- Sicherheit und Verteidigung
- Staat, Politik und Europa
- Recht und Justiz
Gesetz zur Abschaffung des § 188 des Strafgesetzbuches (Meinungsfreiheits- und Demokratiestärkungsgesetz)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/6328
Was ändert sich?
Der Sonderstraftatbestand für Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung von Politikern wird gestrichen. Ehrverletzende Äußerungen über Politikerinnen und Politiker werden künftig wie alle anderen Beleidigungen nach den allgemeinen Strafvorschriften beurteilt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die sich öffentlich über Politikerinnen und Politiker äußernEntlastung
Wer eine Politikerin oder einen Politiker beleidigt, wird nicht mehr nach dem strengeren Sondertatbestand bestraft, sondern nur noch nach den allgemeinen Vorschriften über Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Damit entfällt der besondere strafrechtliche Qualifikationstatbestand zum Schutz von Personen des politischen Lebens; ehrverletzende Äußerungen werden künftig ausschließlich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 185 bis 187 StGB beurteilt.“
- Personen des politischen Lebens (Amts- und Mandatsträger)Belastung
Für Beleidigungen gegen sie gilt kein zusätzlicher, verschärfter Strafschutz mehr, sondern derselbe Ehrschutz wie für alle anderen Menschen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Entwurf verfolgt daher das Ziel, den Ehrschutz statusunabhängig und einheitlich auf die allgemeinen Vorschriften der §§ 185 bis 187 StGB zurückzuführen und die Sonderstellung des § 188 StGB zu beenden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht9. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6328
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Stephan Brandner · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10041B
- Christian Moser · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10042C
- Dr. Lena Gumnior · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10043C
- Carmen Wegge · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10044C
- Luke Hoß · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10045B
- Carsten Müller (Braunschweig) · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10046A
- Thomas Fetsch · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10050A
- Helge Lindh · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 10050D