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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6588

Was ändert sich?

Bauleitplanverfahren in den Gemeinden werden gestrafft, vollständig digital und schneller: Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten gilt künftig als überragendes öffentliches Interesse, Umweltprüfungen werden vereinfacht und Einwendungen gegen Bebauungspläne nur noch begrenzt möglich.

Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; die Artikel 4 und 9 erst sechs Monate nach der Verkündung.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Vereinfachung und Beschleunigung der Bauleitplanung und Raumordnung: vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren, Straffung der Umweltprüfung sowie Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift, …

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Verzicht auf verpflichtende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Vereinfachung der Zulässigkeit von Vorhaben durch Flächennutzungspläne und Einführung von Teilflächennutzungsplänen, Aufwertung des Flächennutzungsplans für den Außenbereich, Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung kommunaler Wiederherstellungssatzungen zur Erhaltung und Steigerung des Anteils von Grünflächen und Baumüberschirmung, u.a.; Anerkennung des Wohnungsbaus als überragendes öffentliches Interesse; Leitbild der dreifachen Innenentwicklung; Stärkung städtebaulicher Instrumente zur Klimaanpassung, insbesondere zum Umgang mit Überflutungen infolge von Hochwasser- oder Starkregenereignissen; Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung wie bspw. Schutz der Vorkaufsrechte gegen Umgehungen sowie Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung; Änderung zahlr. §§ Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz sowie Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung, Änderung weiterer 5 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Verordnung (EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L 2024/1991, 29.07.2024)

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand um 28.000 Stunden Zeitersparnis. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand um - 741.000 Euro jährlich. …

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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund - 90.099.000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 5.378.000 Euro. Beides entfällt auf die Länder (inkl. Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5.378.000 Euro entsteht durch die Durchführung von Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (§ 135e BauGB-E). Im Übrigen entsteht kein Erfüllungsaufwand aus der Umsetzung von EU-Vorgaben. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft unterliegt der „One in, One out“- Regel der Bundesregierung. Die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung in Höhe von jährlich - 741.000 Euro stellt ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden.

Weitere Kosten

Das Gesetz verursacht weder weitere Kosten (Belastungen) für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherniveau haben, sind nicht zu erwarten. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6588 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 334/26
  2. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6588
  3. Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
  4. Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.