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Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung vom 8. Juni 2023 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7195
Was ändert sich?
Deutschland stimmt einem internationalen Abkommen zu, nach dem Steuerbehörden von 27 Staaten automatisch Informationen über Geschäfte mit Kryptowerten austauschen. So soll Steuerhinterziehung über Ländergrenzen hinweg leichter entdeckt werden.
Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Zustimmung zu der am 26. November in Asunción unterzeichneten Mehrseitigen Vereinbarung zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs auf Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten; Verordnungsermächtigung
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen mit KryptowertenBetroffen, ohne Kostenfolge
Informationen über Transaktionen mit Kryptowerten werden künftig regelmäßig zwischen den Steuerbehörden der beteiligten Staaten ausgetauscht; die Daten gehen nur an Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Mehrseitige Vereinbarung erweitert den automatischen Austausch auf Informationen über Transaktionen mit relevanten Kryptowerten.“
- Unternehmen, auch kleine und mittelständischeBetroffen, ohne Kostenfolge
Durch die Vereinbarung entstehen keine zusätzlichen Kosten und kein zusätzlicher Aufwand, weil nur Behörden die Daten untereinander austauschen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Mehrseitige Vereinbarung keine direkten sonstigen Kosten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Der automatische Informationsaustausch nach der Mehrseitigen Vereinbarung trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Mehrseitige Vereinbarung kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch die Mehrseitige Vereinbarung kein Erfüllungsaufwand, da diese lediglich den zwischenstaatlichen Austausch der Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte regelt, an dem ausschließlich die zuständigen Behörden beteiligt sind. …
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E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch den zwischenstaatlichen Austausch der Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte Erfüllungsaufwand. Dieser wurde bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) beziffert. Durch das vorliegende Vertragsgesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung entsteht darüber hinaus kein weiterer Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Mehrseitige Vereinbarung keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Mehrseitige Vereinbarung nicht zu erwarten. …
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