.