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Gesetz zur Stärkung der Demokratie durch Einführung von Volksabstimmungen auf Bundesebene
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7252
Was ändert sich?
Bürgerinnen und Bürger sollen auf Bundesebene über Gesetze abstimmen können: Mit einer Million Unterschriften kann eine Volksabstimmung über ein Bundesgesetz oder ein eigenes Gesetzesvorhaben erzwungen werden. Bei besonders weitreichenden Vorhaben wird sie Pflicht.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Alle Bürgerinnen und BürgerEntlastung
Sie können über Gesetze und völkerrechtliche Verträge des Bundes abstimmen und mit einer Million Unterschriften selbst Gesetzesänderungen – auch am Grundgesetz – zur Abstimmung bringen.
Zu tun: Unterschriften sammeln bzw. Durchführung einer Volksabstimmung verlangen
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Weiter wird dem Volk das Recht auf Durchführung einer Volksabstimmung eingeräumt, wenn es selbst beispielsweise Gesetze ändern will (Volksbegehren).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. …
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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand bei der Verwaltung des Bundes.
- Weitere Kosten
Es werden Durchführungskosten beim Bund anfallen. Die Kosten, die für die Durchführung der Volksabstimmungen bei den Ländern anfallen, sind vom Bund im vollen Umfang zu erstatten. Die konkrete Höhe lässt sich noch nicht feststellen, da sie davon abhängt, wie intensiv die neuen Beteiligungsrechte genutzt werden. …
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Gleichwohl dürften sich die Kosten in einem überschaubaren Rahmen halten, ansonsten würden die Länder, in denen direktdemokratische Verfahren möglich sind, an diesen Verfahren wohl kaum festhalten. Zudem ist der Nutzen für mehr Demokratie weit höher zu veranschlagen als die Aufwendungen für solche Verfahren.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7252