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Siebtes Gesetz zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung und anderer Gesetze
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7824
Was ändert sich?
Wer gegen einen Bescheid Widerspruch einlegt, kann das künftig einfach elektronisch tun statt per Brief. Zudem sollen Verwaltungs-, Sozial- und Finanzgerichte schneller entscheiden, etwa durch mehr Einzelrichter; Zwangsgelder gegen Behörden steigen auf bis zu 25.000 Euro.
Ab wann: 1. Januar 2027; einzelne Artikel am 1. Januar 2028, am 1. Juli 2028 und am 1. Januar 2036KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Beschleunigung von Verfahren in der Verwaltungsgerichtsbarkeit insbesondere durch Entlastung der Gerichte und Freisetzung personeller Ressourcen: weitergehender Einsatz von Einzelrichtern bzw. verkleinerter Spruchkörperbesetzung, …
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Änderungen im Rechtsmittelrecht, Neuordnung des einstweiligen Rechtsschutzes, Eilrechtsschutz, Verschärfung der Präklusion, stärkere Fokussierung der Verwaltungsgerichte auf die rechtliche Prüfung bei Beibehaltung des Amtsermittlungsgrundsatzes, Erhöhung des Zwangsgeldes bei Nichtbefolgung verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen durch Hoheitsträger, Anpassungen an fortschreitende Digitalisierung, Durchführung offensichtlich aussichtsloser und rechtsmissbräuchlicher Gerichtsverfahren erst nach Zahlung eines Gerichtskostenvorschusses, u.a.; Einfügung § 85a und Änderung zahlr. §§ Verwaltungsgerichtsordnung, Änderung versch. §§ Sozialgerichtgesetz, Einfügung § 71a und Änderung zahlr. §§ Finanzgerichtsordnung, Folgeänderungen in 9 Gesetzen und 5 Rechtsverordnungen; Bekanntmachungserlaubnis Verwaltungsgerichtsordnung sowie Finanzgerichtsordnung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Novelle der Verwaltungsgerichtsordnung
Wer ist betroffen?
- Menschen, die gegen einen Bescheid einer Behörde Widerspruch einlegenEntlastung
Der Widerspruch kann künftig einfach elektronisch eingelegt werden; dadurch entfallen Portokosten von 3,50 Euro pro Fall und rund 54 Sekunden Zeitaufwand.
Laut Entwurf 800.000 Betroffene
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„Durch die Rechtsänderung ergeben sich laufende Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger in Form eines schnelleren Übermittlungsweges sowie Einsparungen der Portokosten.“
- Beteiligte an Verfahren vor Verwaltungs-, Sozial- und FinanzgerichtenEntlastungindirekt
Verfahren sollen kürzer dauern, was zu einer spürbaren Entlastung und einer gewissen Kostenersparnis führen soll.
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„Es ist durch verkürzte Verfahrensdauern mit einer spürbaren Entlastung und einer gewissen Kostenersparnis für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft zu rechnen.“
- Menschen, die eine offensichtlich aussichtslose oder rechtsmissbräuchliche Klage erhebenBelastung
Das Gericht kann sofort nach Eingang der Klage eine Vorauszahlung der Gerichtskosten anordnen.
Zu tun: Gerichtskosten vorab zahlen
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„Ferner wird eine ausdrückliche gesetzliche Regelung für einen effizienteren Umgang mit sogenannten querulatorischen Klagen und Anträgen geschaffen, um die verwaltungsgerichtliche Arbeit hiervon zu entlasten.“
- UnternehmenEntlastung
Die Bürokratiekosten aus Informationspflichten sinken um insgesamt rund 162.000 Euro im Jahr.
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„Die Wirtschaft wird jährlich um rund 162 000 Euro entlastet.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für die Haushalte des Bundes und der Länder, einschließlich der Kommunen, entstehen keine neuen Ausgaben. Die Regelungen zielen im Wesentlichen auf eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung bei der Verfahrensbearbeitung ab. Freiwerdende Kapazitäten sollen zum Einsatz bei anderen Verfahren und zu deren Beschleunigung genutzt werden: …
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Eine Veränderung der Personal- oder Sachkosten ergibt sich hieraus nicht. Etwaigen Mehrbedarfen bei den Oberverwaltungsgerichten beziehungsweise den Verwaltungsgerichtshöfen infolge der vorgesehenen erstinstanzlichen Zuständigkeiten dieser Gerichte stehen Minderbedarfe bei den Verwaltungsgerichten gegenüber.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Aufgrund der künftigen Möglichkeit zur Erhebung eines Widerspruchs in einfacher elektronischer Weise reduziert sich bei den Bürgerinnen und Bürgern der jährliche Zeitaufwand um rund 12 000 Stunden und der jährliche Sachaufwand um rund 2 800 000 Euro. …
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Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Die Wirtschaft wird jährlich um rund 162 000 Euro entlastet. Dabei handelt es sich vollständig um Bürokratiekosten aus Informationspflichten. Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung des Bundes und der Länder reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 700 000 Euro. Dem Bund und den Ländern entsteht geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand. Diese Entlastung stellt ein „Out“ im Sinne der „One in, one out“-Regelung der Bundesregierung dar.
- Weitere Kosten
Die Neuregelungen zielen auf eine Beschleunigung und Effizienzsteigerung der Verfahrensbearbeitung bei den Gerichten ab. Es ist durch verkürzte Verfahrensdauern mit einer spürbaren Entlastung und einer gewissen Kostenersparnis für Bürgerinnen und Bürger und für die Wirtschaft zu rechnen. …
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Im Übrigen sind keine weiteren wesentlichen Auswirkungen zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 2. September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 328/26
- Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht2. September 2026 · BT-Drs. 21/7824
- Bundestag: 1. Lesung25. September 2026 · BT-PlPr. 21/97
Im Bundestag gesagt
9 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Frank Schwabe · Parl. Staatssekr., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12120D
- Rainer Galla · MdB, AfD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12121B
- Johannes Rothenberger · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12121D
- Helge Limburg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12122B
- Aaron Valent · MdB, DIE LINKE25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12123A
- Daniel Rinkert · MdB, SPD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12123D
- Fabian Jacobi · MdB, AfD25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12124B
- Tijen Ataoğlu · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12125A
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU25. September 2026 · Plenarprotokoll 21/97, S. 12125D