- Energie
Gesetz zur Beschleunigung der Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie
Eingereicht von: Bundesregierung (CDU/CSU, SPD) · BT-Drs. 21/8027
Was ändert sich?
Unternehmen brauchen ein Energiemanagementsystem erst ab 23,6 statt 7,5 Gigawattstunden Verbrauch im Jahr; rund 7.868 Betriebe fallen aus der Pflicht. Bei Planungen und Investitionen über 100 Millionen Euro ist neu eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Energieeffizienz nötig.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- CDU/CSU, SPDDie Regierungsfraktionen tragen Regierungsentwürfe in der Regel mit. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- hochEingebracht von der Bundesregierung; CDU/CSU und SPD haben 328 von 630 Sitzen. In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 156 von 163 abgeschlossenen Regierungsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Umsetzung der Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie (EED) und Zurückführung von über die EED hinausgehenden nationalen Vorgaben: Berücksichtigung des übergeordneten Grundsatzes "Energieeffizienz an erster Stelle", Bewertung …
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von Energieeffizienzlösungen vor erheblichen Investitionsentscheidungen, Vorreiterrolle des öffentlichen Sektors, Anpassung der Aufgaben der beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eingerichteten Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), u.a. Zuständigkeit für das Gebäudeenergieregister, Anhebung des Schwellenwertes des Gesamtendenergieverbrauchs von Unternehmen zur Umsetzung von Energie- und Umweltmanagementsystemen bzw. zum Erstellen von Umsetzungsplänen, Reduzierung der zur Durchführung von Energieaudits verpflichteten Unternehmen, Absenkung der Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren, Verpflichtung von Betreibern von Industrieanlagen, Rechenzentren und Energieversorgungseinrichtungen zur Durchführung einer Kosten-Nutzen-Analyse zur Nutzung unvermeidbarer Abwärme, Entfall der Meldepflicht für Unternehmen an die BfEE zu anfallender Abwärme, Anpassung der Vorschriften für Stichprobenkontrollen durch das BAFA sowie der Bußgeldtatbestände, Berücksichtigung der Energieeffizienz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen, Anpassung von Anforderungen in Vergabeverfahren betr. Barrierefreiheit; Einfügung und Änderung zahlreicher §§ und Anlagen Energieeffizienzgesetz, Änderung zahlreicher §§ Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen, §§ 31, 67 und 81 Vergabeverordnung, §§ 28, 58 und 64 und Aufhebung § 66 Sektorenverordnung und Einfügung § 33a, Änderung § 34 sowie Aufhebung § 37 Konzessionsverordnung; Verordnungsermächtigung Bezug: Richtlinie (EU) 2023/1791 vom 13. September 2023 zur Energieeffizienz und zur Änderung der Verordnung (EU) 2023/955 (EED) (ABl. L 231, 20.09.2023, S. 1) Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BR-Drs 244/24 (GESTA 20. WP E051) in geänderter Fassung
Wer ist betroffen?
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch zwischen 7,5 und 23,6 Gigawattstunden im JahrEntlastung
Sie müssen kein Energie- oder Umweltmanagementsystem mehr einrichten und sparen im Schnitt rund 56.454 Euro im Jahr.
Laut Entwurf 7.868 Betroffene
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„Pro Fall werden daher jährliche Kosten von durchschnittlich 56.454,50 Euro angenommen.“
- Unternehmen, die bereits ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 14001 betreibenEntlastung
Ihr bestehendes Umweltmanagementsystem reicht künftig aus, ein zusätzliches Energiemanagementsystem ist nicht nötig.
Laut Entwurf 1.361 Betroffene
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„Für diese Unternehmen ergibt sich ebenfalls eine Entlastung, da in diesen Fällen keine zusätzlichen Kosten für die Einrichtung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems anfallen, diese beläuft sich auf insgesamt 76.834.574,50 Euro pro Jahr (1361*56.454,50 Euro/a).“
- Unternehmen und andere juristische Personen mit Projekten über 100 Millionen EuroBelastung
Sie müssen bei Planungs- und Investitionsentscheidungen über 100 Millionen Euro eine Kosten-Nutzen-Analyse zur Energieeffizienz durchführen – rund 196.188 Euro Aufwand pro Fall.
