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Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Kinderschutzes und zur Verschärfung der Sanktionen bei schweren sexuellen Übergriffen
Eingereicht von: AfD · BT-Drs. 21/7260
Was ändert sich?
Wer ein Kind schwer sexuell missbraucht, muss künftig mindestens fünf Jahre ins Gefängnis statt bisher mindestens zwei Jahre.
Ab wann: am Tag nach der VerkündungKI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
EntwurfStand: Entwurf, Stufe 1 von 5
Beratungsstand laut DIP: Noch nicht beraten
- Dafür dürften
- AfDDie einbringende Fraktion. Abgestimmt hat der Ausschuss noch nicht.
- Chance
- sehr geringEntwurf aus der Opposition; ohne CDU/CSU oder SPD gibt es keine Mehrheit (Opposition zusammen 299 von 630 Sitzen). In dieser Wahlperiode hat der Bundestag 0 von 25 abgeschlossenen Oppositionsentwürfen beschlossen.
Worum geht es?
Für diesen Vorgang gibt es im DIP keine Kurzbeschreibung. Der Gesetzentwurf ist unten verlinkt.
Was kostet das?
- Haushaltsausgaben
Es ist mit moderaten Mehrbelastungen im Justizvollzug zu rechnen.
- Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Keiner. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Keiner. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Keine. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Keiner.
- Weitere Kosten
Keine.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht22. Juli 2026 · BT-Drs. 21/7260