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Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes (Gesetz für faire Kostenentscheidungen im Wohnungseigentum)
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7255
Was ändert sich?
In Eigentümergemeinschaften braucht es künftig eine qualifizierte Mehrheit, wenn ein Beschluss einzelne Eigentümer deutlich stärker mit Kosten belastet. Neue Kostenverteilungen gelten grundsätzlich nur für künftige Abrechnungszeiträume.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Wohnungseigentümerinnen und WohnungseigentümerEntlastung
Sie können nicht mehr durch knappe Mehrheiten oder rückwirkend mit deutlich höheren Kosten belastet werden; rückwirkende Belastungen brauchen ihre Zustimmung.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Der Gesetzentwurf stärkt den Schutz einzelner Wohnungseigentümer bei kostenrelevanten Entscheidungen, ohne die Handlungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft einzuschränken.“
- Eigentümer kleinerer Einheiten und Eigentümer, die selten zur Versammlung kommenEntlastung
Sie sind besonders geschützt, weil belastende Kostenbeschlüsse künftig eine breitere Zustimmung in der Gemeinschaft brauchen.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Betroffen sind insbesondere Eigentümer kleinerer Einheiten oder solche, die an Eigentümerversammlungen nicht regelmäßig teilnehmen können.“
- Vermietende Wohnungseigentümerinnen und -eigentümerEntlastung
Auch sie werden vor nachträglichen Zahlungsforderungen aus geänderter Kostenverteilung geschützt und können besser planen.
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„Dies schafft Verlässlichkeit und Planungssicherheit und verhindert, dass Eigentümer nachträglich mit Kosten belastet werden, mit denen sie nicht rechnen konnten.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
Es entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Für Bürger entsteht kein Erfüllungsaufwand. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Für die Wirtschaft entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Das Gesetz begründet keine neuen Informationspflichten für Unternehmen im Sinne des Bürokratiekostenrechts. …
Mehr lesenWeniger
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für die Verwaltung entsteht kein zusätzlicher Erfüllungsaufwand.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7255