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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Gesetz zur Erweiterung von Haftgründen bei gefährlicher Körperverletzung und Einführung der Entziehung der Aufenthaltserlaubnis sowie Anordnung der Ausweisung durch Strafurteil

Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7256

Was ändert sich?

Strafgerichte sollen künftig im Urteil auch die Aufenthaltserlaubnis entziehen und die Ausweisung anordnen können; dagegen ist dann keine Klage vor dem Verwaltungsgericht mehr möglich. Zudem soll bei Messerangriffen leichter Untersuchungshaft verhängt werden können.

Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Entwurf
Stand: Entwurf, Stufe 1 von 5

Beratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten

Dafür dürften
AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
Chance
sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Zur Entlastung der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Asylsachen Entziehung der Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung verurteilter Ausländer sowie schuldunfähiger Täter durch das Strafgericht, Regelung bez. Ausländer mit besonderem …

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Ausweisungsschutz sowie bei Bedrohung der öffentlichen Sicherheit, Anordnung der Untersuchungshaft bei Körperverletzungen mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs auch bei sonst fehlenden Haftgründen; Einfügung § 69c Strafgesetzbuch sowie Änderung § 112 Strafprozessordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/14119 (GESTA 20. WP C139) in geringfügig geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Was kostet das?

Haushaltsausgaben

Keine.

Erfüllungsaufwand

E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Erfüllungsaufwand für Bürger entsteht durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen nicht. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung wird die Wirtschaft nicht mit Kosten belastet. …

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Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Durch die vorgeschlagene Gesetzesänderung entstehen keine Bürokratiekosten aus Informationspflichten. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Durch die Einführung der vorgeschlagenen Änderungen entsteht kein Erfüllungsaufwand bei der Verwaltung des Bundes.

Weitere Kosten

Keine.

Auszug aus dem Vorblatt der BT-Drs. 21/7256 (PDF), Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP. Zeilenumbrüche und Seitenkopfzeilen angepasst, Wortlaut unverändert. Die Angaben gelten für den Entwurf, nicht zwingend für das beschlossene Gesetz.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7256