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Viertes Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Einführung einer Widerspruchsregelung
Eingereicht von: Abgeordnete mehrerer Fraktionen (u. a. SPD und CDU/CSU) · BT-Drs. 21/7570
Was ändert sich?
Künftig kann jede volljährige Person nach dem Tod Organe oder Gewebe gespendet bekommen, wenn sie zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat. Wer nicht spenden will, muss das erklären – zum Beispiel im Organspende-Register.
Ab wann: 1. Januar 2030; die Artikel 2 und 4 (unter anderem Aufklärung) bereits am 1. November 2028KI-Zusammenfassung des Gesetzentwurfs, ohne Gewähr. Details und Quellen unten.Stand
AusschussBeratungsstand laut DIP: Überwiesen
- Chance
- offenGruppenantrag von Abgeordneten über Fraktionsgrenzen hinweg; abgestimmt wird ohne Fraktionsvorgabe, deshalb lässt sich die Mehrheit (316 Stimmen, wenn alle anwesend sind) nicht aus den Sitzen ablesen.
Worum geht es?
Einwilligung oder nicht ausdrücklich erfolgter Widerspruch des möglichen Spenders als Voraussetzung für eine Organ- oder Gewebeentnahme; umfassende und kontinuierliche Aufklärung sowie ergebnisoffene Information der Bevölkerung, leichte und barrierefreie Möglichkeit für Abgabe und Widerruf von Erklärungen zur Organ- und Gewebespende, u.a. …
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gegenüber dem im März 2024 eingerichteten Register, im Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung, zusätzlich Einbeziehung der nächsten Angehörigen bei der Klärung der Spendebereitschaft ohne eigenes Entscheidungsrecht; Änderung versch. §§ Transplantationsgesetz, § 87a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch sowie §§ 1 und 5 Zweite Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung Bezug: Wiedervorlage des Gesetzentwurfs auf BT-Drs 20/13804 (GESTA 20. WP M047) in geringfügig geänderter Fassung
Wer ist betroffen?
- Alle volljährigen Bürgerinnen und BürgerEntlastung und Belastung
Wer nach dem Tod keine Organe oder Gewebe spenden möchte, muss zu Lebzeiten ausdrücklich widersprechen – sonst kommt eine Entnahme grundsätzlich in Betracht.
Zu tun: Widerspruch oder Einwilligung erklären, etwa im Organspende-Register, im Organspendeausweis, in der Patientenverfügung oder sonst schriftlich oder mündlich
Laut Entwurf 65.000.000 Betroffene
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„Nach dem Gesetzentwurf kommt als Organ- und Gewebespenderin oder Organ- und Gewebespender künftig sowohl die Person, die in eine Organ- oder Gewebeentnahme eingewilligt hat, als grundsätzlich auch die Person, die einer Organoder Gewebeentnahme nicht ausdrücklich widersprochen hat, in Betracht.“
- Menschen, die auf ein Spenderorgan wartenEntlastung
Sie sollen schneller ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe erhalten, weil mehr Spenden erwartet werden.
Laut Entwurf 8.199 Betroffene
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„Ziel der Einführung einer Widerspruchsregelung ist es, die Versorgung der Menschen, die auf eine Organ- oder Gewebespende angewiesen sind, deutlich zu verbessern und ihnen die Möglichkeit zu geben, ein oft lebensrettendes Organ oder Gewebe zu erhalten.“
- Nächste Angehörige von VerstorbenenEntlastung
Sie müssen nicht mehr selbst über eine Organspende entscheiden, sondern werden nur noch gefragt, ob ihnen eine Erklärung der verstorbenen Person bekannt ist.
Zu tun: Auskunft geben, ob ihnen eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende bekannt ist
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„Die Regelungen sollen auch zur Entlastung der nächsten Angehörigen beitragen, denen es grundsätzlich nicht wie bisher zugemutet wird, in einer so belastenden Situation eine derart schwere Entscheidung zu treffen.“
- Eltern minderjähriger KinderBetroffen, ohne Kostenfolge
Bei minderjährigen Kindern ohne eigene Erklärung entscheiden weiterhin die nächsten Angehörigen über eine Organ- oder Gewebeentnahme.
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„Der oder dem nächsten Angehörigen der möglichen Organ- oder Gewebespenderin oder des möglichen Organ- oder Gewebespenders steht kein eigenes Entscheidungsrecht zu, es sei denn, die mögliche Spenderin oder der mögliche Spender ist minderjährig und hat keine eigene Erklärung abgegeben.“
- Menschen, die längere Zeit nicht einwilligungsfähig sindBetroffen, ohne Kostenfolge
Wer keine Erklärung abgegeben hat und mindestens ein Jahr vor dem Tod nicht einwilligungsfähig war, darf keine Organe oder Gewebe entnommen bekommen.
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„Hatte die mögliche Organ- oder Gewebespenderin oder der mögliche Organ- oder Gewebespender keine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abgegeben und war sie oder er über einen Zeitraum von mindestens einem Jahr vor Feststellung des Todes nicht einwilligungsfähig ist die Organ- oder Gewebeentnahme unzulässig.“
- Gesetzlich und privat KrankenversicherteBetroffen, ohne Kostenfolge
Krankenkassen und private Krankenversicherungen klären ihre Versicherten weiterhin über Organ- und Gewebespende auf, künftig auch über den Widerspruch.
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„Für die Aufgabe der Aufklärung der Bevölkerung sind wie bisher das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (bisherige Bezeichnung: „Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung“) sowie die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen zuständig.“
KI-Auswertung des Vorblatts (Claude). Jede Zeile wurde maschinell gegen den Originaltext geprüft; ohne wörtlichen Beleg erscheint sie nicht. Die Angaben gelten für den Entwurf und sind keine Rechtsberatung.
Wo steht das Gesetz?
- Bundestag: Gesetzentwurf eingebracht13. August 2026 · BT-Drs. 21/7570
- Bundestag: 1. Lesung24. September 2026 · BT-PlPr. 21/96
Im Bundestag gesagt
13 Reden an 1 Sitzungstag.
Alle Rednerinnen und RednerWeniger
- Sabine Dittmar · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11817D
- Martin Sichert · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11818D
- Sven Lehmann · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11819D
- Karl-Josef Laumann · Stellv. MdBR (Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales), Nordrhein-Westfalen24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11821A
- Dr. Christina Baum · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11822A
- Michael Kellner · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11822C
- Alexis L. Giersch · MdB, AfD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11823C
- Dr. Hans Theiss · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11824B
- Stefan Schwartze · MdB, SPD24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11825B
- Bodo Ramelow · MdB, DIE LINKE24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11826A
- Michael Brand (Fulda) · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11827A
- Elisabeth Winkelmeier-Becker · MdB, CDU/CSU24. September 2026 · Plenarprotokoll 21/96, S. 11828B
- Stefan Schmidt · MdB, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN24. September 2026 · zu Protokoll gegeben · Plenarprotokoll 21/96, S. 12005D