- Sicherheit und Verteidigung
... Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes - Ausgestaltung des unerlaubten Umgangs mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition als Verbrechen
Eingereicht von: Bundesrat, auf Antrag von Berlin · BT-Drs. 21/7557
Was ändert sich?
Wer ohne Erlaubnis mit halbautomatischen Pistolen umgeht – sie also etwa besitzt, erwirbt, führt oder damit handelt –, soll künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem bis fünf Jahren bestraft werden. Bisher waren bis zu fünf Jahre möglich, ohne Mindeststrafe.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Dem Bundestag zugeleitet - Noch nicht beraten
- Chance
- geringInitiative der Länder; der Bundestag muss sie erst aufgreifen und ohne Stimmen der Koalition gibt es keine Mehrheit. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 1 abgeschlossenen Länderinitiativen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Menschen, die ohne Erlaubnis halbautomatische Pistolen besitzen, erwerben, führen oder damit handelnBelastung
Wer ohne Erlaubnis mit solchen Waffen umgeht, muss künftig mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen und kann per Telefonüberwachung ermittelt werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zukünftig die bislang durch § 52 Absatz 1 Nummer 2 WaffG erfassten Waffenrechtsverstöße im Zusammenhang mit halbautomatischen Kurzwaffen zum Verschießen von Patronenmunition ein mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bedrohtes Verbrechen darstellen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Mehrkosten im justiziellen Kernbereich sind nicht in nennenswertem Umfang zu erwarten, da die vorgeschlagene Regelung bereits jetzt strafbare Sachverhalte erfasst. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 12. August 2026 An die Präsidentin des Deutschen …
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Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 3 des Grundgesetzes den vom Bundesrat in seiner 1067. Sitzung am 10. Juli 2026 beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzesantrag eingebracht18. Juni 2026 · BR-Drs. 383/26
- Bundesrat: Sitzung10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht12. August 2026 · BT-Drs. 21/7557