- Wohnen und Bauen
Gesetz zur Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/6588
Was ändert sich?
Bauleitplanverfahren in den Gemeinden werden gestrafft, vollständig digital und schneller: Wohnungsbau in angespannten Wohnungsmärkten gilt künftig als überragendes öffentliches Interesse, Umweltprüfungen werden vereinfacht und Einwendungen gegen Bebauungspläne nur noch begrenzt möglich.
Ab wann: Am ersten Tag des Quartals, das auf die Verkündung folgt; die Artikel 4 und 9 erst sechs Monate nach der Verkündung.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Vereinfachung und Beschleunigung der Bauleitplanung und Raumordnung: vollständige Digitalisierung der Bauleitplanverfahren, Straffung der Umweltprüfung sowie Einführung verbindlicher Verfahrensfristen und einer Präklusionsvorschrift, …
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Verzicht auf verpflichtende frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, Vereinfachung der Zulässigkeit von Vorhaben durch Flächennutzungspläne und Einführung von Teilflächennutzungsplänen, Aufwertung des Flächennutzungsplans für den Außenbereich, Ermächtigungsgrundlage für die Aufstellung kommunaler Wiederherstellungssatzungen zur Erhaltung und Steigerung des Anteils von Grünflächen und Baumüberschirmung, u.a.; Anerkennung des Wohnungsbaus als überragendes öffentliches Interesse; Leitbild der dreifachen Innenentwicklung; Stärkung städtebaulicher Instrumente zur Klimaanpassung, insbesondere zum Umgang mit Überflutungen infolge von Hochwasser- oder Starkregenereignissen; Maßnahmen zur Stärkung der Gemeinwohlorientierung wie bspw. Schutz der Vorkaufsrechte gegen Umgehungen sowie Maßnahmenpaket zum Umgang mit Schrottimmobilien; Einschränkung von Grundrechten betr. Unverletzlichkeit der Wohnung; Änderung zahlr. §§ Baugesetzbuch und Raumordnungsgesetz sowie Baunutzungsverordnung und Planzeichenverordnung, Änderung weiterer 5 Gesetze und 3 Rechtsverordnungen; Verordnungsermächtigung Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren Verordnung (EU) 2024/1991 vom 24. Juni 2024 über die Wiederherstellung der Natur und zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/869 (ABl. L 2024/1991, 29.07.2024)
Wer ist betroffen?
- Hauseigentümerinnen und -eigentümer, die eine Luftwärmepumpe einbauen wollenEntlastung
Wer eine Befreiung für eine Luftwärmepumpe einholt, spart dabei rund 105 Minuten Aufwand je Fall.
Zu tun: Befreiung einholen
Laut Entwurf 16.000 Betroffene
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„1.1 1. Artikel, BauGB; § 248; Befreiung für Luftwärmepumpen (Änderung) (b*) 16.000 Einholungen - 105 Min. - 28.000 h“
- Menschen, die sich an Bebauungsplänen beteiligen oder gegen sie klagen wollenBelastung
Wer Einwendungen gegen einen Bebauungsplan nicht rechtzeitig vorbringt, kann sie später vor Gericht nicht mehr geltend machen; außerdem ist die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung künftig freiwillig und eine erneute Beteiligung die Ausnahme.
Zu tun: Einwendungen rechtzeitig im Verfahren vorbringen
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„Es wird, soweit unionsrechtlich zulässig, für Einwendungen gegen Bebauungspläne eine materielle Präklusion für Individualkläger und -klägerinnen sowie anerkannte Umweltvereinigungen eingeführt.“
- Bauherren und Vorhabenträger (Wirtschaft)Entlastung
Planungs- und Genehmigungsverfahren sollen schneller und einfacher werden; für die Wirtschaft sinkt der jährliche Aufwand um 741.000 Euro.
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„Für die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand um - 741.000 Euro jährlich.“
- Wohnungssuchende in Regionen mit angespanntem WohnungsmarktEntlastungindirekt
Wohnbebauung, die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ausweist, gilt künftig als überragendes öffentliches Interesse und soll dadurch leichter durchsetzbar sein.
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„Für Wohnbebauung, für die ein Bebauungsplan in einem angespannten Wohnungsmarkt ein Baugebiet ausweist, das zumindest auch dem Wohnen dient, wird gesetzlich ein überragendes öffentliches Interesse angeordnet.“
- Anerkannte UmweltvereinigungenBelastung
Auch anerkannte Umweltvereinigungen können Einwendungen gegen Bebauungspläne später nicht mehr geltend machen, wenn sie sie nicht rechtzeitig vorbringen.
Zu tun: Einwendungen rechtzeitig im Verfahren vorbringen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Es wird, soweit unionsrechtlich zulässig, für Einwendungen gegen Bebauungspläne eine materielle Präklusion für Individualkläger und -klägerinnen sowie anerkannte Umweltvereinigungen eingeführt.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand sind für Bund, Länder und Kommunen nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger ändert sich der Erfüllungsaufwand um 28.000 Stunden Zeitersparnis. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft ändert sich der Erfüllungsaufwand um - 741.000 Euro jährlich. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung reduziert sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund - 90.099.000 Euro. Der einmalige Erfüllungsaufwand beträgt rund 5.378.000 Euro. Beides entfällt auf die Länder (inkl. Kommunen). Der einmalige Erfüllungsaufwand in Höhe von rund 5.378.000 Euro entsteht durch die Durchführung von Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1991 über die Wiederherstellung der Natur (§ 135e BauGB-E). Im Übrigen entsteht kein Erfüllungsaufwand aus der Umsetzung von EU-Vorgaben. Der jährliche Erfüllungsaufwand der Wirtschaft unterliegt der „One in, One out“- Regel der Bundesregierung. Die für die Wirtschaft ermittelte Entlastung in Höhe von jährlich - 741.000 Euro stellt ein „Out“ dar und kann ggf. als Kompensation für ein anderes Regelungsvorhaben verwendet werden.
- Weitere Kosten
Das Gesetz verursacht weder weitere Kosten (Belastungen) für die Wirtschaft noch Kosten für die sozialen Sicherungssysteme. Kostenüberwälzungen, die zu einer Erhöhung von Einzelpreisen führen und Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherniveau haben, sind nicht zu erwarten. …
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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 22. Juni 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 334/26
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6588
- Bundestag: 1. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
- Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Verena Hubertz · Bundesmin., Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10450A
- Marc Bernhard · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10451A
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10451C
- Kassem Taher Saleh · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10453B
- Katalin Gennburg · MdB, DIE LINKE25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10454A
- Dr. Philipp Rottwilm · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10456A
- Carolin Bachmann · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10456D
- Michael Kießling · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10460A
- Sylvia Rietenberg · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10461C
- Esra Limbacher · MdB, SPD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10462C
- Volker Scheurell · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10464A
- Axel Knoerig · MdB, CDU/CSU25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10464D
- Otto Strauß · MdB, AfD25. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/86, S. 10465D