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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zu der Zusatzvereinbarung vom 8. Juni 2023 zur Mehrseitigen Vereinbarung vom 29. Oktober 2014 zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten

Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/7194

Was ändert sich?

Deutschland stimmt einer internationalen Vereinbarung zu, damit Steuerbehörden künftig auch Daten über digitale Finanzprodukte wie Kryptowerte automatisch mit anderen Staaten austauschen. Ziel ist es, Steuerhinterziehung über Auslandskonten aufzudecken.

Ab wann: Der Text nennt kein Datum für das Inkrafttreten.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zustimmung zu der am 26. November in Asunción unterzeichneten Zusatzvereinbarung zur Erweiterung des automatischen Informationsaustauschs zu Finanzkonten, u.a. auf Informationen über neue digitale Finanzprodukte, Derivate auf Kryptowerte und Beteiligungen an Krypto-Investmentgesellschaften

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Der erweiterte automatische Informationsaustausch nach der Zusatzvereinbarung trägt zur Sicherung des deutschen Steueraufkommens bei.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürgerinnen und Bürger entsteht durch die Zusatzvereinbarung kein Erfüllungsaufwand, da diese lediglich den zwischenstaatlichen Austausch der Informationen über Finanzkonten regelt, an dem ausschließlich die zuständigen Behörden beteiligt sind. …

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E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht durch die Zusatzvereinbarung kein Erfüllungsaufwand, da diese lediglich den zwischenstaatlichen Austausch der Informationen über Finanzkonten regelt, an dem ausschließlich die zuständigen Behörden beteiligt sind. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht durch den zwischenstaatlichen Austausch von Informationen nach der Zusatzvereinbarung Erfüllungsaufwand. Dieser wurde bereits mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 vom 22. Dezember 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 352) beziffert. Durch das vorliegende Vertragsgesetz zu der Zusatzvereinbarung entsteht darüber hinaus kein weiterer Erfüllungsaufwand.

Weitere Kosten

Unternehmen, insbesondere den kleinen und mittelständischen Unternehmen, entstehen durch die Zusatzvereinbarung keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere das Verbraucherpreisniveau, sind durch die Zusatzvereinbarung nicht zu erwarten. …

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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 16. Juli 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7194 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht29. Mai 2026 · BR-Drs. 337/26
  2. Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
  3. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7194
  4. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96