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Gesetz zur Stärkung der Opferrechte im Jugendstrafverfahren bei Sexualdelikten
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7259
Was ändert sich?
Opfer von Sexualstraftaten können sich künftig auch dann als Nebenkläger am Jugendstrafverfahren beteiligen, wenn die Tat nur ein Vergehen war. Sie bekommen verpflichtend einen Anwalt, dessen Kosten der Staat übernimmt.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Opfer sexualisierter Gewalt in JugendstrafverfahrenEntlastung
Sie können sich bei allen Sexualdelikten als Nebenkläger beteiligen, Akteneinsicht nehmen und erhalten einen Anwalt, den der Staat bezahlt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Dadurch wird gewährleistet, dass Opfer sexualisierter Gewalt ihre Verfahrensrechte auch in solchen Konstellationen wirksam wahrnehmen können, in denen der Beschuldigte zur Tatzeit Jugendlicher war, das Verfahren jedoch erst nach Erreichen des Erwachsenenalters eingeleitet oder zur Anklage gebracht wird.“
- Minderjährige und weibliche Betroffene sexualisierter GewaltEntlastung
Ihre Verfahrensrechte werden gestärkt, weil sie als besonders schutzbedürftige Gruppe gelten.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Das Gesetz wirkt gleichstellungspolitisch positiv, da Opfer sexualisierter Gewalt häufig vulnerabel sind (z. B. minderjährig, weiblich).“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Durch die Ausweitung der Pflichtbeiordnung ist mit moderaten Mehrbelastungen für die Justizhaushalte zu rechnen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7259