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Zweites Gesetz zur Änderung des Entsorgungsfondsgesetzes (Endlagerfindungsgesetz)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/6908
Was ändert sich?
Geld aus dem Atom-Entsorgungsfonds, das für die Endlagerung nicht mehr gebraucht wird, soll künftig auch an die Gemeinde fließen, die ein Endlager aufnimmt – etwa für Straßen, Breitband, Schulen oder Entschädigungen.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Neuregelung der Verwendung eines sich ergebenden Restvermögens des Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO): Übertragung der nach Erfüllung seines Zwecks verbleibenden Vermögenswerte des KENFO als Kompensation und Anreiz an die betroffenen Gebietskörperschaften (Gemeinden, Landkreise); Änderung §§ 2 und 14 Entsorgungsfondsgesetz
Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.Wer ist betroffen?
- Menschen in Gemeinden, die als Endlagerstandort in Frage kommen oder ausgewählt werdenEntlastungindirekt
Ihre Gemeinde kann Geld aus dem Atomfonds für Straßen, Breitband, Wasser- und Abwassersysteme, Wirtschafts- und Bildungsförderung, Kultur-, Sport- oder Umweltprojekte erhalten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dazu gehören z. B. einmalige Infrastrukturinvestitionen, etwa in Straßen, Breitband, Wasser- und Abwassersysteme oder andere Infrastruktur, die unmittelbar die Lebensqualität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region stärken.“
- Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer am EndlagerstandortEntlastung
Für Wertminderungen oder Nutzungsbeschränkungen können Entschädigungen vorgesehen werden.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Darüber hinaus können faire Entschädigungs- und Kompensationsmechanismen für etwaige Wertminderungen oder Nutzungsbeschränkungen ausgewiesen werden.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6908
- Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89