Zu tun: Kosten-Nutzen-Analyse durchführen
Laut Entwurf 42 Betroffene
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„Unter der Annahme, dass eine Kosten-Nutzen-Analyse genauso wahrscheinlich vom eigenen Personal als auch von externen Dienstleistenden durchgeführt werden kann, entsteht der Wirtschaft ein Erfüllungsaufwand in Höhe von 196.187,74 Euro pro Fall.“
- Unternehmen mit einem Energieverbrauch zwischen 2,77 und 23,6 Gigawattstunden im JahrEntlastung und Belastung
Sie müssen Umsetzungspläne für wirtschaftliche Energiesparmaßnahmen erstellen und veröffentlichen, brauchen dafür aber keine externe Bestätigung mehr (bisher 800 Euro pro Fall).
Zu tun: Umsetzungspläne erstellen und veröffentlichen
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„Auch das Erfordernis der externen Bestätigung ist mit der Änderung entfallen.“
- Betreiber von RechenzentrenEntlastung
Die Anforderungen an die Energieeffizienz von Rechenzentren werden angepasst, der einmalige Aufwand sinkt deutlich.
Laut Entwurf 195 Betroffene
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„die Anforderungen an Rechenzentren und zur Abwärme angepasst,“
- Unternehmen, die bisher Abwärmedaten melden musstenEntlastung
Die Pflichten rund um die Plattform für Abwärme entfallen für rund 34.000 Unternehmen.
Laut Entwurf 34.000 Betroffene
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„die Anforderungen für Unternehmen zu Rechenzentren und zur Abwärme (§§ 16 und 17) angepasst,“
- Unternehmen, die sich um öffentliche Aufträge und Konzessionen bewerbenBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei Ausschreibungen wird die Energieeffizienz stärker berücksichtigt und Barrierefreiheitsanforderungen gelten ausdrücklich als verpflichtend.
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„Es gibt zudem geringfügige Änderungen des Erfüllungsaufwands bei Vergaben von energieverbrauchsrelevanten Konzessionen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Für den Bund entsteht einmaliger Mehrbedarf an Sachausgaben von rund 20 Millionen Euro sowie ein jährlicher Mehrbedarf an Sachausgaben in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Die einmaligen Sachausgaben werden aus dem Klima- und Transformationsfonds geleistet und die dauerhaften Sachausgaben werden im Einzelplan des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ausgeglichen. …
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Daneben führt der Vollzug des Gesetzes durch die Länder zu Verfahrenskosten.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Der Gesetzentwurf enthält keine Be- oder Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch die Änderungen ergibt sich eine Reduzierung des jährlichen Erfüllungsaufwandes für die Wirtschaft in Höhe von rund 760 Millionen Euro. …
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Der einmalige Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft reduziert sich um rund 2,9 Milliarden Euro. Es gibt zudem geringfügige Änderungen des Erfüllungsaufwands bei Vergaben von energieverbrauchsrelevanten Konzessionen. Die Änderung wirkt sich aufgrund der sehr geringen Fallzahl marginal auf die Bürokratiekosten aus Informationspflichten aus. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 20,5 Millionen Euro. Für den Bund erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um rund 6,3 Millionen Euro, für die Länder erhöht sich der jährliche Erfüllungsaufwand um und 14,2 Millionen. Euro. Weiterhin entsteht ein einmaliger Aufwand für den Bund von rund 20,9 Millionen Euro. Für die Länder entsteht ein geringfügiger einmaliger Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine. Der Wirtschaft, einschließlich mittelständischer Unternehmen, entstehen keine direkten sonstigen Kosten. Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND DER BUNDESKANZLER Berlin, 16. …
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September 2026 An die Präsidentin des Deutschen Bundestages Frau Julia Klöckner Platz der Republik 1 11011 Berlin Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, hiermit übersende ich den von der Bundesregierung beschlossenen
Wo steht das Gesetz?
- Bundesrat: Gesetzentwurf eingebracht25. Juni 2026 · BR-Drs. 388/26
- Bundesrat: 1. Durchgang10. Juli 2026 · BR-PlPr. 1067
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht16. September 2026 · BT-Drs. 21/8027
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
Im Bundestag gesagt
6 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Daniel Bettermann · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11972D
- Bernd Schattner · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11973D
- Dr. Kristina Sinemus · Stellv. MdBR (Ministerin für Digitalisierung und Innovation), Hessen24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11974D
- Dr. Alaa Alhamwi · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11975C
- Lars Rohwer · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12018C
- Jörg Cezanne · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12019A