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Erstes Unternehmensstatistikreformgesetz
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6586
Was ändert sich?
Unternehmen müssen weniger Statistikbögen ausfüllen: Mehrere Erhebungen in Industrie, Bau, Handel und Dienstleistungen fallen weg oder werden gekürzt. Das spart der Wirtschaft rund 9,4 Millionen Euro Bürokratiekosten im Jahr.
Ab wann: Am Tag nach der Verkündung; Artikel 2 und 5 am 1. Januar 2027, Artikel 3 am 1. Januar 2031KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Entlastung der Wirtschaft durch Maßnahmen zur Reduzierung nationaler, nicht auf EU-Vorgaben beruhender Berichtspflichten im Bereich der amtlichen Statistik: Streichung von Jahresberichten und Erhebungen bei Betrieben im Bergbau, Verarbeitenden Gewerbe und Bauhauptgewerbe sowie Vereinfachungen betr. …
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weitere Fachstatistiken, Verlängerung der Löschfrist für Verdienstverläufe, Ermöglichung der Übermittlung der bundeseinheitlichen Wirtschaftsnummer an das Statistische Bundesamt sowie der Verarbeitung und Bereitstellung von Daten durch das Statistische Bundesamt; Schaffung der methodischen und organisatorischen Rahmenbedingungen für ein neues System der Unternehmensstatistiken: Verbesserung der Kohärenz zwischen Konjunktur- und Strukturstatistiken durch die Zusammenfassung auf nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell, aufwandsärmere und stärker digitalisierte Gestaltung der Erhebungswege, Berücksichtigung des Once-Only-Prinzips, insbes. durch den Zugang zu bereits vorhandenen Datenquellen in Unternehmen und Verwaltungen, Durchführung von Testerhebungen und Voruntersuchungen; Gesetz zur Vorbereitung eines neuen Systems der Unternehmensstatistiken (Unternehmensstatistikreformvorbereitungsgesetz – SysdUVorb) als Art. 9 der Vorlage, Änderung zahlreicher §§ in 7 Gesetzen Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zum Bürokratierückbau, insbes. zur Aussetzung bestehender Statistikpflichten
Wer ist betroffen?
- Unternehmen und Betriebe, die statistische Meldungen abgeben müssenEntlastung
Mehrere statistische Berichtspflichten entfallen oder werden gekürzt, was die Wirtschaft um rund 9,42 Millionen Euro im Jahr entlastet.
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„Der Gesetzentwurf bewirkt, dass Unternehmen von statistischen Berichtspflichten entlastet werden.“
- Betriebe im Bauhaupt- und AusbaugewerbeEntlastung
Die jährliche Ergänzungserhebung und die Erhebung zum Auftragsbestand im Bauhauptgewerbe sowie die jährliche Erhebung im Ausbaugewerbe entfallen; Ergebnisse gibt es künftig nur noch für Betriebe ab 20 Beschäftigten.
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„Zukünftig können nur noch Ergebnisse für Betriebe mit 20 und mehr Beschäftigten ausgewiesen werden.“
- Unternehmen, die an der freiwilligen Testerhebung teilnehmenBetroffen, ohne Kostenfolge
Unternehmen können freiwillig an einer Testerhebung teilnehmen, mit der neue Erhebungswege erprobt werden.
Zu tun: Freiwillige Teilnahme an der Testerhebung
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„Die methodische und organisatorische Vorbereitung des neuen Systems der Unternehmensstatistiken soll zudem die Durchführung einer freiwilligen Testerhebung umfassen, um die grundsätzliche Durchführbarkeit der vorgesehenen neuen Erhebungswege zu testen.“
- Beschäftigte, deren Verdienstdaten in der Statistik gespeichert werdenBetroffen, ohne Kostenfolge
Daten der Verdienstverlaufsstatistik werden künftig erst nach fünf statt nach drei Jahren gelöscht, damit auch Berufsunterbrechungen abgebildet werden können.
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„Die entsprechende Löschfrist soll in Artikel 7 des vorliegenden Gesetzentwurfs von drei auf fünf Jahre verlängert werden.“
- Hochschulen und unabhängige ForschungseinrichtungenEntlastung
Sie erhalten längere Datenreihen zu Verdienstverläufen und Zugang zu vom Statistischen Bundesamt aufbereiteten Verwaltungsdaten für wissenschaftliche Vorhaben.
