- Recht und Justiz
... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Stärkung des strafrechtlichen Schutzes vor sogenannten K.-o.-Tropfen
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7560
Was ändert sich?
Wer bei einer Vergewaltigung oder einem Raub K.-o.-Tropfen oder andere gefährliche Stoffe einsetzt, wird künftig härter bestraft: Es gilt dann eine Mindeststrafe von fünf Jahren Freiheitsstrafe statt bisher drei Jahren.
Ab wann: am ersten Tag des Quartals nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Einbeziehung gefährlicher Mittel in die Qualifikationstatbestände des besonders schweren sexuellen Übergriffs und des besonders schweren Raubs zur Anwendung des erhöhten Strafrahmens (Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren) auch bei Verabreichung narkotisierender Substanzen; …
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Änderung §§ 177 und 250 Strafgesetzbuch Bezug: Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 08. Oktober 2024 zur Verwendung von K.O.-Tropfen nicht als Verwendung im Sinne eines "gefährlichen Werkzeugs" (5 StR 382/244)
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es werden keine Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand erwartet.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Es sind keine Entlastungen oder Mehraufwände für die Verwaltung zu erwarten.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten für die Wirtschaft und für soziale Sicherungssysteme werden nicht erwartet, ebenso wenig Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau. Im justiziellen Kernbereich ist weder mit Einsparungen noch mit Mehrkosten bei den Strafverfolgungsbehörden und den Strafgerichten der Länder zu rechnen. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 325/26
- Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. August 2026 · BT-Drs. 21/7560
- Bundestag: 1. Lesung23. September 2026 · BT-PlPr. 21/95
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11740B
- Knuth Meyer-Soltau · MdB, AfD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11740D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11741B
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11741D
- Kathrin Gebel · MdB, DIE LINKE23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11742D
- Carmen Wegge · MdB, SPD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11743C
- Gereon Bollmann · MdB, AfD23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11744A
- Axel Müller · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11744D
- Dr. Martin Plum · MdB, CDU/CSU23. September 2026 · Plenarprotokoll 21/95, S. 11745C