- Energie
- Steuern und Finanzen
Gesetz zur flächendeckenden Absenkung der Energie- und Stromsteuersätze (Energie- und Stromsteuersenkungsgesetz)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/6332
Was ändert sich?
Die Steuern auf Strom, Kraftstoffe und Heizenergie sollen auf die niedrigsten in der EU erlaubten Sätze sinken. Verbraucher und Unternehmen würden zusammen rund 21 Milliarden Euro im Jahr sparen. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Entwurf abzulehnen.
Ab wann: Geplant war das Inkrafttreten am 1. Juli 2026; der Finanzausschuss empfiehlt jedoch die Ablehnung des Entwurfs.KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
Abgelehnt- Ausschuss
- dafür: AfD · dagegen: CDU/CSU, SPD, Grüne, Linke
Worum geht es?
Entlastung von Wirtschaft und Verbrauchern durch Umstellung des bisherigen Systems hoher Regelsteuersätze mit nachgelagerten, administrativ aufwendigen Entlastungstatbeständen auf ein einfacheres und belastungsärmeres Regelungskonzept; …
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Absenkung der Steuersätze bei betrieblicher und nicht betrieblicher Verwendung auf das unionsrechtliche Mindestniveau, Begriffsbestimmungen, Nachweispflichten; Übergangsvorschriften; Änderung und Aufhebung versch. §§ Energiesteuergesetz sowie Änderung, Einfügung und Aufhebung versch. §§ Energiesteuer-Durchführungsverordnung Stromsteuergesetz und Stromsteuer-Durchführungsverordnung; Verordnungsermächtigung
Wer ist betroffen?
- Verbraucherinnen und Verbraucher allgemeinEntlastung
Die Steuern auf Sprit, Strom und Heizenergie würden sinken, Verbraucher und Unternehmen zusammen um rund 21 Milliarden Euro im Jahr entlastet.
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„Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet.“
- Haushalte als StromkundenEntlastung
Durch die niedrigere Stromsteuer entfielen bundesweit rund 6,2 Milliarden Euro Steuerlast pro Jahr.
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„Der Schwerpunkt der Entlastung liegt mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer.“
- Autofahrerinnen und Autofahrer beim TankenEntlastung
Bei Kraftstoffen läge die Entlastung bei rund 12,3 Milliarden Euro im Jahr.
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„Um Wirtschaft und Verbraucher bei den Kosten für Mobilität, Logistik, Wärmeerzeugung sowie Strom spürbar zu entlasten, werden die Steuersätze im Energie- und Stromsteuergesetz maximal abgesenkt.“
- Haushalte mit HeizkostenEntlastung
Beim Heizen würden Bürger und Betriebe um 2,5 Milliarden Euro im Jahr entlastet.
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„Weitere 2,5 Milliarden Euro kommen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute.“
- Unternehmen, besonders energieintensive Betriebe und MittelstandEntlastung und Belastung
Statt Steuern erst zu zahlen und später zurückzufordern, gälte gleich der niedrigere Steuersatz; dafür müssen Betriebe die betriebliche Verwendung in Textform erklären.
Zu tun: Erklärung in Textform abgeben, bei gemischter Nutzung Verwendungsanteile sachgerecht schätzen
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„Insbesondere für Unternehmen entfällt in zahlreichen Fällen die Notwendigkeit, steuerliche Entlastungen erst nachgelagert geltend zu machen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die flächendeckende Senkung der Energie- und Stromsteuern auf das europarechtliche Mindestmaß werden Verbraucher und Unternehmen um insgesamt etwa 21 Milliarden Euro jährlich entlastet. Der Schwerpunkt der Entlastung liegt mit rund 12,3 Milliarden Euro auf Kraftstoffen sowie mit knapp 6,2 Milliarden Euro auf der Absenkung der Stromsteuer. …
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Weitere 2,5 Milliarden Euro kommen den Bürgern und Betrieben bei den Heizkosten zugute. Dem Bund entstehen dadurch Mindereinnahmen in gleicher Höhe. Darüber hinaus ist mit zusätzlichen Mindereinnahmen bei der Umsatzsteuer zu rechnen.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht9. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6332
- Bundestag: 1. Lesung11. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/83
- Bundestag: Ausschuss: Beschlussempfehlung24. Juni 2026 · BT-Drs. 21/6679
- Bundestag: 2. Lesung25. Juni 2026 · BT-PlPr. 21/86
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Kay Gottschalk · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9985A
- Dr. Florian Dorn · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9986D
- Michael Kellner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9987D
- Michael Thews · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9989A
- Doris Achelwilm · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9990C
- Anja Karliczek · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9991B
- Leif-Erik Holm · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9992B
- Parsa Marvi · MdB, SPD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9993A
- Sascha Müller · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9994D
- Lorenz Gösta Beutin · MdB, DIE LINKE11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9995C
- Dr. Klaus Wiener · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9996B
- Christian Douglas · MdB, AfD11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9997B
- Lukas Krieger · MdB, CDU/CSU11. Juni 2026 · Plenarprotokoll 21/83, S. 9998A