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„Damit stehen der Wissenschaft längere Datenreihen für Analysen zur Verfügung.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch das Erste Unternehmensstatistikreformgesetz entsteht im Statistischen Bundesamt ein einmaliger Umstellungsaufwand in Höhe von 2 570 104 Euro an Personalkosten für befristetes Personal sowie für Sachkosten in Höhe von 130 000 Euro. Die einmaligen Kosten für …
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den Aufbau eines neuen Systems der Unternehmensstatistiken umfassen sämtliche methodische, organisatorische und technische Vorbereitungsarbeiten, die parallel zur laufenden Statistikproduktion zu leisten sind. Die derzeitige Personalausstattung ist dagegen nur auf den Betrieb des aktuellen Produktionssystems ausgelegt. Zusätzliche Mitarbeiter werden für eine Neugestaltung des Profilings von Unternehmen gemäß der EU-Einheitenverordnung (EWG) Nr. 696/93 benötigt, da zukünftig auf das Statistische Unternehmen als Beobachtungseinheit abgestellt wird. Des Weiteren wird zusätzliches Personal benötigt, um die Testerhebungen zu konzipieren und durchzuführen. Darüber hinaus müssen die zur Entlastung der Unternehmen von Befragungen vorgesehenen neuen Datenquellen für ihre Eignung aufbereitet, getestet und bewertet werden. Außerdem ist zusätzliches Personal bei den umfangreichen methodischen Vorbereitungen im Rahmen der Konzeption neuer Stichproben notwendig. Dabei entfallen jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren 8,5 Mitarbeiterkapazitäten (MAK) in der Entgeltgruppe 13 TVöD und 1,2 MAK in der Entgeltgruppe 9c TVöD auf die vorgenannten Tätigkeiten. Dem verringerten dauerhaften Aufwand durch die Streichung von Erhebungen steht ein entsprechender Mehraufwand durch die komplexere Aufbereitung aus unterschiedlichen Datenquellen nach dem neuen System der Unternehmensstatistiken gegenüber. Außerdem werden das Unternehmensprofiling – ein Verfahren zur sachgerechten Abgrenzung von Unternehmen gemäß der EU- Einheitenverordnung (EWG) Nr. 696/93 – und die Zusammenarbeit mit Unternehmensgruppen dauerhaft deutlich ausgeweitet werden müssen, u. a. um die im Profiling ermittelten Abgrenzungen der Unternehmen zu verifizieren und Datenverluste bei Änderungen der Unternehmensstrukturen zu vermeiden. Zudem werden im Vergleich zu heute mehr Schätzverfahren gepflegt und permanent weiterentwickelt werden müssen. Insgesamt wird die Qualitätssicherung im neuen System also deutlich komplexer und aufwendiger. Es sind daher keine Anpassungen beim Dauerpersonal zu erwarten. Die finanziellen Mehraufwände des Statistischen Bundesamts für Personal- und Sachkosten werden im Einzelplan 06 (Kapitel 0614) ausgeglichen. Diese werden dem Einzelplan 06 zugeordnet, da mit dem neuen System der Unternehmensstatistiken die Kohärenz zwischen den Konjunktur- und Strukturstatistiken verbessert werden soll, indem jeweils nur noch eine Struktur- und eine Konjunkturerhebung über alle Wirtschaftszweige hinweg nach einem neu zu konzipierenden Stichprobenmodell durchgeführt werden. Damit handelt es sich um eine grundlegende Weiterentwicklung der Statistik. Insbesondere durch die Zusammenfassung in zwei Statistiken soll das System der Unternehmensstatistiken deutlich klarer und digitaler, die Erhebung für die Wirtschaft belastungsärmer und die Statistik resilienter werden. Damit werden perspektivisch die unter die Federführung des BMWE fallenden fachstatistischen Einzelgesetze (ProdGewStatG und HdlD- lStatG) abgelöst; die notwendigen Erhebungen sollen in einem neuen Unternehmensstatistikgesetz zusammengeführt werden. Für die statistischen Landesämter entsteht durch diesen Regelungsentwurf ein jährlicher Mehraufwand für Personalausgaben in Höhe von 1 670 608,45 Euro (10,06 MAK mittlerer Dienst, 6,77 MAK gehobener Dienst, 3,60 MAK höherer Dienst). Zudem entsteht ein dauerhafter Minderaufwand an Personalausgaben in Höhe von 2 609 479,08 Euro (29,09 MAK mittlerer Dienst, 7,69 MAK gehobener Dienst, 0,09 MAK höherer Dienst). Darüber hinaus entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand für Personalausgaben in Höhe von 2 331 636,96 Euro (8,77 MAK mittlerer Dienst, 3,98 MAK gehobener Dienst, 12,94 MAK höherer Dienst). Hinzu kommen dauerhafte Personalausgaben für IT-Personal in Höhe von 24 865,05 Euro sowie einmaliger Umstellungsaufwand für IT-Personal in Höhe von 109 698,75 Euro. Für die statistischen Landesämter entsteht ein jährlicher Mehraufwand für Sachkosten in Höhe von 8 080 Euro. Zudem entsteht ein dauerhafter Minderaufwand für Sachkosten in Höhe von 124 057,96 Euro. Es entsteht ein einmaliger Umstellungsaufwand für Sachkosten in Höhe von 61 377,85 Euro.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft reduziert sich um rund 9 420 000 Euro. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Davon entfallen -9 420 000 Euro auf Bürokratiekosten aus Informationspflichten. …
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Der jährliche Erfüllungsaufwand beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben. Er unterliegt der „One-in-one-out“-Regel. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der Erfüllungsaufwand reduziert sich insgesamt um rund 1,49 Millionen Euro. Dabei entfallen rund -1,52 Millionen Euro auf die Landesebene (inkl. Kommunalebene) und rund +35 000 Euro auf die Bundesebene. Es entsteht ein einmaliger Erfüllungsaufwand von rund 8,1 Millionen Euro, wobei rund 3,4 Millionen Euro auf die Bundesebene und rund 4,7 Millionen Euro auf die Landesebene (inkl. Kommunalebene) entfallen. Der einmalige Erfüllungsaufwand beruht nicht auf unionsrechtlichen Vorgaben. Er unterliegt der „One-in-one-out“-Regel. Soweit der unter E.3 dargestellte Erfüllungsaufwand des Bundes haushaltswirksam wird und nicht unter „D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand“ fällt, wird er im jeweils betroffenen Einzelplan gegenfinanziert.
- Weitere Kosten
Keine. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
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