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Sonntag, 4. Oktober 2026Ausgabe KW 40

Echte Politik

Unabhängig und werbefrei. Artikel von KI aus Bundestags-Drucksachen, stichprobenartig geprüft. Mehr

Gesetze
Entwurf

Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung

Eingereicht von: Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU) · BT-Drs. 21/7570

Was ändert sich?

Künftig kann jede volljährige Person nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet bekommen, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer nicht spenden will, muss das erklären – zum Beispiel im Organspende-Register.

Ab wann: 1. Januar 2030; die Artikel 2 und 4 (unter anderem Aufklärung) bereits am 1. November 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.

Stand

Ausschuss
Stand: Ausschuss, Stufe 2 von 5

Beratungsstand laut DIP: Überwiesen

Chance
offenGruppenantrag von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg; abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe, deshalb lässt sich die Mehrheit (316 Stimmen, wenn alle anwesend sind) nicht aus den Sitzen ablesen.
Einschätzung nach festen Regeln, keine Vorhersage. So schätzen wir sie ein

Worum geht es?

Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. …

Mehr lesen

gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung

Kurzbeschreibung. Quelle: Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP.

Wer ist betroffen?

KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.

Wo steht das Gesetz?

  1. Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. August 2026 · BT-Drs. 21/7570
  2. Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96

Im Bundestag gesagt

13 Reden an 1 Sitzungstag.

Alle Rednerinnen und Redner
Quelle: Deutscher Bundestag – DIP, Plenarprotokolle.