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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Zweites Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (Endlagerfindungsgesetz)

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/6908

Was ändert sich?

Geld aus dem Atom-Entsorgungsfonds, das für die Endlagerung nicht mehr gebraucht wird, soll künftig auch an die Gemeinde fließen, die ein Endlager aufnimmt – etwa für Straßen, Breitband, Schulen oder Entschädigungen.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Neuregelung der Verwendung eines sich ergebenden Restvermögens des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO): Übertragung der nach Erfüllung seines Zwecks verbleibenden Vermögenswerte des KENFO als Kompensation und Anreiz an die betroffenen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise); Änderung §§ 2 und 14 Entsorgungsfondsgesetz

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/6908 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6908
  2. Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89