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... Gesetz zur Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs - Rückführung und Weiterentwicklung des Rechts der Eigenbedarfskündigung im privaten Wohnraummietrecht
Eingereicht von: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN · BT-Drs. 21/6915
Was ändert sich?
Vermieter dürfen künftig nur noch kündigen, wenn sie die Wohnung dauerhaft und ernsthaft für sich selbst oder nahe Angehörige brauchen. Nach einem Verkauf und bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist eine Eigenbedarfskündigung eingeschränkt.
Ab wann: Am Tag der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Dafür dürften
- Grüne, LinkeDie einbringende Fraktion, dazu, wer bei ihren Vorlagen in dieser Wahlperiode im Ausschuss meist dafür stimmte. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Mieterinnen und MieterEntlastung
Eine Kündigung wegen Eigenbedarfs ist nur noch möglich, wenn der Vermieter oder nahe Angehörige die Wohnung dauerhaft und ernsthaft brauchen; nach einem Verkauf und bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist sie eingeschränkt.
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„Das Recht zur Eigenbedarfskündigung wird auf das gebotene Maß zurückgeführt und auf den ernsthaften dauerhaften Bedarf der Eigentümerin oder des Eigentümers beziehungsweise ihrer oder seiner nahen Angehörigen beschränkt.“
- Mieterinnen und Mieter in Gebieten mit angespanntem WohnungsmarktEntlastung
Wird ihnen wegen Eigenbedarfs gekündigt, haben sie dort mehr Zeit bis zum Auszug, weil die Kündigungsfrist verlängert wird.
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„Außerdem wird die Kündigungsfrist in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt verlängert.“
- Private Vermieterinnen und VermieterBelastung
Sie können wegen Eigenbedarfs nur noch kündigen, wenn ein ernsthafter dauerhafter Bedarf für sie selbst oder nahe Angehörige besteht; nach einem Verkauf und bei Verstoß gegen die Mietpreisbremse ist die Kündigung eingeschränkt.
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„Darüber hinaus wird das Recht zur Eigenbedarfskündigung nach einem Verkauf und im Fall eines Verstoßes gegen die Mietpreisbremse eingeschränkt.“
- Käuferinnen und Käufer einer vermieteten WohnungBelastung
Wer eine vermietete Wohnung kauft, kann den Mietern danach nur eingeschränkt wegen Eigenbedarfs kündigen.
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„Hinzukommt, dass die neue Eigentümerin, die vermietetes Wohneigentum erwirbt, weiß, dass sie unmittelbar kein Nutzungsrecht erlangen kann.“
- Verbraucherinnen und Verbraucher sowie ansässiger Handel und ansässiges GewerbeEntlastungindirekt
Sie profitieren davon, dass das soziale Gefüge in Mietquartieren auch bei angespanntem Mietmarkt erhalten bleibt.
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„Davon profitieren auch Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der ansässige Handel und das ansässige Gewerbe.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Auswirkungen auf die Haushalte des Bundes, der Länder oder der Kommunen sind durch die Rechtsänderung nicht zu erwarten.
- Erfüllungsaufwand
Für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft entsteht kein Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Weitere Kosten für die Wirtschaft, Kosten für soziale Sicherungssysteme, Auswirkungen auf Einzelpreise und das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht ersichtlich.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht7. Juli 2026 · BT-Drs. 21/6915
- Bundestag: 1. Lesung9. Juli 2026 · BT-PlPr. 21/89
Im Bundestag gesagt
8 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Dr. Stefanie Hubig · Bundesmin., Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10986A
- Thomas Fetsch · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10986D
- Susanne Hierl · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10987C
- Dr. Till Steffen · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10988B
- Caren Lay · MdB, DIE LINKE9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10989B
- Hakan Demir · MdB, SPD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10990A
- Rainer Galla · MdB, AfD9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10990D
- Dr. Jan-Marco Luczak · MdB, CDU/CSU9. Juli 2026 · Plenarprotokoll 21/89, S. 10991B