- Recht und Justiz
Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Einführung eines Rotationsverfahrens bei der Bestellung von Pflichtverteidigern
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7258
Was ändert sich?
Gerichte müssen Pflichtverteidiger künftig über ein bundesweites Anwaltsverzeichnis auswählen, das die Mandate reihum verteilt. Anwältinnen und Anwälte müssen dafür ihre Bereitschaft melden.
Ab wann: Drei Monate nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfBeratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Wer ist betroffen?
- Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die Pflichtverteidigungen übernehmen wollenEntlastung und Belastung
Wer Pflichtverteidigungen übernehmen will, meldet Bereitschaft und fachliche Eignung an und wird dann reihum vom Gericht ausgewählt; dafür entstehen einmalig geringfügige Kosten.
Zu tun: Bereitschaft zur Übernahme von Pflichtverteidigungen melden
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Für Rechtanwälte entstehen einmalig geringfügige Kosten für die Meldung ihrer Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen.“
- Beschuldigte in Strafverfahren mit notwendiger VerteidigungBetroffen, ohne Kostenfolge
Die Pflichtverteidigung wird nicht mehr aus einem eng begrenzten Kreis von Anwälten, sondern nach einem Rotationsverfahren aus dem bundesweiten Verzeichnis bestellt.
Beleg im EntwurfBeleg ausblenden
„Die Einführung eines bundesweit verbindlichen Rotationsverfahrens zur Bestellung von Pflichtverteidigern im Rahmen gerichtlicher Bestellungen.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Keine.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Für Gerichte, die bislang die Suchfunktion des bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnisses nicht genutzt haben, entstehen zukünftig geringfügige, nicht bezifferbare Kosten für den online Zugriff auf das bundesweite Rechtsanwaltsverzeichnis. …
Mehr lesenWeniger
Dafür entfallen die Kosten für die Pflege eines eigenen Verzeichnisses von zur Übernahme von Pflichtverteidigungen bereiten Rechtsanwälte.
- Weitere Kosten
Für Rechtanwälte entstehen einmalig geringfügige Kosten für die Meldung ihrer Bereitschaft, Pflichtverteidigungen zu übernehmen. Für die Rechtsanwaltskammern entstehen geringfügige Kosten für die Einpflegung und den Betrieb der neuen Bereitschaftsmeldungen in ihre Rechtsanwaltsverzeichnisse. …
Mehr lesenWeniger
Für die Bundesrechtsanwaltskammer entstehen einmalige Kosten für die technologische Anpassung ihres bundesweiten Rechtsanwaltsverzeichnisses und der rotierenden Suchfunktion.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7258